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Thema: betreute Kunden aus Ausbildung bei Agentur als HP-Referenzen vom 16.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> betreute Kunden aus Ausbildung bei Agentur als HP-Referenzen
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.02.2009 13:42
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SL-Design hat geschrieben:
Die Mitarbeit an einer öffentlichen Website soll ein Betriebsgeheimnis sein?
Klar, wenn die Agentur so mies arbeitet, dass sie auf keine Fall will als auführende Firma genannt werden will. Lächel
Wohl eher selten.


Natürlich kann das sehr schnell zu einem Betriebsgeheimnis werden. Manche großen Konzerne halten
dir auch schnell mal einen Geheimhaltungsvertrag unter die Nase, den du unterschreiben musst – wenn du
denn für den Konzern arbeiten möchtest – so dass weder die Firma selbst den Kunden bzw. die für ihn
erstellten Arbeiten als Referenz aufnehmen darf, noch irgendein Azubi.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.02.2009 13:53
Titel

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deliciious hat geschrieben:
Natürlich kann das sehr schnell zu einem Betriebsgeheimnis werden. Manche großen Konzerne halten
dir auch schnell mal einen Geheimhaltungsvertrag unter die Nase, den du unterschreiben musst – wenn du
denn für den Konzern arbeiten möchtest – so dass weder die Firma selbst den Kunden bzw. die für ihn
erstellten Arbeiten als Referenz aufnehmen darf, noch irgendein Azubi.


Schon richtig. Aber macjane hat sicherlich keinen 30seitigen Geheimhaltungsvertrag unterschrieben noch alleinverandvortlich eine Website für einen Multinationalen Grosskonzern erstellt.
Hier sollte man mal mit den Vermutungen auf dem Teppich bleiben.
Hier geht es sicherlich um ein sehr viel überschaubareres Projekt und einen egozentischen Chef.
Und ohne ausdrückliche Geheimhaltungsklausel halte ich es durchaus für legitim, zumindest im Bewerbungsgespräch bzw. Mailbewerbung, eine Referenz zu präsentieren, auch wenn der Chef eine Veröffentlichung auf einer Website untersagt.
Ist auch nur meine Meinung und keine Rechtsauskunft.
Näheres kann uns aber nur der Threadersteller sagen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.02.2009 00:05
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SL-Design hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Und wenn du solche Tipps gibst á la "Mach doch einfach" solltest du zumindest auf die Gefahren hinweisen. *zwinker*

Hab ich so einen Tip abgegeben?
Nimroy hat geschrieben:
Einer einfachen Nennung der Kunden dürfte im übrigen entgegenstehen, dass man es asl Weitergabe von Betriebsgeheimnissen auslegen könnte.

Die Mitarbeit an einer öffentlichen Website soll ein Betriebsgeheimnis sein?
Klar, wenn die Agentur so mies arbeitet, dass sie auf keine Fall will als auführende Firma genannt werden will. Lächel
Wohl eher selten.


Ja, kann es. Ich habe selber lange in einer Agentur für große Kunden gearbeitet. Was man da so an Rahmenverträgen antrifft, ist schon manchmal arg hanebüchen. und nicht selten werden Subunternehmer ausgeschlossen. Aber dennoch macht man es nicht selten, dass der ein oder andere Subunternehmer eingeschaltet wird. Weil er etwas besser kann als die lead-Agentur oder diese gerade keine zeit hat oder um mehr marge zu machen usw. Damit das nicht rauskommt und man den kunden nicht prellt, einigt man sich darauf, über den eigentlichen kunden Stillschweigen zu halten.

Wenn der ehemalige Azubi das aber auf seiner Webseite ausposaunt, dann kann das eben konsequenzen haben, die man nicht absehen kann.

Ich weiß natürlich, dass die Chance gering ist, dass man es erfährt und dass die Konstellationzutrifft, aber ich hab schn Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. *zwinker* Ich weiß auch, dass das total verdreht klingt, aber so ist das leider mit dem rechtssystem. Es ist nicht immer logisch. Und gerade bei so Sachen wie Betriebsgeheimnissen ist das eben stark Auslegungssache, was alles darunter fällt.

Zitat:
Und ohne ausdrückliche Geheimhaltungsklausel halte ich es durchaus für legitim, zumindest im Bewerbungsgespräch bzw. Mailbewerbung, eine Referenz zu präsentieren, auch wenn der Chef eine Veröffentlichung auf einer Website untersagt.
Sorry, aber deine haltung wird vor Gericht keine Rolle spielen. Du nutzt das Layout, und dazu hast du nicht das Nutzungsrecht. Größe des Auftraggebers hin oder her, man liefert damit Munition in einem potentiellen Rechtsstreit. Dessen muss man sich einfach bewusst sein!
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.02.2009 10:22
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Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Lächel
Es ist alles richtig, was du da sagst. Ich will hier auch niemanden auffordern, was illegales zu machen.
Ich glaube lediglich, das es hier nicht um die von Dir angesprochene Extrem-Konstellation dreht.
Was macjane für einen Arbeitsvertrag hatte, ob und welche Geheimhaltungsklauseln sie unterschrieben hat, wissen wir nicht.
Sie sollte einfach nochmal mit Ihrem Ex-Chef sprechen und ihn fragen, ob er vielleicht die Bewerbung per PDF oder JPG im Bewerbungsmail akzeptiert.
Vielleicht äussert sie sich ja auch nochmal - auch über den Umfang Ihrer Arbeit an dem Projekt.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.02.2009 11:16
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SL-Design hat geschrieben:
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Lächel
Es ist alles richtig, was du da sagst. Ich will hier auch niemanden auffordern, was illegales zu machen.
Ich glaube lediglich, das es hier nicht um die von Dir angesprochene Extrem-Konstellation dreht.
Was macjane für einen Arbeitsvertrag hatte, ob und welche Geheimhaltungsklauseln sie unterschrieben hat, wissen wir nicht.
Sie sollte einfach nochmal mit Ihrem Ex-Chef sprechen und ihn fragen, ob er vielleicht die Bewerbung per PDF oder JPG im Bewerbungsmail akzeptiert.
Vielleicht äussert sie sich ja auch nochmal - auch über den Umfang Ihrer Arbeit an dem Projekt.


Denk ich auch.
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