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Thema: Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio… vom 22.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio…
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gestaltermedien
Threadersteller

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Verfasst So 22.08.2010 12:22
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Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio…

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Hallo. ich habe bereist das Forum durchsucht, meinen Fall aber so noch nicht entdeckt.

Ich habe in einer Agentur (Chef und ich + Praktikanten) nach dem Ableisten eines halbjährigen Praktikums für 3 Jahre als freier Mitarbeiter gearbeitet. Es gab über den Zeitraum der freien Mitarbeit nie einen Vertrag, d.h. ich habe Rechnungen für meinen Tätigkeiten an meinen "Chef" gestellt.

Die Arbeiten wurden mit unterschiedlichen konzeptuellen Anteilen getätigt. Manchmal 50/50. manchmal auch zu 100 Prozent meine Leistung. Mein Name taucht in allen Produkten fast gleichwertig auf. Der Name des Chefs ist immer an erster Stelle genannt, dann folgt "mit" und dann mein Name. Auch bei den Produkten, die ganz unter meiner Regie entstanden. Kundenkontakt hatte ich ebenfalls, mal mehr mal weniger. Druckabwicklung ebenso. Die Daten der Projekte sind alle ebenfalls in meinem Besitz, sowie Skizzen, etc.

Auf seiner Webseite sind einige der Projekte aufgeführt, jedoch bin ich dort nur selten genannt. Praktikanten war es mündlich untersagt Projekte online zu zeigen.

Nun will ich die Projekte, die ich dort nach der Praktikumszeit erstellt habe auf mein eigenes Online-Portfolio stellen. Ganz klar, erst ein Mal fragen… Falls er mir jedoch das online stellen untersagt, wie sieht die rechtliche Lage aus?
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blindtext

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Verfasst So 22.08.2010 13:50
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Re: Arbeiten aus freier Mitarbeit in mein Online Portfolio…

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gestaltermedien hat geschrieben:
Hallo. ich habe bereist das Forum durchsucht, meinen Fall aber so noch nicht entdeckt.


Dein Fall unterscheidet sich in nichts von den anderen, die die selbe Frage hier wieder und wieder stellen und wieder und wieder die selbe Antwort bekommen.

Zitat:
Es gab über den Zeitraum der freien Mitarbeit nie einen Vertrag, d.h. ich habe Rechnungen für meinen Tätigkeiten an meinen "Chef" gestellt.


Dann gab es auch einen Vertrag.

Zitat:
Die Daten der Projekte sind alle ebenfalls in meinem Besitz, sowie Skizzen, etc.


Das würde ich an deiner Stelle nicht so laut sagen, wie sind die denn bitteschön in deinen "Besitz" gekommen? Hast du die erworben - oder einfach mitgenommen?

Zitat:
Nun will ich die Projekte, die ich dort nach der Praktikumszeit erstellt habe auf mein eigenes Online-Portfolio stellen. Ganz klar, erst ein Mal fragen… Falls er mir jedoch das online stellen untersagt, wie sieht die rechtliche Lage aus?


Dann darfst du es nicht und riskierst gewaltigen Ärger, wenn du es trotzdem tust. Und zwar mit deinem Auftraggeber und wenn es ganz dumm kommt, zusätzlich mit den Kunden deines Auftraggebers.

blindtext

P.S.: In einem der zahlreichen anderen Threads zu diesem Thema wurde ein informatives PDF eines Anwalts verlinkt: http://delegibus.com/2005,12.pdf Da geht es allerdings explizit um Arbeitnehmer.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am So 22.08.2010 13:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richie71

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Verfasst Mo 23.08.2010 01:03
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Hallo,

@blindtext

"Kein Vertrag" ist imho Arbeitsrechtlich gemeint.
Also er war nicht angestellt (sondern nur der Depp der Ausgenutzt wurde).

Die Rechte an (!)seinen Arbeiten (!)MUSS (/sollte falls kein Betrug) der Auftraggeber (!)KAUFEN.

Ärger riskiert sein "Ex-Arbetgeber" genauso.
Eigentlich noch wesentlich mehr (Arbeitsrecht=>Scheinselbständigkeit).

Freundliche Grüße,
Richard
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blindtext

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Verfasst Mo 23.08.2010 10:48
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Richie71 hat geschrieben:
Hallo,

@blindtext

"Kein Vertrag" ist imho Arbeitsrechtlich gemeint.
Also er war nicht angestellt (sondern nur der Depp der Ausgenutzt wurde).


Ach die Leier wieder; so war das wohl kaum gemeint, er schreibt ja explizit:

"Es gab über den Zeitraum der freien Mitarbeit nie einen Vertrag"

Zitat:
Die Rechte an (!)seinen Arbeiten (!)MUSS (/sollte falls kein Betrug) der Auftraggeber (!)KAUFEN.


Ich weiss nicht, warum du so schreist, ich empfinde das als sehr unhöflich - der Auftraggeber des OP hat ihn bezahlt. Und dann sind wir bei den Themen 'Erfüllung der Pflichten aus einem Vertragsverhältnis' und 'vertragsübliches Handeln'. Und vertragsüblich ist nun einmal die Übertragung der Nutzungsrechte. Nicht vertragsüblich hingegen, ist das 'In Besitz nehmen' von Daten, das könnte dem OP endgültig das Genick brechen, falls es rauskommt.

