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Thema: Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio… vom 22.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio…
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blindtext

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Verfasst Di 24.08.2010 10:31
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Richie71 hat geschrieben:
Ja, das kann schon sein, das ich persönlich werde.


Dann ist die Diskussion hier beendet.

Zitat:
Deswegen weiss ich ganz genau was für Sachen ich (oder dein Chef) mit Leuten wie dir abziehen kann.


Du weisst gar nichts, du projizierst und pöbelst.

Nimroy hat geschrieben:

Wenn ihr behauptungen aufstellt, das rechte übertragen werden müssen, dann gebt doch bitte die Quelle an. Gesetzestext, Sekundärliteratur, irgendwas. Das versachlicht Diskussionen und verhindert so einen kinderkram wie er hier gerade in Entstehung ist.


Gerne noch mal, speziell für dich:

http://delegibus.com/2005,12.pdf

Am Ende des Dokuments ist eine umfangreiche Literaturliste.

Beim ersten Mal ging daraufhin die Brüllerei und das Pöbeln los ... offenbar kein Grund für einen Moderator, bereits da einzugreifen ...

Interessant auch deine Antworten hier: http://www.mediengestalter.info/forum/41/freie-mitarbeit-fuer-andere-agenturen-nennung-v-referenzen-126766-1.html

Da fehlt nur was - "gebt doch bitte die Quelle an. Gesetzestext, Sekundärliteratur, irgendwas."

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Di 24.08.2010 10:38, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Di 24.08.2010 11:08
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blindtext hat geschrieben:


Gerne noch mal, speziell für dich:

http://delegibus.com/2005,12.pdf



Die in dem PDF beschriebenen Regelungen beziehen sich auf ein Arbeitnehmerverhältnis (wie du selbst angemerkt hast), was nach Aussagen des TE nicht vorlag, sondern ein Dienst- oder Werkvertrag (schwer zu differenzieren, da keine schriftliche Fixierung über den Umfang und Art der Leistung vorliegt).

Hier mal mein Verständnis des Problems und der Situation:
1. Es bestand ein Vertrag zwischen dem TE und seinem Auftraggeber, welches sehr an einen Dienstvertrag erinnert
2. Die Aussage "nichts veröffentlichen" galt nur für Praktikanten. Das Praktikum war aber beendet
3. Fraglich ist, ob die Nutzung von Material eines Freelancers im Portfolio des Freelancers "verkehrsüblich" (das meinte wohl Blindtext mit "vertragsüblich") ist und von daher angenommen werden darf oder eben nicht.

Mein Rat an den TE (da er ja auch nur eine Bestimmung seiner rechtlichen Position haben wollte ohne Streitfall): Frag den Auftraggeber in einem direkten Gespräch, erkläre deine Situation und finde mit ihm gemeinsam eine Form der Darstellung die für beide akzeptabel ist. Wenn du keine Scheu vor einem Rechtsstreit hast, würde ich es im Falle eines Widerspruches dennoch ausprobieren. Da du ja nach eigener Aussage auf den Produkten genannt wirst, kann der Auftraggeber wohl schlecht argumentieren, dass es unter Betriebsgeheimnis fallen würde, dass du an den Projekten beteiligt warst.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 24.08.2010 12:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 24.08.2010 11:40
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Nimroy hat geschrieben:

Die in dem PDF beschriebenen Regelungen beziehen sich auf ein Arbeitnehmerverhältnis, was nach Aussagen des TE nicht vorlag, sondern ein Dienst- oder Werkvertrag (schwer zu differenzieren, da keine schriftliche Fixierung über den Umfang und Art der Leistung vorliegt).


Thema vertragsübliches Handeln, hatten wir auf Seite eins schon.

Nimroy hat geschrieben:

Ich könnte mir vorstellen, dass an das auf das sogenannte "verkehrsübliche" Verfahren zurückfällt. Das heißt, das man wenigstens Fragen muss und solange keine expliziten Vereinbarungen getroffen sind, eben kein Nutzungsrecht vorliegt und somit auch nicht auf der Website gezeigt werden darf.


http://www.mediengestalter.info/forum/41/freie-mitarbeit-fuer-andere-agenturen-nennung-v-referenzen-126766-1.html

blindtext
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Nimroy
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Verfasst Di 24.08.2010 11:45
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blindtext hat geschrieben:


http://www.mediengestalter.info/forum/41/freie-mitarbeit-fuer-andere-agenturen-nennung-v-referenzen-126766-1.html



Ja, und?
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Di 24.08.2010 16:27
Titel

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Ich bin mal bös und weise auf eine mögliche Scheinselbständigkeit hin...

Sicher, dass die nicht vorliegt, wenn du da direkt nachm Praktikum für die arbeitest? Hast du genug Fremdaufträge? Wo arbeitest du? Weisungsgebunden?
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 24.08.2010 23:44
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Nimroy hat geschrieben:


Ja, und?


Falls es dir nicht aufgefallen ist, du hast dort das selbe geschrieben, wie ich hier.

b.
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Richie71

Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2010 05:19
Titel

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@blindtext

Diese Frage kannst nicht mitn PDF oder mit "Links" beantworten.

Sogar wenn er ein Vertrag mit der Agentur gehabt hat muss es nicht sein, das dieser Vertrag gültig ist.

Ryanthusar hat ein paar Sachen eh schon angesprochen. Und das geht noch viel weiter.

Freundliche Grüße,
Richard
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mi 25.08.2010 07:41
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blindtext hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:


Ja, und?


Falls es dir nicht aufgefallen ist, du hast dort das selbe geschrieben, wie ich hier.

b.


Und wie ich hier geschrieben habe: Fragen, da die rechtslage nicht eindeutig ist. Nur das bei dem anderen Thread der Freelancer nicht sowieso schon offen kommuniziert wurde, dass macht es bei dem Fall in diesem Thread etwas anders wieder.
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