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Thema: Website löschen wenn der Kunde nicht zahlen will vom 04.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Website löschen wenn der Kunde nicht zahlen will
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kleena
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2008
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Verfasst Do 04.09.2008 15:59
Titel

Website löschen wenn der Kunde nicht zahlen will

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Hallo alle!

Ich habe leider keine definitive Antwort zu diesem Thema gefunden, wäre sehr dankbar, wenn jemand aktuelle Infos hierzu wüsste.

Ich habe für einen Kunden privat (d.h. kein Gewerbe, sondern eine einmalige private Leistung) eine Website mit einem OpenSource CMS aufgesetzt. Das Hosting gehört dem Kunden, ich habe das CMS aufgesetzt, seinen Designentwurf implementiert, seine Texte mehrmals eingepflegt und Mailkonten für Mailformulare eingestellt.

Nun hat der Kunde zuerst den abgesprochenen Preis in Frage gestellt, nach Erhalt meiner Rechnung meldet er sich überhaupt nicht mehr. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, nur e-mails. Preis steht nicrgendwo schriftlich fest, beträgt 300 EUR, weshalb sich die Einschaltung eines Anwalts für den Einzelfall eher nicht lohnt.

Die Frage lautet - welche Maßnahmen meinerseits sind legal?

Ich könnte Dateien modifizieren/entfernen und Datenbankinhalte löschen. Könnte mein Werk einfach von seinem Webspace entfernen.

Ich könnte ihm den Backend-Zugang sperren.

Ich könnte ihm wohl die Nutzung des Werkes schriftlich untersagen und am nächsten Tag Strafanzeige wegen Betrug und/oder Erschleichung von Leistungen erstatten. Das aber wohl als letzte Möglichkeit.

Bisher habe ich ihm auf keine Weise etwas angedroht.

Inzwischen hat er den Zugang zum Webspace und den FTP-Zugang geändert, sodass ich auf diesen Wegen nicht mehr reinkomme. Trotzdem bleibt auch Dateizugang möglich.

Weiss jemand, ob ich als Ersteller des Werkes das Recht habe, es bei Nichtbezahlung wieder zu entfernen? Böse Kommentare auf der Seite wären wohl verklagbar...aber bloßes Entfernen von etwas, was der Kunde nicht bezahlt hat?

Rechtlich sehe ich es fast sauberer, als den Backend-Zugang zu sperren...denn da habe ich in gewisser Weise in "seine Webseite", auf seinem Webspace eingegriffen.

Danke für jeden Tipp.

-kleena-
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Gargelwarg

Dabei seit: 06.10.2006
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 16:15
Titel

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Hatten wir hier schon oft genug:

LASS DEN KINDERGARTEN GUT SEIN!

Nimm´s als Lehrgeld: NIE OHNE WAS SCHRIFTLICHES! Auch nicht bei Privatleuten.


So und jetzt noch einmal Dein persönliches Mantra für diese Woche:

Ich werde niemals wieder einen Auftrag annehmen ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben!
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kleena
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 04.09.2008 16:24
Titel

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Schonmal danke für Deine Antwort Lächel

Gargelwarg hat geschrieben:
Hatten wir hier schon oft genug:
LASS DEN KINDERGARTEN GUT SEIN!

In welchem Sinne? Leute nicht mit so einem alten uhema belästigen?
Würde ich ja gern, doch aus Prinzip will ich nicht den Kunden Geld mit unbezahlter Seite verdienen lassen. Der Kunde ist keine Privatperson...ich bins nur.

Daher erneut...nächstes Mal, klar. Was kann ich mir aber in diesem Fall erlauben? Kann ich meine Werk einfach löschen?

Ich habe auf diesem Forum gesucht, bevor ich gepostet habe.
Doch einmal einen Rat gefunden, auf keinen Fall das Webspace des KUnden ohne seine Einwilligung anzufassen, einmal den, einfach zu löschen was geht. Und aus den beiden Aussagen werde ich nicht schlau
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 16:29
Titel

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das problem is, das du den käse schon auf der kiste vom kunden hast. und da hast du kein hausrecht und machst dich strafbar wenn du da was löschst. das is quasi so, wenn du jemandem nen fernseher verkaufst, der bei dem inner wohnung steht, er dafür nicht bezahlt und n fenster offen hat - da darfste auch nich einfach so rein und den fernseher wieder mitnehmen.

wie du schon richtig schreibst - mach dem kunden (schriftlich!) klar, das du ihm bis zur vollständigen bezahlung jegliche nutzung deiner werke untersagtst und du auch bereit bist, das anwaltlich bzw. gerichtlich durchzusetzen (ob du das dann auch tust ist ne andere frage). wenner darauf nicht reagiert, kennst du vielleicht nen befreundeten anwalt, der dir für nen geringen betrag nen schriftstück aufsetzt. sowas wirkt dann meistens. persönlich und telefonisch hast du es ja scheinbar schon probiert.

und beim nächsten mal zum einen alles schriftlich aushandeln und evtl. auch die daten bis zur bezahlung auf nem server von dir selbst belassen und erst nach zahlungseingang oder gegen eine entsprechende anzahlung auf seiner kiste installieren.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 16:39
Titel

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Was du machen kannst? Nix. zumindesst nichst von dem, was du aufgeführt hast. Damit machst du dich wie bereits ausgeführt strafbar.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:25
Titel

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kleena hat geschrieben:

Würde ich ja gern, doch aus Prinzip will ich nicht den Kunden Geld mit unbezahlter Seite verdienen lassen. Der Kunde ist keine Privatperson...ich bins nur.


aber ne rechnung gabs? oder nur so eine "unter der hand" geschichte?


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 04.09.2008 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kleena
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 04.09.2008 17:32
Titel

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type1 hat geschrieben:
aber ne rechnung gabs? oder nur so eine "unter der hand" geschichte?

Rechnung habe ich geschickt. Zusammen mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzug und Nutzungsverbot besteht... Seitem herrscht einseitige Funkstille.


Zuletzt bearbeitet von kleena am Do 04.09.2008 17:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:33
Titel

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kleena hat geschrieben:
Rechnung habe ich geschickt.


Also bist Du ja doch keine Privatperson, sondern hast ein Gewerbe angemeldet oder bist zumindest Freiberuflerin? Oder kommt jetzt die Rechnung-von-Privat-Story?


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 04.09.2008 17:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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