mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 03:48 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Angebot -> Zusage, jetzt: Absage vom 02.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebot -> Zusage, jetzt: Absage
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
jhjp
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 02.02.2009 19:01
Titel

Angebot -> Zusage, jetzt: Absage

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich bin Freelancer im Bereich Webdesign. Eine Agentur hat mich angefragt für die Umsetzung eines Projekts. Ich habe daraufhin ein Angebot geschrieben mit dem frühest möglichen Startdatum der Umsetzung und der groben Umsetzungsdauer. Daraufhin hat die Agentur mir in einer E-Mail zugesagt.
Kurz vor dem im Angebot enthaltenen Startdatum schreibt mir die Agentur, dass dem Kunde der Umsetzungszeitraum zu spät ist und das Projekt an einen Mitbewerber bereits vergeben wurde und sich nun in Produktion befindet.

Ich habe das Projekt fest eingeplant und nun für die geplante Dauer eigentlich nix zu tun -> kann ich irgendwie Schadensersatz fordern? Wie verhält sich das rechtlich? Die Agentur hat mir ja mein Angebot zugesagt (aber halt nur per E-Mail... nächstes Mal lasse ich mir ne Unterschrift geben)
Hat jemand von euch Erfahrung mit so etwas?

Danke und viele Grüße

(Bevor ich mich an einen Anwalt wende, den ich teuer bezahlen muss, wollt ich hier im Forum mal fragen, ob jemand so etwas ähnliches schon einmal passiert ist...)
  View user's profile Private Nachricht senden
l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 19:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ne Zusage per E-Mail ist zwar schön und gut, vor Gericht stehst du dann allerdings meist blöd da. Genau aus diesem Grund ist es immer besser, sich die Besteätigung des Angebots/ des KVs unterschrieben per Fax zukommen zu lassen. Bei kleinen Aufträgen sieht man meist davon ab, bei größeren ist es unverzichtbar.

Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Mo 02.02.2009 19:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 19:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

E-Mail zählt offiziell eben nur als "mündliche" Aussage. Aber prinzipiell kann man auch damit was erreichen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jhjp
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 02.02.2009 21:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Smooth-Graphics hat geschrieben:
Aber prinzipiell kann man auch damit was erreichen.

Was meinst Du damit genau?
  View user's profile Private Nachricht senden
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 02.02.2009 21:09
Titel

Re: Angebot -> Zusage, jetzt: Absage

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

[quote="jhjp"Ich habe das Projekt fest eingeplant und nun für die geplante Dauer eigentlich nix zu tun -> kann ich irgendwie Schadensersatz fordern?[/quote]

ja, aber hast du dafür andere angebotene projekte extra dafür absagen müssen?
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 21:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich denk das kannste dir in die haare schmiert. die agentur wird plädieren, das sie dir keine verbindliche zusagen gemacht hat. dann müsstest du vor gericht ziehen und da wird es mit sicherheit auf nen vergleich rauslaufen. allerdings werden die gerichts- und anwaltskosten mit sicherheit dann die kohle auffressen, die du von der agentur bekommen würdest (ich geh einfach mal davon aus, das der auftrag keine 10.000 € wert war). zumal du dann noch nachweisen müsstest, das dir durch den entgangenen auftrag wirklich ein schaden entstanden ist, weil du deswegen einen anderen auftrag hast absagen müssen. das dürfte denkbar schwer werden.

beim nächsten mal lass dir den auftrag schriftlich bestätigen (am besten per fax mit unterschrift und stempel der agentur). evtl. solltest du auch in deine agb einen passuns zum thema zahlungsausfall bei stornierten aufträgen dazu packen... da kontaktierst du aber besser vorher nen anwalt für den genauen wortlaut.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 02.02.2009 21:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 22:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auch wen ich aUDIOfREAK voll zustimme, schreib trotzdem mal ne Rechnung über einen Teil der Kosten wegen Storno und so.
Wen es ein Neukunde ist und der sowas abzieht, kann der Versuch ja nicht Schaden.

Bissel ausführen und auf die mündliche Auftragsbestätigung verweisen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.02.2009 22:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich meinte das so, wie ichs geschrieben hatte: Auch mündliche Aussagen gelten vor Gericht.

Aber: siehe Audio.
Jedoch: siehe Mark-Korb! Lächel

Nen Versuch isses Wert, n Gerichtsverfahren nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kundin erteilt EIL-Auftrag und 36 Stunden später absage
Mehrseitiges Angebot
Wie lange gilt ein Angebot?
Angebot per Email bewerben
Angebot - Adresse Pflicht?
Seltsames Angebot für Photoshop CS2
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.