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Thema: ex-kunden als referenzen auf website nennen vom 04.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> ex-kunden als referenzen auf website nennen
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miriamp
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.01.2012 12:29
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ex-kunden als referenzen auf website nennen

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hi,
ich bin neu hier und habe eine frage zu referenzen. das thema wurde schon besprochen - meist ging es aber um arbeiten und nicht um die nennung von ex-kunden als referenzen.

hier meine frage:

ich war in einer agentur angestellt und habe dort kunden betreut. jetzt bin ich selbstständig und habe auf meiner website meine ex-kunden als referenzen angegeben (die habe ich als angestellte bei meiner ex-agentur betreut)

jetzt hat mich mein ehem. arbeitgeber angeschrieben, um mir zu verbieten, die kunden, die ich bei ihm betreut habe als referenz auf meiner website zu nennen. darf er das?

was ist,wenn ich die kunden direkt frage, ob ich sie als referenz nennen darf?

danke für eure hilfe
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mi 04.01.2012 12:41
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ich nehme mal an, du hast in der agentur als normaler angestellter gearbeitet. dann hast du an werken des kunden deiner alten agentur keinerlei nutzungsrechte (was auch die nennung des kunden und der kundenprojekte beinhaltet). somit hat dein ehemaliger arbeitgeber das recht, dir das zu untersagen, auch wenn du den kunden damals betreut und die projekte erstellt hast. mit der zahlung deines gehalts hast du quasi alle nutzungsrechte an die agentur übertragen.
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miriamp
Threadersteller

Dabei seit: 04.01.2012
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Verfasst Mi 04.01.2012 12:45
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ich nehme mal an, du hast in der agentur als normaler angestellter gearbeitet. dann hast du an werken des kunden deiner alten agentur keinerlei nutzungsrechte (was auch die nennung des kunden und der kundenprojekte beinhaltet). somit hat dein ehemaliger arbeitgeber das recht, dir das zu untersagen, auch wenn du den kunden damals betreut und die projekte erstellt hast. mit der zahlung deines gehalts hast du quasi alle nutzungsrechte an die agentur übertragen.

vielen dank für deine schnelle antwort!!!
stimmt! war normale angestellte. tja dann muss ich die kunden wohl runter nehmen. schade:-( meinst du es bringt was, wenn ich die kunden direkt frage und ne erlaubnis einhole?

danke schon mal im voraus:-)
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.01.2012 12:47
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miriamp hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ich nehme mal an, du hast in der agentur als normaler angestellter gearbeitet. dann hast du an werken des kunden deiner alten agentur keinerlei nutzungsrechte (was auch die nennung des kunden und der kundenprojekte beinhaltet). somit hat dein ehemaliger arbeitgeber das recht, dir das zu untersagen, auch wenn du den kunden damals betreut und die projekte erstellt hast. mit der zahlung deines gehalts hast du quasi alle nutzungsrechte an die agentur übertragen.

vielen dank für deine schnelle antwort!!!
stimmt! war normale angestellte. tja dann muss ich die kunden wohl runter nehmen. schade:-( meinst du es bringt was, wenn ich die kunden direkt frage und ne erlaubnis einhole?

danke schon mal im voraus:-)


selbst dann hast du nicht die nutzungsrechte. die hat einzig und allein die agentur für die du mal gearbeitet hast. würd ich also lassen. ansonsten könnte dir dein ex-arbeitgeber ans bein pinkeln.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.01.2012 15:50
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aUDIOfREAK hat geschrieben:

selbst dann hast du nicht die nutzungsrechte. die hat einzig und allein die agentur für die du mal gearbeitet hast.


Nee - der Kunde hat natürlich auch Nutzungsrechte. Logisch: sonst könnte er die Sachen ja nicht nutzen und wozu sollte er sie dann in Auftrag geben... @TE: Wenn dir deine ex-AG untersagt hat, die Referenzen zu nutzen, nutze sie nicht. Denn der -dein ex-AG - ist im Zweifel in der Pflicht ggü. seinen Kunden. Bei denen kannst du natürlich nachfragen, kann klappen oder auch nicht. Bei großen 'Namen' eher nicht. Wichtig ist: Lass' es dir schriftlich (!) geben.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 04.01.2012 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Bena Bes

Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.01.2012 15:58
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Wenn du die Kunden nur namentlich erwähnen möchtest und die Kunden dazu Ihre (schriftliche) Erlaubnis geben, brauchst du keine Nutzungsrechte. Du zeigt ja dann keinen Artwork. Und ob du inzwischenzeit nicht doch etwas für die Kunden gemacht hast kann dein Ex-Ag nicht nachprüfen.

Ich würd einfach mal nett den Kunden fragen.
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