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Thema: Mein beruflicher Misserfolg, bin verzweifelt. vom 02.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke -> Mein beruflicher Misserfolg, bin verzweifelt.
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choise

Dabei seit: 01.02.2007
Ort: Würzburg
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2011 16:43
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Kann mich mal wer aufklären was ein "Werkvertrag" ist?
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Touny

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: Aachen
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2011 16:47
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Also ich kenne Anstellungen auf Werkvertragsbasis nur für einmalige oder "abzählbar viele" Aufträge. Sobald die Beschäftigung regelmäßig sein soll, steigt man dann auf einen Anstellungsvertrag auf Zeitbasis à la "20 Stunden die Woche, egal wann." um.

Zuletzt bearbeitet von Touny am Do 03.03.2011 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 03.03.2011 16:47
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Das ist ein Vertrag über ein Werk, dass der Ersteller dem Werknehmer schuldet und dann dafür vergütet wird. Das kann sowohl etwas greifbares sein, der Tischler, der einen Stuhl nach Kundenwünschen fertigt, oder einfach nur Arbeitszeit.

Zuletzt bearbeitet von am Do 03.03.2011 16:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
kontrajunkie

Dabei seit: 07.09.2009
Ort: MS
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.03.2011 16:50
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... Werkvertrag

Zitat:
Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit oder Sorgfaltsverbindlichkeit.

Zitat:
Somit unterliegen im Großen und Ganzen noch folgende Verträge dem Werkvertragsrecht:

* Herstellung unbeweglicher Sachen (Bauwerke)
* Instandsetzungsverträge
* Herstellung nichtkörperlicher Werke (z. B. Software, Bauplan, Gutachten)


ups, zu spät *hu hu huu*
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Vektorpate

Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2011 18:02
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Bin mal gespannt was er sagt.
Der Werkvertrag klingt für mich jedenfalls nicht sonderlich sicher.
Achte auf jeden Fall auf eine ordnungsgemäße Kündigungsfrist falls du dich darauf einlässt.
Und optimalerweise auf eine Einigung auf mindest Stunden pro Woche.
Sonst heißt es nachher "komm mal Dienstag für 'ne Stunde".
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 03.03.2011 23:32
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Zitat:
Der Werkvertrag klingt für mich jedenfalls nicht sonderlich sicher.
Achte auf jeden Fall auf eine ordnungsgemäße Kündigungsfrist falls du dich darauf einlässt.


Ähhh so langsam steig' ich aus. Werkvertrag + Kündigungsfrist? Lol ...
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2011 00:34
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@Maddin & bacon: Ich glaub was eher gemeint ist, ist ein Wartungsvertrag. Du arbeitest X Stunden für Summe Y. Sowas hab ich mit meinem Noch-Arbeitgeber jetzt auch ausgehandelt mit einer fixen Vertragslaufzeit.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2011 03:19
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instinkt hat geschrieben:
Die Ausgaben eines freiberuflers sind ja nicht wirklich erwähnenswert.


Das kann man eigentlich so nicht stehen lassen. Bitte berücksichtige eine private Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Miete für den Arbeitsplatz, Hardware, Software und natürlich Zeiten, in denen man nicht arbeitet, sondern aquiriert.

Selbst bei 3500 Brutto kommt dann ein Nettoverdienst heraus, der auf keinen Fall höher ist, als der eines angestellten Designers.
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