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Thema: Fördergeld während der Ausbildung vom 14.07.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Fördergeld während der Ausbildung
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Benutzer 19273
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Verfasst Di 15.07.2008 16:55
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Meine Situation:

Ausbildungbeginn: 1. August 2008
- ich wohne bei meinen Eltern
- mein Ausbildungsbetrieb ist 45km von mir entfernt
- meine Berufsschule ist ~100km von mir entfernt
- meine Eltern sind beide überdurchschnittlich gut verdienende
- Ausbildunsvergütung im 1. LJ: 600 brutto

Habe ich eine reele Chance, im Ort meines Ausbildungsbetriebs eine Wohnung durch BAB o.Ä. finzanziert zu bekommen?
 
Rikku

Dabei seit: 26.05.2008
Ort: Wien
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.07.2008 17:19
Titel

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Tja, da ich in den letzten Wochen Meister der Antragsausfüllung geworden bin unter anderen von BAB und Bafög^^
Hab sogar den Antrag vom BAB hier noch herumfliegen. Aber um genau zu wissen ob du Geld bekommen würdest, kommst du wohl nicht drum rum einen Antrag zu holen ihn auszufüllen (musst deinen Ausbildungsvertrag mitnehmen) abzugeben, die schauen zu lassen und dann das Urteil zu empfangen. Allerdings musst du wirklich alles Nachweisen können. Die Umkosten zur Schule und zum Betrieb. etc.
Hab gerade mal nachgesehen und folgenden schönen Text gefunden:
"Meine Monatliche Miete (einschließlich der Nebenkosten) ist höher als 146,00 € (ja/nein)
Lassen Sie bitte die Miete auf dem Vordruck "Angaben zur Miete" bescheinigen
Diesen Vordruck erhalten sie bei der Agentur für Arbeit"
heißt:
Du musst bereits eine Wohnung zur Antragsabgabe vorliegen haben. Damit du das auch Nachweisen kannst.
Vielleicht muntert es dich auf wenn ich dir sage das auf dem Hauptantrag nichts vom Einkommen der Eltern steht. Was sich günstig auf deine Bewilligung auswirken könnte.

Hier noch ein kleiner Text von der Homepage der "Arbeitsagentur"
"Antrag

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Im Internet steht der Antragsvordruck nicht zur Verfügung."

Es is nun mal so, wenn man was haben will muss man es sich holen.

Ich hoffe du bekommst was.
Weil genauer geht es nicht wirklich. Jeder in der Agentur wird dir sagen. Stell nen Antrag.
lg
Rik


Zuletzt bearbeitet von Rikku am Di 15.07.2008 17:29, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.07.2008 17:29
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uehsi hat geschrieben:
Meine Situation:

Ausbildungbeginn: 1. August 2008
- ich wohne bei meinen Eltern
- mein Ausbildungsbetrieb ist 45km von mir entfernt
- meine Berufsschule ist ~100km von mir entfernt
- meine Eltern sind beide überdurchschnittlich gut verdienende
- Ausbildunsvergütung im 1. LJ: 600 brutto

Habe ich eine reele Chance, im Ort meines Ausbildungsbetriebs eine Wohnung durch BAB o.Ä. finzanziert zu bekommen?


Sollte ein klares NEIN als Antwort sein.

Da wird nicht viel vom Brutto abgezogen. Wenn Du dann noch das Kindergeld nimmst, hast Du weit mehr, als Du theoretisch brauchst (Ueber 700 Euro Netto!). Und welche Foerderung sollte in Deinem Fall greifen, wenn die Eltern auch noch Leistungsfaehig sind?

Wenn Du zum Ausbildungsplz ziehst evtl Wohngeld (was aber nur ein Zuschuss ist!).

Gruss
Agenor
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.07.2008 17:35
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Hallo Mark-Korb!

Mark-Korb hat geschrieben:
mcbethy hat geschrieben:

- evtl. steuern dir deine Eltern noch was bei


Die sind sogar bis zum 25/28 Lebensjahr bzw bis zum ende der Erstenausbildung(Studium) dazu verpflichtet das Kind Finanziell zu unterstürzen.

Aber nur, wenn sie koennen! Wo nix ist, waere auch nichts zu holen. Und der Selbstbehalt liegt etwas ueber 1100 Euro.
Und sie sind soweit ich weiss auch nicht verpflichtet, den Unterhalt Bar an den Sproessling zu geben.
Kost und Logis werden angeboten! Wenn das Kind aber wo anders hin will hat es wohl pech gehabt.

Zitat:
Mit Kinder Geld und Wohngeld wärst du schon bei knapp 700€ .
Ich weiß, aus erfahrung, das man auch von 500€ sowas ähnliches wie leben kann. *ha ha*

Wuerde man wohl muessen. Denn das maximale was einem zustehen koennte waeren eh nur um die 640 Euro (netto).
Da ist aber das Kindergeld schon mit reingerechnet! Und wenn das Kind keinen Kindergeldanspruch mehr hat (warum auch immer) glaube ich auch, dass die Eltern rechtlich raus sind.

Gruss
Agenor
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Rikku

Dabei seit: 26.05.2008
Ort: Wien
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.07.2008 17:41
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Agenor hat geschrieben:

Da wird nicht viel vom Brutto abgezogen. Wenn Du dann noch das Kindergeld nimmst, hast Du weit mehr, als Du theoretisch brauchst (Ueber 700 Euro Netto!). Und welche Foerderung sollte in Deinem Fall greifen, wenn die Eltern auch noch Leistungsfaehig sind?

Wenn Du zum Ausbildungsplz ziehst evtl Wohngeld (was aber nur ein Zuschuss ist!).


Kindergeld wird nicht mit einbezogen. Weder musste ich es Nachweisen noch im Antrag Eintragen.
Allerdings denke ich auch das ein Wohngeldantrag sinnvoller wäre. Und wenn dieser Bewilligt werden würde. Kann man davon auch leben. Zwar nicht im Luxus. Aber das hat auch keiner behauptet.


Zuletzt bearbeitet von Rikku am Di 15.07.2008 17:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 15.07.2008 18:24
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was verlangt ihr???? Au weia!
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
Ort: Irgendwo im Nirgendwo
Alter: 93
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.07.2008 10:00
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bevor hier jeder irgendwelche vermutungen anstellt und unwahrheiten verbreitet:

sucht doch mal bei google.de nach dem bab-rechner.
da kann man vorab die ganzen daten digital eingeben
und kann sich dann schon ma schlau machen,
ob man überhaupt was kriegt.


ich war so lieb und hab für euch gesucht:

Zum BAB-Rechner


Zuletzt bearbeitet von Lila Laune am Mi 16.07.2008 10:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 10:37
Titel

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tschuldigung, aber warum sollte man bei netto 700 noch förderung erwarten?
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