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Thema: Bezahlung nach freiem Ermessen vom 15.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bezahlung nach freiem Ermessen
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räffchen
Threadersteller

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Verfasst Di 15.01.2013 13:53
Titel

Bezahlung nach freiem Ermessen

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Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage. Ein Unternehmer U bietet dem Selbständigen S einen Auftrag an, der über mehrere Jahre andauert (Administration eines Projekts) und ein in etwa gleichbleibendes monatliches Arbeitspensum erfordert. Nun schläg U eine etwas außergewöhnliche Vergütung für diese Tätigkeit vor: demnach soll das monatliche Honorar an S einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten. Inwiefern dieser Betrag jedoch überschritten wird, wird von S und U anhand folgender Kritierien bestimmt:

1. Wie gut ist die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens? Je besser diese ist, desto höher das Honorar für S.
2. Wie zufrieden ist S mit der Qualität seiner Arbeit? Ist er sehr zufrieden, darf er ein höheres Honrorar in Rechnung stellen, ist er unzufrieden, ist er angehalten, das Honorar näher an der Untergrenze anzusiedeln.

Das monatliche Honorar, das U an S zahlt soll am Monatsende mündlich ausgehandelt werden.

Hintergrund dieser Bezahlungsweise ist der Ansporn, den U seinen selbständigen Mitarbeitern mitgeben möchte, als auch ein gewisses Gefühl der Verantwortung und Verbundenheit der eigenen Arbeit mit dem Unternehmen. Frei nach dem Motto also: "Je besser Eure Arbeit, desto besser die Qualität, desto besser die Auftragslage, desto besser Euer Lohn."

So weit, so gut. Nun meine Frage: Wäre eine solche Art der Bezahlung (Fixbetrag für erbrachte Leistung von S + schwankender Betrag je nach Auftragslage des Unternehmens und der Arbeitsqualität) überhaupt rechtens? Oder muss ein Selbständiger streng nach Leistung (z.B. Stunden, Stückzahl etc.) abrechnen? Falls er rechtens ist, wie könnte ein so in Rechnung gestellter Mehrbetrag auf der Rechnung ausgewiesen werden? Oder muss er das gar nicht und wird einfach unter dem Titel der erbrachten Leistung ausgewiesen?

Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Räffchen
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type1

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Verfasst Di 15.01.2013 13:58
Titel

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Was für ein Quatsch.
Erst arbeiten, dann die Bezahlung abmachen. Das führt doch nur zu Ärger.
Liest man doch jede Woche hier...

Insgesamt eine völlig bräsige Idee.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 15.01.2013 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Di 15.01.2013 14:18
Titel

Re: Bezahlung nach freiem Ermessen

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räffchen hat geschrieben:


Hintergrund dieser Bezahlungsweise ist der Ansporn, den U seinen selbständigen Mitarbeitern mitgeben möchte, als auch ein gewisses Gefühl der Verantwortung und Verbundenheit der eigenen Arbeit mit dem Unternehmen.


Also selbständig und Mitarbeiter ist schon mal ein Widerspruch. Und das mit der Bezahlung ist mumpitz. Vor allem, wie soll der Dienstleister denn die wirtschaftliche Lage des Kunden beurteilen können? Und wenn S mit der arbeit weniger zufrieden ist, sollte er nicht abliefern. Es sei denn, U ist wiederum für die Unzufriedenheit verantworlich, wie wird das denn dann abgerechnet? Und diese Diskusionen dann monatlich führen? Na Mahlzeit!
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Di 15.01.2013 14:19
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Re: Bezahlung nach freiem Ermessen

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räffchen hat geschrieben:
1. Wie gut ist die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens?


die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist ja nicht unwesentlich von Faktoren abhängig, die der Selbständige gar nicht in der Hand hat. U.a. vom Geschick des Unternehmers.

S wird durch diese Vorgehensweise also gedrängt, nicht nur seine eigenen Risiken der Selbständigkeit zu tragen, sondern die des Unternehmers gleich mit.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 15.01.2013 14:48
Titel

Re: Bezahlung nach freiem Ermessen

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räffchen hat geschrieben:

Hintergrund dieser Bezahlungsweise ist der Ansporn, den U seinen selbständigen Mitarbeitern mitgeben möchte, als auch ein gewisses Gefühl der Verantwortung und Verbundenheit der eigenen Arbeit mit dem Unternehmen. Frei nach dem Motto also: "Je besser Eure Arbeit, desto besser die Qualität, desto besser die Auftragslage, desto besser Euer Lohn."


Abgesehen von dem, was alles schon zu Recht gesagt wurde, weckt das Ganze doch erhebliche Zweifel am Status der Selbstständigen. Das ist schon vom Wording her eine abhängige Beschäftigung mit einem Fixum und variablen Bestandteilen.

Nur dass zu allem Überfluss sich auch noch vor den Sozialabgaben gedrückt werden soll, durch die Bemäntelung als 'Selbstständigkeit'. Finger weg.
 
räffchen
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2008
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Verfasst Di 15.01.2013 15:13
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Okokokok, ich dachte mir schon, dass das keine gute Idee ist.

Jetzt aber mal zur Abwechslung mal ganz blöd gefragt: wie ist denn eine längerfristige (mehrere Jahre) Projektarbeit überhaupt abzurechnen, damit man nicht in die Scheinselbständigkeit reinrutscht. Wie macht Ihr das bei länger angelegten Projekten? Nach Stunden oder Fixpreise für bestimmte Leistungen?

Danke schonmal für Eure Hilfe.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Di 15.01.2013 15:20
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Wichtig ist hier, dass deine Selbstbestimmung nach wie vor gegeben ist. Du musst also wählen können, welche anderen Kunden du noch bedienst und wie du diese akquirierst.

Als Selbständiger sollte man eh einen guten Steuerberater an der Hand haben, jetzt wäre also der beste Zeitpunkt,sich einen zu suchen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 15.01.2013 16:33
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