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Thema: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung? vom 18.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung?
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c_writer
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Verfasst Di 19.09.2006 13:03
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beagle06 hat geschrieben:

Außerdem steht das mit der Verjährung ja nicht umsonst im Gesetz. Man kann ja nicht für ewig haftbar sein, gerade wenn sich Umstände ändern oder sich Dinge später als Fehler herausstellen.


Meine Güte, steh' wenigstens dazu, dass *Du* Mist gebaut hast, nicht Dein Kunde. Es haben sich keine "Umstände geändert" - Stadpläne von Webseiten zu klauen war vor drei Jahren verboten und vor zehn und es ist es heute noch.

c_writer
 
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 13:07
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beagle06 hat geschrieben:
Es können sich ja auch Dinge ändern usw. und das mit den Stadtplänen und Abmahnungen ist ja auch oft durch die Presse gegangen.


Dazu wollte ich noch sagen, dass man dieses im Zweifel dir zur Last legen kann und nich ihm. Wenns durch die Presse gegangen ist, könnte man dir vorwerfen das du als Fachfrau spätestens dann hättest erkennen müssen, dass es eine Urheberrechtsverletzung ist und deinen ehemaligen Kunden informieren hättest müssen. Frage ich mich sowieso warum du das nicht getan hast. Einfach gehofft es passiert schon nichts?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 13:23
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Ist jetzt mal langsam gut hier mit dem virtuellen Scheiterhaufen?

beagle06 ist anscheinend klar das Sie Schuld dran ist und versucht nun Ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wuerdet Ihr anders Handeln? Wenn Ihr nicht helfen wollt - lasst es doch bitte einfach. Aber das Einreden das Sie Schuld ist und auch dazu stehen soll bringt doch nichts.

Primus hat geschrieben:
demnach hätte er es wissen müssen das er keine stadtpläne verwenden darf. ergo falsche beratung, das könnte dann vom betreiber der seite als nicht vollbrachte leistung angesehen werden.


das ist uebrigens Quatsch - wenn der Kunde es moechte und es so will trotz meines gut gemeinten Hinweises hat er es auf seine Kappe zu nehmen - Mediengestalter sind keine Rechtsberater und duerfen diese auch nicht durchfuehren.
Man darf ihn drauf hinweisen aber nicht beraten.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 19.09.2006 13:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mrphcr

Dabei seit: 13.07.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.09.2006 13:37
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sagen wir mal so, wäre der kunde damals bereit gewesen mehr zu ivestieren hätte er keinen "blutigen anfänger" gefragt ihm eine komerzielle homepage zu bauen. jetzt bricht ihm sein geiz von damals das genick. immer dieselbe leier. *pah*
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 13:47
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also nur damit wir die sache mit der verjährung mal schleunigst ausräumen:

Siebenter Abschnitt: Dauer des Urheberrechts, § 64ff hat geschrieben:

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.

link


zeiträume jetzt in etwa einsortierbar?


Zuletzt bearbeitet von saucer am Di 19.09.2006 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 13:51
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Mischpult hat geschrieben:
Ist jetzt mal langsam gut hier mit dem virtuellen Scheiterhaufen?

beagle06 ist anscheinend klar das Sie Schuld dran ist und versucht nun Ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wuerdet Ihr anders Handeln? Wenn Ihr nicht helfen wollt - lasst es doch bitte einfach. Aber das Einreden das Sie Schuld ist und auch dazu stehen soll bringt doch nichts.

Primus hat geschrieben:
demnach hätte er es wissen müssen das er keine stadtpläne verwenden darf. ergo falsche beratung, das könnte dann vom betreiber der seite als nicht vollbrachte leistung angesehen werden.


das ist uebrigens Quatsch - wenn der Kunde es moechte und es so will trotz meines gut gemeinten Hinweises hat er es auf seine Kappe zu nehmen - Mediengestalter sind keine Rechtsberater und duerfen diese auch nicht durchfuehren.
Man darf ihn drauf hinweisen aber nicht beraten.


das ist kein quatsch, wenn du weisst das es verboten ist, der kunde es dennoch will, darfst es trotzdem nicht machen. das hat mit rechtsberatung wenig zu tun.
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xyclope

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 14:14
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saucer hat geschrieben:
also nur damit wir die sache mit der verjährung mal schleunigst ausräumen:

Siebenter Abschnitt: Dauer des Urheberrechts, § 64ff hat geschrieben:

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ *hehe* zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.

link


zeiträume jetzt in etwa einsortierbar?


Leck mich am Arsch - siebzig Jahre?!? Au weia!

Das ist extrem.

Zudem kann ich Mischpult nur Recht geben.
Lasst den/die arme mal in Ruhe mit eurem "Ich-weiss-ein-wenig-bzw-glaube-gelesen-zu-haben" Wissen.
Tipps sind okay, Einsicht hat sie gezeigt - den Rest klärt ein Anwalt, wenn überhaupt.
Abwarten, ändern kannst du momentan eh nix.

Was wären manche von euch schon am heulen wenn sie so ein Problem hätten und nur dumm angemacht würde.
Dann gäb es direkt wieder einen "Ich-fühl-schlecht-behandelt-Thread"
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 14:16
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saucer hat geschrieben:
also nur damit wir die sache mit der verjährung mal schleunigst ausräumen:

Siebenter Abschnitt: Dauer des Urheberrechts, § 64ff hat geschrieben:

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 65 Miturheber, Filmwerke
(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ *hehe* zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.

link


zeiträume jetzt in etwa einsortierbar?


Das sind zwei paar Schuhe. Es geht nicht um die Zeit die das Urheberrecht besteht, sondern um die Zeit in der ein Rechtsverstoß (die Urheberrechtsverletzung) verfällt
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