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Thema: Urlaubsanspruch bei Kündigung vom 02.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Urlaubsanspruch bei Kündigung
Autor Nachricht
tonja
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
Ort: werl
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 02.05.2008 13:07
Titel

Urlaubsanspruch bei Kündigung

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Hallo ich habe mal eine Frage wie ihr das seht.

Es ist so, dass ich derzeit noch bei einem Unternehmen beschäftigt bin (noch in der Probezeit) und am Montag zum 13.05. gekündigt habe, da ich am 15.05. eine neue Stelle antreten kann.

Wie gesagt habe ich am Montag mündlich gekündigt und ihm am Dienstag die schriftliche Kündigung nachgereicht.

Jetzt stehen mir aber noch 7 Tage Urlaub zu und ich habe den Chef darauf angesprochen, dass ich somit ja nächste Woche nicht mehr kommen müsste.

Jetzt will er mir den Urlaub aber verweigern, keine Ahnung warum, weil derzeit eh nichts zu tun ist. *Schnief*

Wie sieht es rechtlich aus?

Ich denke schon, dass ich im Recht bin und ich seinen Vorschlag den Urlaub auszuzahlen nicht annehmen muss.
Wenn ich was zu tun hätte die kommende Woche, würde ich es verstehen aber nicht wenn ich nur Löcher in die Luft starre.
Mit Ihm lässt sich aber nicht reden, er blockt immer sofort ab. * grmbl *

Was meint ihr, wie soll ich weiter vorgehen? Einfach Montag nicht mehr hingehen?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.05.2008 13:40
Titel

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M.W gibt es in der Probezeit keine Kündigungsfrist.

Lass dir das auszahlen und fertig.
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Nachtfalter
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 02.05.2008 13:43
Titel

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Mac hat geschrieben:
M.W gibt es in der Probezeit keine Kündigungsfrist.


Natürlich gibt es eine (zwei-Wöchige) Kündigungsfrist. Probezeit bedeutet nicht rechtsfreier Raum.

Ob man Anspruch auf resturlaub hat oder auch eine Auszahlung in Kauf nehmen muß, weiß ich nicht. Einfach nicht hin gehen ist allerdigs die schlechteste Idee, das kommt der Arbeitsverweigerung gleich.
 
Cusari_o
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 02.05.2008 13:45
Titel

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2-wöchige Kundigungsfrist ist eigentlich üblich.


Und der AG kann dir deinen Urlaub jederzeit verwehren,
 
 
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