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Thema: Darf man eine erstellte Website bei Nicht-Zahlung löschen? vom 23.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf man eine erstellte Website bei Nicht-Zahlung löschen?
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 21:08
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Nimroy hat geschrieben:
Marcell hat geschrieben:
Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.


Das dürft ihr aber nur, wenn ihr auch der Hoster seid.


wobei ich mich immer frage, wie da vom kunden argumentiert wird...ich mein der kunde müsste dann vor gericht ja sagen, das er ne internetseite bestellt hat, diese online ging, und er aber nicht bezahlt hat...verstehste ?

sicherlich vor gericht alles klar, aber das zeigt doch mal wieder die beschissene Rechtsauslegung...

und wo das beispiel mit dem fernseher schon kam...warum soll es eigentlich vom reinen verstand her nicht rechtens sein, sich seine sachen wiederzuholen, wenn nicht bezahlt wird...versteh einer das deutsche gesetz... * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 21:10
Titel

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easy-way-design hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Marcell hat geschrieben:
Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.


Das dürft ihr aber nur, wenn ihr auch der Hoster seid.


wobei ich mich immer frage, wie da vom kunden argumentiert wird...ich mein der kunde müsste dann vor gericht ja sagen, das er ne internetseite bestellt hat, diese online ging, und er aber nicht bezahlt hat...verstehste ?

sicherlich vor gericht alles klar, aber das zeigt doch mal wieder die beschissene Rechtsauslegung...

und wo das beispiel mit dem fernseher schon kam...warum soll es eigentlich vom reinen verstand her nicht rechtens sein, sich seine sachen wiederzuholen, wenn nicht bezahlt wird...versteh einer das deutsche gesetz... * Keine Ahnung... *


wegen der unverletzlichkeit der wohnung z.b. und weil halt eben ein gewisser rechtsweg einzuhalten ist, bei zahlungsverzug. sonst würde das sehr schnell in selbstjustiz ausarten.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.06.2009 11:26
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Weltraumaffe hat geschrieben:
Einen Vertrag gibt es nur mündlich zwischen mir (Personengesellschft) und Kunde (eine Kultur Initative)


* Keine Ahnung... * aber wenn es kein konkretes Zahlungsziel (bis tag x) gibt, kann dann überhaupt gemahnt werden?

Gut bis zum 1. könnte man ja noch abwarten.

Wenn dann aber nichts kommt, würde ich schnellstens eine Rechnung (die auch wirklich Geschäftskonform ist) oder gleich die erste Zahlungserinnung per post (evtl. Einschreiben) schicken, mit einem konkreten Zahlungziel.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 11:38
Titel

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nanu hat geschrieben:
Weltraumaffe hat geschrieben:
Einen Vertrag gibt es nur mündlich zwischen mir (Personengesellschft) und Kunde (eine Kultur Initative)


* Keine Ahnung... * aber wenn es kein konkretes Zahlungsziel (bis tag x) gibt, kann dann überhaupt gemahnt werden?

Gut bis zum 1. könnte man ja noch abwarten.

Wenn dann aber nichts kommt, würde ich schnellstens eine Rechnung (die auch wirklich Geschäftskonform ist) oder gleich die erste Zahlungserinnung per post (evtl. Einschreiben) schicken, mit einem konkreten Zahlungziel.


natürlich. im grunde genommen ist der kunde eigentlich sofort in verzug, sobald er die rechnung erhält.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.06.2009 11:42
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Weltraumaffe hat geschrieben:
*news*
Hatte heute ein Gespräch mit dem Kunden
~ Fazit
ein paar kleine Änderungen (ist schon erledigt) und er will bis zum Ersten gezahlt haben.
Naja, bin mal gespannt ob er Wort hält.


ich drück dir auch die daumen, aber das ist im prinzip das gleiche spielchen. er bekommt wieder etwas ohne zu bezahlen. das sollte das letzte mal sein so zu arbeiten, genau wir nur mündliche absprachen. egal wie die rechtslage ist, der beweis von einem gesrpäch ist doch schon schwieriger als einfach eine auftragsbestätigung vorzulegen.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 17:30
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easy-way-design hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Marcell hat geschrieben:
Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.


Das dürft ihr aber nur, wenn ihr auch der Hoster seid.


wobei ich mich immer frage, wie da vom kunden argumentiert wird...ich mein der kunde müsste dann vor gericht ja sagen, das er ne internetseite bestellt hat, diese online ging, und er aber nicht bezahlt hat...verstehste ?


Du greifst in das Eigentum des Kunden , nähmlich seinen webserver, ein. Eigentumsvorbehalt bei der Website hin oder her. Wenn du Pech hast, schiebt der dir nen anderen Schaden unter und die Kosten werden gegeneinander aufgerechnet.
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
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Alter: 54
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Verfasst Fr 26.06.2009 18:27
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[quote="Nefliete"]
Weltraumaffe hat geschrieben:
*news*
er bekommt wieder etwas ohne zu bezahlen. das sollte das letzte mal sein so zu arbeiten, genau wir nur mündliche absprachen. egal wie die rechtslage ist, der beweis von einem gesrpäch ist doch schon schwieriger als einfach eine auftragsbestätigung vorzulegen.


Ich arbeite schon seit anderthalb Jahren ohne jegliche Verträge, bis jetzt ist es immer gut gegangen, selbst bei größeren Aufträgen (also im 4stelligen Bereich, wobei hier Teilzahlungen sinnvoll sind, dann hat der Kunde am Ende nicht so einen großen "Happen" zu schlucken und man sitzt während des Projektes nicht auf dem Trockenen). Ich denke, dass es wichtig ist, dass die Inhalte Eurer Absprachen von Anfang an für beide Seiten absolut transparent sind. Nach meiner Erfahrung sind Kunden sehr sensibel. Aber ein schriftliches Angebot ist auch schon so was wie ein "Nachweis". Vor allem, wenn der Kunde es bestätigt (also unterschrieben per Fax zurück oder per Mail), ist es nach meinem Wissen so wirksam wie ein Vertrag.
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
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Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 27.06.2009 01:56
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Nimroy hat geschrieben:
easy-way-design hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Marcell hat geschrieben:
Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.


Das dürft ihr aber nur, wenn ihr auch der Hoster seid.


wobei ich mich immer frage, wie da vom kunden argumentiert wird...ich mein der kunde müsste dann vor gericht ja sagen, das er ne internetseite bestellt hat, diese online ging, und er aber nicht bezahlt hat...verstehste ?


Du greifst in das Eigentum des Kunden , nähmlich seinen webserver, ein. Eigentumsvorbehalt bei der Website hin oder her. Wenn du Pech hast, schiebt der dir nen anderen Schaden unter und die Kosten werden gegeneinander aufgerechnet.


schon klar, ich meinte es auch eher theoretisch. warum wird jemand der (zum Teil sicherlich auch komplett so geplant) sich leistungen ergaunert (in dem er seine rechnungen nicht zahlt) vor dem gesetz geschützt.

ich selbst hatte dieses problem aufgrund einer anderen abwicklung zum glück noch nicht.
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