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Nachricht |
newtone10
Threadersteller
Dabei seit: 15.10.2009
Ort: SL
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.06.2010 19:38
Titel Urlaubsanspruch im Praktikum? |
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Hallo zusammen,
Ich hab mir mit drei Freundinnen zusammen Karten für ein Festival geholt. Ich habe mich als Fahrerin verpflichtet. Heißt, die Mädels sind jetzt abhängig von mir was das hin und zurück kommen angeht.
Meine Situation so aber wie folgt aus:
Ich habe ein Praktikum über 6 Monate in einer Druckerei gemacht und mache jetzt ein Praktikum in einer Agentur, bis zum Beginn meiner Ausbildung dort im August.
Das bedeutet, ich habe dieses Jahr noch keinen Urlaub gehabt.
Ich hab jetzt von mehreren Seiten gehört, dass man als Praktikant im Medienbereich einen Anspruch auf zwei Tage Urlaub im Monat hat.
(So war es unter anderem auch in meinem ersten Praktikum)
Ich würde ja meinen Chef fragen, aber ich hab Angst er sagt dann dass ich keinen Urlaub habe und ich mir dan dadurch die Chance auf einen plötzlichen "Krankheitsfall" verbaue...
*gewissensbisse*
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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newtone10
Threadersteller
Dabei seit: 15.10.2009
Ort: SL
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.06.2010 19:48
Titel
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Bedeutet,
ich hab Urlaubsanspruch.
Dann trau cih mich mal in die Höhle des Löwen und frag nach!
Danke schöööön!!
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Liliana
Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Hamburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.06.2010 15:45
Titel
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Auch wenn es heute vielleicht zu spät ist: "Anspruch" klingt da so als wenn er dir immer zu deinen Wunschterminen frei geben muss. Er kann dir trotzdem noch sagen das es am Tag XY nicht geht weil in der Firma z.B. ein Großauftrag anliegt und alle gebraucht werden....
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.06.2010 16:37
Titel
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Das bezieht sich generell auf ALLE Urlaubsansprüche ... auch auf die von Festangestellten. Ein Arbeitgeber kann - begründet - auch einen bereits genehmigten Urlaub wiederrufen, er kann einen bereits angetretenen Urlaub abbrechen lassen ... muss dann aber für die bereits gezahlten Kosten einspringen. Wenn keine Reiserücktrittsversicherung abgechlossen wurde, kann das zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Allerdings sollte der Arbeitgeber dabei darauf achten, dass seine Begründung auch vor einem Arbeitsgericht standhält, also z.B. niemand anderes, gesundes die Arbeit hätte machen können ...
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