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Thema: Bild Lizenz vom 02.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bild Lizenz
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NWebdesigner
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2011
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Verfasst Mo 02.05.2011 21:34
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Bild Lizenz

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Hallo,

ich habe schon den ganzen Abend das Forum und google durchsucht, aber ich finde einfach nichts. Undzwar würde ich gerne wissen, wie das mit den Bilzlizenzen für Webdesigner aussieht.

1.) Angenommen mein Kunde gibt mir Bilder welche ich einpflegen soll, für die er keine Rechte/Lizenz besitzt. Kann das später für mich zum Verhängniss werden (wegen Pflichtverletzung oder so?)?
Sollte doch aber durch einen Vertrag absicherbar sein, in welchem sich der Kunde verpflichtet, nur Bilder mit Lizenz/Rechten an mich zu geben. Oder?
Brauch ich, während ich mit dem Foto arbeite die Lizenzen/Rechte? Ich denke ja, oder täusche ich mich?
Wie lässt sich sowas dann mit den Fotos von Fotolia machen?

2.) Ich habe meinem Kunden ein paar Bilder auf Fotolia gezeigt, die ihm gefallen haben. Ich soll diese Fotos nun kaufen und in seine Internetseite einpflegen. Reicht es nun aus, wenn NUR ich die Lizenz von dem Foto besitze? Fotolia drückt das in dem Vertrag nicht ganz deutlich aus:
Zitat:
Nutzung : Illustration jeglicher Art gewerblicher oder privater Dokumente/Layouts (Werbung, Anzeigen, Presseartikel, Verpackungsdesign, Webseiten...)

Dort steht zwar "Webseiten". Aber das Bild gehört doch dann rein theoretisch mir, und nicht dem Kunden - und der verwendet es doch.


Vielen Dank im Voraus!
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.05.2011 21:54
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zu 1) Lass dir schriftlich bestätigen, dass dein Kunde mit seiner Unterschrift versichert, alle nötigen Rechte an Bild- und Textmaterial das er dir zur Verfügung stellt besitzt.

zu 2) Streng genommen müsste dein Kunde die Bilder kaufen und dir zur Einbindung in Webseite / was auch immer (wie bei 1) zur Verfügung stellen. Alternativ könntest du eine "exklusive lizenz" (vgl. fotolia) erwerben und das Bild (+ Nutzungsrechte) an deinen Kunden weiterverkaufen und selbst nutzen / an weitere kunden verkaufen.
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NWebdesigner
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2011
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Verfasst Di 03.05.2011 17:06
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Danke für die Antwort! Lächel

Also habe ich nur die möglichkeit eine exklusiv Lizenz zu erwerben, wenn ich die Fotos für meine Kunden kaufen möchte?
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.05.2011 17:23
Titel

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Du könntest auch (Halbwissen! Vielleicht kann jemand die Unbedenklichkeit dieser Methode bestätigen) eine normale Lizenz kaufen (auf deine Kosten) und in (mehreren) Layouts verwenden.

Du darfst das deinem Kunden nur nicht in Rechnung stellen ala "Bildlizenz XY" (= Weiterverkauf = erweiterte Lizenz nötig) sondern musst es auf anderem Weg in deine Kalkulation einfließen lassen. Ähnlich wie bei Schriftkauf.

Edit: Ne, ich glaub das ist nicht erlaubt, wenn ich mir die fotolia Verträge nochmal so überfliege ...

Was spricht dagegen, dass dein Kunde die Lizenzen kauft?


Zuletzt bearbeitet von seal am Di 03.05.2011 17:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NWebdesigner
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.05.2011 21:15
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Danke für die Antwort und die Mühe! Lächel

Mein Kunde ist nicht gerade der Internet-Typ. Ihm ist es am liebsten, das ich alles für ihn machen. Aber na ja, lieber auf der sicheren Seite bleiben!

Und wenn ich schonmal ein Thema offen habe:
Ist die Erstellung eines Impressums für einen Webdesigner eine Pflicht?
Oder ist es nur seine Pflicht, den Kunden auf die Impressumspflicht hinzuweisen?
Ist das Impressum nur Gegenstand des Vertrags, wenn es ausdrücklich im Vertrag steht?


Vielen Dank im Voraus!
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst Di 03.05.2011 21:19
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Man könnte ja fotolia auch mal kontaktieren *zwinker*
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Alter: -
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Verfasst Di 03.05.2011 21:20
Titel

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Zitat:
Ist die Erstellung eines Impressums für einen Webdesigner eine Pflicht?
Oder ist es nur seine Pflicht, den Kunden auf die Impressumspflicht hinzuweisen?
Ist das Impressum nur Gegenstand des Vertrags, wenn es ausdrücklich im Vertrag steht?
Also jetzt wirds albern.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.05.2011 12:26
Titel

Re: Bild Lizenz

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NWebdesigner hat geschrieben:
1.) Angenommen mein Kunde gibt mir Bilder welche ich einpflegen soll, für die er keine Rechte/Lizenz besitzt. Kann das später für mich zum Verhängniss werden (wegen Pflichtverletzung oder so?)?
Sollte doch aber durch einen Vertrag absicherbar sein, in welchem sich der Kunde verpflichtet, nur Bilder mit Lizenz/Rechten an mich zu geben. Oder?

Dafür sind die AGB gut, da steht sowas im Idealfall drin, nämlich dass dein Kunde versichert, nur Material weiter zu geben, an dem er die Rechte besitzt.
 
 
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