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Nachricht |
stylefrisör
Threadersteller
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 04:03
Titel "doppelnutzung" einer lizenz |
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hi @ all,
folgende hypothetische konstellation:
man arbeitet in einem grafischen künstlerkollektiv (u.a. auch kommerziell), wobei eine person die benötigte(n) lizenz(en) für das/die in benutzung befindliche(n) programm(e) besitzt und diese auf einem rechner (welcher mobil ist) installiert hat.
1. darf ich mir diesen rechner ausleihen?
2. darf ich die auf diesem rechner installierten programme benutzen?
3. darf ich die in diesen programmen erstellen dateien nutzen (z.b. als belichtungs-.pdf), bzw. weiterbearbeiten?
über fundierte antworten/links wäre ich sehr dankbar ...
mfg
stylefrisör
Zuletzt bearbeitet von stylefrisör am Fr 13.01.2006 04:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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chrikle
Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 08:36
Titel
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Moin!
Natürlich kannst du den Rechner samt Software so nutzen.
Solange der eigentliche Benutzer dir die Hardware/Software
nicht verkauft. Dann muß eine Lizensübertragung her.
Fakt ist: Die erworbene Software darf nur euf einem Rechner
installiert sein. Und wer die nun nutzt ist dann egal.
Kann ja eh nur einer dran arbeiten
Gruß
Chris
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KCie
Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 08:56
Titel
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ich setz mich heute in die arbeit uns sage:
„ich darf an dem rechner nicht arbeiten...
die programme gehören nicht mir, sondern meinem chef!“
mal schauen, was mein chef dazu sagt.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 09:49
Titel
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chrikle hat geschrieben: | Moin!
Natürlich kannst du den Rechner samt Software so nutzen.
Solange der eigentliche Benutzer dir die Hardware/Software
nicht verkauft. Dann muß eine Lizensübertragung her.
Fakt ist: Die erworbene Software darf nur euf einem Rechner
installiert sein. Und wer die nun nutzt ist dann egal.
Kann ja eh nur einer dran arbeiten
Gruß
Chris |
es gilt aber auch: Software darf in der Regel nicht vermietet werden. Wird der Rechner zwischen den Kollegen, die *nicht zu einer Firma gehören*, weitergegeben, und dafür Nutzungsentgelt erhoben, wäre dies strafbar.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 10:56
Titel
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Mal ne ganz ketzerische Frage: Was steht denn in den Lizenzbedingungen, die bei der Installation angezeigt werden und auch als Dokument auf der CD und im Installationsverzeichnis liegen?
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 13.01.2006 10:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 11:52
Titel
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chrikle hat geschrieben: |
Fakt ist: Die erworbene Software darf nur euf einem Rechner
installiert sein. Und wer die nun nutzt ist dann egal.
Kann ja eh nur einer dran arbeiten
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das ist so pauschal nicht richtig!
Einige Softwareanbieter, ich glaube sogar Adobe wars, erlauben das installieren auf so vielen Rechnern wie Du willst
die dem Lizenznehmer gehoeren, solange nur auf einem die Software aktuell genutzt wird.
Sprich Laptop und Heimrechner sind ok, da man als einzelne Person ja wohl eh nicht an beiden gleichzeitig PS nutzen wird.
Es gibt auch Lizenzen, die das Nutzen auf allen Rechnern einer Person erlauben und das auch gleichzeitig.
Deswegen was Onkel Nimroy da so versteckt an deutet - Lest die Lizenzbedingungen oder wenn diese zu kryptisch sind gibt es meistens auch eine FAQ auf der Herstellerseite wo so was behandelt wird.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 13.01.2006 11:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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chrikle
Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 14:45
Titel
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Mischpult hat geschrieben: |
Einige Softwareanbieter, ich glaube sogar Adobe wars, erlauben das installieren auf so vielen Rechnern wie Du willst
die dem Lizenznehmer gehoeren, solange nur auf einem die Software aktuell genutzt wird.
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stylefrisör hat geschrieben: |
... man arbeitet in einem grafischen künstlerkollektiv (u.a. auch kommerziell), wobei eine person die benötigte(n) lizenz(en) für das/die in benutzung befindliche(n) programm(e) besitzt und diese auf einem rechner (welcher mobil ist) installiert hat.
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Da bin ich natürlich von ausgegangen
Logisch, das der Inhaber der Software diese nicht mittels Notebook verteilen darf, und dann auf dem Heim-PC die Software ebenfalls lustig weiter benutzt *g*
1 Lizenz = EIN Nutzer (evtl. aber mehrere Rechner pro Nutzer - aber keine gleichzeitige Nutzung der Software!)
Mischpult hat geschrieben: | Deswegen was Onkel Nimroy da so versteckt an deutet - Lest die Lizenzbedingungen oder wenn diese zu kryptisch sind gibt es meistens auch eine FAQ auf der Herstellerseite wo so was behandelt wird. |
Das ist natürlich das naheliegenste.
Gruß
Chris
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gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 13.01.2006 15:02
Titel
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chrikle hat geschrieben: |
1 Lizenz = EIN Nutzer (evtl. aber mehrere Rechner pro Nutzer - aber keine gleichzeitige Nutzung der Software!)
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üblicherweise ist dem tatsächlich nicht so. schon alleine durch rechner als mehrbenutzerarbeitsplätze liegt es nahe, der praktikabilität halber, lizenzen für die softwareinstallation auf EINEM rechner zu vergeben, den dann aber durchaus mehrere leute nutzen dürfen.
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