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Thema: Frage zur Übernahme nach Ausbildung! vom 26.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Frage zur Übernahme nach Ausbildung!
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
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Verfasst Mi 26.08.2009 16:07
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wenn das so in einem Gesetz steht würde das ja auch heißen das es wirklich so ist. Lass dir doch das Gesetz von dem BWLer zeigen. Wäre nett wenn du uns dann den Paragraphen schreibst...

Erst wenn man 3 Tage dort weiterarbeitet gilt das als unbefristetes Arbeitsverhältnis...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 26.08.2009 17:44
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Haribo_gold hat geschrieben:
man muss sich selbst beim Amt melden aaaaber der Chef muss dir auch sagen dass du das musst.


wo steht das denn? das ist mir völlig neu. wir haben das in der schule gelernt. kannst du dafür ne grundlage nennen?

allgemein wäre es gut wenn zu dieser bwler-aussage auch eine beweis kommt - behaupten kann jeder. als dann ma ran mit die paragraphen... ey.
 
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 27.08.2009 13:26
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Haribo_gold hat geschrieben:
man muss sich selbst beim Amt melden aaaaber der Chef muss dir auch sagen dass du das musst.


wo steht das denn? das ist mir völlig neu. wir haben das in der schule gelernt. kannst du dafür ne grundlage nennen?

allgemein wäre es gut wenn zu dieser bwler-aussage auch eine beweis kommt - behaupten kann jeder. als dann ma ran mit die paragraphen... ey.


Wurde meinem Freund so bei seinem Meisterkurs beigebracht. Die Gesetzbücher liegen bei ihm in der Arbeit. Ich such den Paragraphen wenn er da mal wieder hin kommt.
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