Autor |
Nachricht |
mareike-1987
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.05.2005 21:17
Titel Urlaubsanspruch |
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Erstmal Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage ob das korrekt ist:
ich bin 17 werde im Oktober 18,
bin im 1. Ausbildungsjahr
und ich habe im Jahr 21 Tage Urlaub und nächstes Jahr 20 Tage!
Stehen wir nicht nach Gesetz 24 Tage Urlaub zu?
oder, wie läuft das???
Gruß Mareike
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.05.2005 21:24
Titel
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Bis du 18 bist, steht dir mehr Urlaub zu und ich GLAUBE, du musst nach der Berufsschule auch nicht mehr in den Betrieb. Ich weiß grad aber nicht mehr, wo ich das herhab, ich such mal...
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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SAATCHIetPAM
Dabei seit: 02.05.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.05.2005 21:39
Titel
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Als Jugendlicher steht Dir mehr Urlaub zu.
Also wenn Du 18 wirst also weniger...
Aber 20 Tage im Jahr kommt mir eindeutig zu wenig vor, wenn ich bedenke dass ich 30 Tage habe.
Ich würd mal im Arbeitsgesetz schauen.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.05.2005 23:45
Titel
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SAATCHIetPAM hat geschrieben: | Als Jugendlicher steht Dir mehr Urlaub zu.
Also wenn Du 18 wirst also weniger...
Aber 20 Tage im Jahr kommt mir eindeutig zu wenig vor, wenn ich bedenke dass ich 30 Tage habe.
Ich würd mal im Arbeitsgesetz schauen. |
Hey, will auch 30 Tage haben.
Zur Frage: 24 Tage ist Minimum.
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mareike-1987
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst So 29.05.2005 10:53
Titel
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hey, danke!
werde meine chefin dann mal drauf ansprechen!
Zuletzt bearbeitet von mareike-1987 am So 29.05.2005 10:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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semikolon
Dabei seit: 02.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 29.05.2005 18:18
Titel
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http://www.bernhard-stiedl.de/urlaub.htm#Dauer%20des%20Urlaub hat geschrieben: | Urlaubsanspruch
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Jugendliche beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jungendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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Zuletzt bearbeitet von semikolon am So 29.05.2005 18:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ostblockrockingbeats
Dabei seit: 23.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 30.05.2005 15:39
Titel
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das ist ja sowas von unverschämt! wenn ich sowas höre krieg ich grosses kotzen. du hast, solange du 17 jahre alt bist, anspruch auf mindestens 25 tage urlaub, danach mindestens 24. deine chefin verstößt zum einen gegen arbeitsgesetz, zum anderen gegen jugendschutzgesetz. lass dich nicht ver*rschen und sprich klartext, sonst wirst du immer so behandelt.
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