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Autor |
Nachricht |
mausi13
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2006
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Verfasst Fr 06.06.2008 15:13
Titel Nutzungsrechte - Bezahlung |
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Ich möchte für einen Kunden einen Flyer und ein Logo gestalten.
Wie hoch würdet Ihr dabei die Bezahlung der Nutzungsrechte veranschlagen?
Der Kunde möchte das als separaten Posten im Angebot sehen.
Wenn ihm das zu teuer ist, möchte er die Nutzungsrechte bei mir belassen,
dann kann ich das Dokument und das Logo in weiteren Arbeiten für ihn verwenden.
Ansonsten würde er alles von mir übernehmen und selber weiter bearbeiten.
Sollte man einen unterschiedlichen Preis für Flyer und Logo nehmen?
Sollte der Preis für die Nutzungsrechte im Verhältnis zum Gestaltungspreis stehen?
Wenn "ja" wie viel ???
Man kann ja auch Nutzungsreche noch beschränken, z.B. zeitlich - macht das Sinn?
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Fr 06.06.2008 15:27
Titel Re: Nutzungsrechte - Bezahlung |
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mausi13 hat geschrieben: |
Wenn ihm das zu teuer ist, möchte er die Nutzungsrechte bei mir belassen,
dann kann ich das Dokument und das Logo in weiteren Arbeiten für ihn verwenden. |
Selbst, wenn Du seine Flyer gestaltest, muss er Nutzungsrechte für das Logo trotzdem bezahlen.
Eine zeitliche Eingrenzung der Nutzungsrechte macht wenig Sinn, eine örtliche schon. Der Klempner aus Hintertupfingen wird eher nicht weltweit tätig werden.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
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mausi13
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.06.2008 15:46
Titel
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Danke für den Link, hatte ich beim Durchsuchen des Forums wohl übersehen.
Ich habe mal die Zahlen in dem Beispiel:
designzicke hat geschrieben: | Jeweilige Faktoren für Nutzungsart (einfach 0,1 oder ausschließlich 1,0), -gebiet (regional 0,1, national 0,4, europaweit 1,2, weltweit 2,5), -dauer (1 Jahr 0,1; 5 Jahre 0,3; 10 Jahre 0,5 oder unbegrenzt 1,5) und -umfang (gering 0,1; mittel 0,3; umfangreich 1,2) addieren, mit dem Betrag für das erstellte Entwurfshonorar multiplizieren = Nutzungshonorar
Oder einfach den Vergütungstarifvertrag Design besorgen. |
zusammengerechnet, entweder vewrstehe ich das nicht richtig,
oder die Nutzungsrechtsbezahlung sind wirklich zu gering -
selbst wenn ich als Beispiel "europaweit" und "unbegrenzt" nehme.
Wie kann das sein?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.06.2008 16:17
Titel
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ich würde diesen spökes mit nutzungsrechten
etc. mal sein lassen, wenn ich's selber nicht
verstehen würde. mach einen guten preis
für die entwürfe und gut. ich kenne deinen
kunden nicht, es klingt ein wenig nach dem
hausmeisterservice von nebenan. solchen
kunden ist das zu hoch.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.06.2008 16:47
Titel
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mausi13 hat geschrieben: | Danke für den Link, hatte ich beim Durchsuchen des Forums wohl übersehen.
Ich habe mal die Zahlen in dem Beispiel:
designzicke hat geschrieben: | Jeweilige Faktoren für Nutzungsart (einfach 0,1 oder ausschließlich 1,0), -gebiet (regional 0,1, national 0,4, europaweit 1,2, weltweit 2,5), -dauer (1 Jahr 0,1; 5 Jahre 0,3; 10 Jahre 0,5 oder unbegrenzt 1,5) und -umfang (gering 0,1; mittel 0,3; umfangreich 1,2) addieren, mit dem Betrag für das erstellte Entwurfshonorar multiplizieren = Nutzungshonorar
Oder einfach den Vergütungstarifvertrag Design besorgen. |
zusammengerechnet, entweder vewrstehe ich das nicht richtig,
oder die Nutzungsrechtsbezahlung sind wirklich zu gering -
selbst wenn ich als Beispiel "europaweit" und "unbegrenzt" nehme.
Wie kann das sein? |
Angenommen dein Logo-Entwurf kostet 300,- € und deine Nutzungsfaktoren einfach, europaweit, unbegrenzt und mittel...
Das Ergibt ein Nutzungsfaktor von 3,1
Die Berechnung: 300,- € x 3,1 = 930,- € = Nutzungshonorar
Das Entwurfshonorar geht ja Extra...
In diesem Falle wäre das über ein 3-faches vom Entwurfshonorar... Und das findest du niedrig?
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mausi13
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.06.2008 16:54
Titel
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... oh, da habe ich wohl nicht richtig gelesen.
Ich habe mit dem Stundenlohn multipliziert.
Ups, kann ja mal passieren ...
Das ist ein "Mittelständiges Unternehmen", wie man so schön sagt.
Jetzt hört sich die Summe auch schon etwas interessanter an.
Immerhin will der ja auch ggf. mit meinen Sachen arbeiten
und ich habe dann keinen Verdienst mehr dadran.
Sind die % Angaben, wie oben angegeben, für die Kosten der Nutzungsrechte eigentlich allgemein üblich?
d.h.könnte ich dem Kunden die als marktüblichen Tarif für die Nurzungsrechte verkaufen?
Zuletzt bearbeitet von mausi13 am Sa 07.06.2008 15:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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