Zitat:
Ärger riskiert sein "Ex-Arbetgeber" genauso.


Allenfalls mit seinen Auftraggebern, wenn ein (ehemaliger) Freelancer Referenzen angibt, die er nicht angeben darf ...

Zitat:
Eigentlich noch wesentlich mehr (Arbeitsrecht=>Scheinselbständigkeit).


Greift so schnell überhaupt nicht, ich weiss nicht, warum da alle immer die Panik schieben. Es ist ein Unterschied, ob jemand zwei Jahre für nur einen Auftraggeber arbeitet oder ein paar Monate. Zumal in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit. Kunden wachsen nunmal nicht aus dem Boden.

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mo 23.08.2010 10:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richie71

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Verfasst Mo 23.08.2010 13:25
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Hallo

Nein, ich wollte bestimmt nicht unhöflich sein.

>>Und vertragsüblich ist nun einmal die Übertragung der Nutzungsrechte<<

Also, das ist mir neu. Das wäre ja die ganze Bandbreite von total Ausnutzen.

Du hast bestimmt eine Agentur oder hast mit so eine zusammengearbeitet.
Anderes kann ich mir deine Sichtweise nicht erklären.

>> Es ist ein Unterschied, ob jemand zwei Jahre für nur einen Auftraggeber arbeitet oder ein paar Monate<<

Das macht eben überhaupt keinen Unterschied. Maßgebend ist heir die art und weise wie gearbeitet wird.
Auch wenn das nur Stunden oder 1-2 Tage sind (und hoffentlich nicht Monate).
SVA Betrug und Steuerhinterziehung sind kein Kavaliersdelikt.
Auch in DE nicht.

Ich bin aber neugierig was fürn (pro Auftrag) Vertrag der EP jetzt tatsächlich gehabt hat.

Freundliche Grüße,
Richard


Zuletzt bearbeitet von Richie71 am Mo 23.08.2010 13:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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blindtext

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Verfasst Mo 23.08.2010 13:35
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Richie71 hat geschrieben:
Und vertragsüblich ist nun einmal die Übertragung der Nutzungsrechte.

Also, das ist mir neu.


Sorry, aber was soll denn bitte ein Auftraggeber mit Arbeiten, an denen er die Nutzungsrechte nicht hat? Sie sich in Regale stapeln oder an die Wand hängen? Auf welchem Planeten lebst du eigentlich?

Zitat:
Das wäre ja die ganze Bandbreite von total Ausnutzen.


Seit wann ist für Aufträge bezahlt werden, "ausnutzen"?

Zitat:
Du hast bestimmt eine Agentur oder hast mit so eine zusammengearbeitet.
Anderes kann ich mir deine Sichtweise nicht erklären.


Nach dem Rumgeschreie im letzten Post wirst du jetzt persönlich? Kannst du dich eigentlich nicht benehmen?

Nein, ich habe kein Agentur, aber ich arbeite seit bald 15 Jahren als Angestellter in Agenturen und als Freelancer für Agenturen.

Und du?

Zitat:
SVA Betrug und Steuerhinterziehung sind kein Kavaliersdelikt.
Auch in DE nicht.


Du redest dummes Zeug. Wer soll hier welche Steuern hinterzogen haben?

Und auch zum Thema "Scheinselbstständigkeit' solltest du dich einfach mal besser informieren, anstatt einfach rumzukrakeelen. Die einfache, stichpunktartige Definition wie sie bei euch in Österreich wohl noch gilt, wurde in Deutschland schon vor ein paar Jahren ersatzlos gestrichen.

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mo 23.08.2010 13:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richie71

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Verfasst Mo 23.08.2010 21:14
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Ja, das kann schon sein, das ich persönlich werde.
Was für Sachen du hier verzapfst ist echt nicht mehr lustig.

...Wer soll hier welche Steuern hinterzogen haben? ...
Sicher nicht der EP.

Nein, ich bin kein Angestellter. Gott sei dank.
Deswegen weiss ich ganz genau was für Sachen ich (oder dein Chef) mit Leuten wie dir abziehen kann.

Freundliche Grüße,
Richard


Zuletzt bearbeitet von Richie71 am Mo 23.08.2010 21:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mo 23.08.2010 22:27
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So, Richie, Blindtext ihr reißt euch jetzt mal beide am Riemen. Wenn ihr nicht abkühlt und wie vernünftige Menschen miteinander umgeht, nicht dem TE helft sondern einfach nur Recht haben wollt, bin ich euch bei dem nötigen Abstand gerne behilflich. * grmbl *

Wenn ihr behauptungen aufstellt, das rechte übertragen werden müssen, dann gebt doch bitte die Quelle an. Gesetzestext, Sekundärliteratur, irgendwas. Das versachlicht Diskussionen und verhindert so einen kinderkram wie er hier gerade in Entstehung ist.
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