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Thema: Angebot -> Zusage, jetzt: Absage vom 02.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebot -> Zusage, jetzt: Absage
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 23:17
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Soviel ich weiß, ist entgangener gewinn in Deutschland nicht schadensersatzfähig. Wenn dir Unkosten entstanden sind oder du eben den Schaden klar beziffern kannst (aslso wenn du einem anderen Projekt extra abgesagt hast) dann kannst du Schadensersatz , Moment, dann könntest du Schadesnersatz geltend machen unter Umständen. Aber so, wird es wohl Lehrgeld sein.

Deiner Frage nach zu urteilen hast du auch nichts über solche Sachen in deinen AGB stehen, oder?
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apfeltypo

Dabei seit: 13.12.2008
Ort: Winsen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.02.2009 00:53
Titel

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Hallo nachstehendes bitte nur als meine eigene Interpretation werten,

eine Email grunsätzlich eine gültige Zusage, es sei denn, die Email enthält eine Klausel, die die Rechtskräftigkeit ausschließt. Ferner musst du beachten, wer Dir die Email geschickt hat. Es muss selbstverständlich eine zeichnungs- und vertretungsberechtige Person aus der Agentur sein - am besten Inhaber oder GF.

Du bist selbstverständlich, wie hier schon erwähnt in der Beweispflicht. Das heißt, du musst belegen können, dass dir wirklich ein Schaden entstanden ist. Solltest Du dies nicht können, oder dir die Agentur das Gegenteil beweisen, siehts nicht gut für dich aus.

Was DU auch unbedingt beachten musst, ist dass der Auftrag(Email), die Dir die Agentur gegeben hat max. 8 Tage zurücklegen darf. Wenn dieser Auftrag innerhalb von 8 Tagen Dir gekündigt worden ist, hast Du keinerlei Chancen auf einen Pfennig. Ist dieser Auftrag älter wie 8 Tage, ist es nach Vertragsrecht, so meine ich gelesen zu haben, ein Auftrag entstanden, der beiderseitig vertragliche Verpflichtungen hervorruft.

TIPP: Kauf Dir das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner" - dort ist alles sehr einfach erklärt, auch was Vertragsrecht angeht, inkl. Beispielverträge. Wirklich ein tolles Buch. Keine schwere Lektüre.
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.02.2009 11:49
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Eben in einem anderen Thread gefunden, falls es hilft: KLICK
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.02.2009 12:03
Titel

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Ich kenn das von Fotografen, die Nutzungsaufall geltend machen, wenn sie optioniert und dann doch nicht gebucht werden.
Die haben den Passus aber in der AGB und der zu bezahlende Betrag steht dann auch im schriftlichen Angebot.
In deinem Fall seh ich da eher schwarz.
Was glaubts Du, wieviele Kunden mich schon angefragt haben und dann sehr kurzfristig ihre Projekte doch verschoben oder gechancelt haben.
Das ist schlicht und einfach Pech.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.02.2009 12:26
Titel

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Ergänzung zum Link von Lando:

Anmeldepflichtige eMail-Adressen im Sinne des Domainrechts gelten inzwischen schon als digitale Unterschrift. Dazu zählen alle eMail-Adressen die einer personellen Anmeldepflicht unterliegen (also bspw. eMail Adressen die von Haus aus an eine Person gebunden sind, wie Kunden von AOL und Telekom, aber natürlich auch eMails die von der eigenen Domain ausgehen).
Da die Zuordbarkeit bei solchen Absendern eindeutig ist gilt die Absenderadresse als Unterschrift im Sinne des Vertragsrechts, im Zweifelsfall ist der Besitzer also immer haftbar. So auch bei Absprachen (ergo: Verträgen), und natürlich dann auch jenen die nicht eingehalten werden. Das wird viel zu sehr unterschätzt, glaube ich, und auch viel zu wenig wahrgenommen.

Bei Lohnausfällen gibt es ja bereits Regelungen wie das zu handhaben ist, und ist auch einklagbar. Bei unsereins ist das leider ein wenig schwammig, da wir keinen Lohn beziehen, aber wenn ein Vertrag bspw. schon einige Monate vor Leistungsantritt abgeschlossen wurde, und somit auch schon einen gewissen Zeitraum Gültigkeit hat, dann geht die Rechtssprechung davon aus dass dieser Betrag vom Dienstleister auch fest in seine Kalkulation eingerechnet werden darf, und bekommt somit also eine gewisse Lohnwertigkeit die durchaus einklagbar wäre, auch in Hinblick auf Ausfälle anderweitiger Aufträge, da dem Geschädigten keine Chance blieb diesen Ausfall anderweitig zu decken.
Bei kurzfristigen Verträgen ist dem natürlich nicht so.

Wird Dir nur alles nichts nützen,
weil bei Geringfügigkeit rein gar nichts bei rumkommen dürfte (wie bereits erwähnt). Ich würde aber durchaus eine Rechnung ausstellen mit einem Pauschalbetrag den Du für angemessen hältst. Das liegt in Deinem Ermessen, wobei es hier auch Richtlinien gibt, die kenne ich jetzt aber nicht. Ich glaube bis zu 25% des Gesamtbetrags zzgl. Mwst oder so ähnlich, ist aber auch abhängig vom Umfang der entgangenen Leistung. Mindestens aber würde ich konsequent einen Betrag einfordern in Höhe Deiner Sozialabgaben.

Und die AGB auf Deiner Website, sofern vorhanden, unbedingt ergänzen.
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jhjp
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 03.02.2009 14:13
Titel

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Also erstmal vielen Dank für die Ressonanz. Hat mir sehr geholfen.
Zukünftig werde ich bei einem Projekt immer eine Bestätigungs-Formular gleich mit dem Angebot mitschicken, das der Auftraggeber dann unterschreiben soll.
Dann werde ich mir ein Buch über "Recht für Freelancer" oder so kaufen - weil durch mein Studium kenn ich mich ziemlich gut aus in Sachen technische Umsetzung etc. aber rechtlich weiß ich rein gar nichts. Somit habe ich natürlich auch keine AGB. Auf euren Internetseiten konnte ich leider auch keine finden (wollt doch bissl spickeln Lächel
Könnt ihr mir da vielleicht noch ein Tipp geben, wie man AGBs schreibt? Muss man die beim Angebot anhängen? Einen Anwalt kann und werde ich mir nicht leisten...

Bei dem Projekt werde ich nun aber nichts mehr unternehmen. Der Endbetrag beläuft sich zwischen 500 und 1000,-€ somit lohnt sich das alles nicht. Hat mich nur sehr geärgert, dass mir der Geschäftsführer der Agentur (welcher mir auch den Auftrag erteilt hat) nach einem Zeitraum länger als 8 Tagen (3 Wochen) eine Absage gibt. Hab mich eigentlich sehr auf das Projekt gefreut...

Naja, danke fürs Feedback und tschüss Lächel
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