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Thema: Frage zur Übernahme nach Ausbildung! vom 26.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Frage zur Übernahme nach Ausbildung!
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pixel_bambi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 13:30
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Frage zur Übernahme nach Ausbildung!

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Hi Zusammen,

ich hab gestern mit nem BWL-Student diskutiert, weil der behauptet hat, dass der Betrieb ca 6 Wochen bevor man aus dem Ausbildungsverhältnis austritt, einem sagen muss, ob man übernommen wird...! Hab schon im bbig geschaut, obs da n Gesetz dazu gibt, hab aber nichts gefunden! Und der hat behauptet, dass es dafür ein Gesetz gäbe... Mir wurde gesagt, dass das am letzten Tag der Ausbilung auch reicht...!

Weiß da jemand bescheid??

Das möcht ich nämlich nicht auf mir sitzen lassen... *zwinker*

Danke!!!
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lexk

Dabei seit: 11.11.2007
Ort: Fürth
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.08.2009 13:36
Titel

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soweit ich weiß darf man erst 6 monate vor ausbildungs ende mit gesprächen über die übernahme beginnen.
mehr ist da nicht geschrieben.
aber das ist jetzt auch keine verbindlich aussage
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 13:48
Titel

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ich wüsste auch nichts davon das er einem das 6 Wochen davor sagen muss. Mir wurde es erst später gesagt...
Aber er muss dir sagen das du zum Arbeitsamt gehen sollst wenn er dich nicht übernimmt. Und zwar 3 Monate vor Ausbildungsende muss er das getan haben...
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pixel_bambi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 13:50
Titel

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Ich glaub diese Studenten verwechseln immer Realität mit Gesetzen...! In meiner Klasse wurde zu vielen gesagt, dass man es ihnen nicht sicher sagen kann - wegen der Wirtschaftskrise, etc.!
Hab davon noch nie was gehört, dass man einem Azubi 6 Wochen vor Ausbildungsende sagen muss, dass er übernommen wird... * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 26.08.2009 14:00
Titel

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muss man sich nicht von alleine 3 monate vorher beim arbeitsamt melden? da braucht man kein gespräch abwarten, da der vertrag ja ausläuft. wenn man übernommen wird (auch kruzfristig) ist das ein anruf beim arbeitsamt...

ich habe auch noch nie davon gehört, dass es eine first gibt bei der man spätestens eine entscheidung seiten des chefs treffen muss.
 
Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 14:24
Titel

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man muss sich selbst beim Amt melden aaaaber der Chef muss dir auch sagen dass du das musst.
Ich hab nen befristeten Vertrag. Da steht sogar drin das ich mich 3 monate vor auslauf der Arbeitsverhältnis beim Arbeitsamt melden muss..
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Jagi

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: Leipzig
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 15:27
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Haribo_gold hat geschrieben:

Ich hab nen befristeten Vertrag. Da steht sogar drin das ich mich 3 monate vor auslauf der Arbeitsverhältnis beim Arbeitsamt melden muss..


Dito

Mein ehemaliger WK-Lehrer hatte uns mal erzählt, dass wenn nicht über eine Übernahme gesprochen wurde, man direkt nach Ausbildungsende im Betrieb zur Arbeit erscheint und der Chef dazu nichts sagt, das automatisch als Arbeitsverhältnis zählt.
Da wird es wohl keine Fristen geben, wann der AG mit dem Azubi über eine Übernahme sprechen muss.
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pixel_bambi
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.08.2009 15:33
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Das hab ich ja auch gemeint...! Das haben die von der IHK und vom Arbeitsamt zu mir gesagt... aber die BWLer wissens ja besser, als jeder andere - immerhin steht das ja so in einem Gesetz... *ha ha*
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