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Thema: was kostet Webdesign? vom 19.06.2007


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Butterfliege

Dabei seit: 07.01.2006
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Verfasst Do 21.06.2007 22:01
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Wenn sie dasselbe planen, schon! Aber egal, wir werden wohl auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Und bevor das hier ausartet: * Ich bin ja schon still... *

Wikipedia:
Zitat:
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (das Honorar) der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei ausschließlich auf die im Bauwesen tätigen Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, etc.).

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Die HOAI gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen z. B. durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung erbracht werden.

Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Gebührenordnungen sind ein klassischer Bestandteil der Freien Berufe. Die HOAI wurde mehrfach durch die nationalen Gerichte bestätigt. Strittig ist derzeit, inwieweit die HOAI sich mit dem freien Wettbewerb in Europa vereinbaren lässt.

Dagegen regelt die HOAI nicht, welche Leistungen der Architekt bzw. der Ingenieur zu erbringen hat. Die beispielsweise in § 15 HOAI aufgelisteten Grundleistungen haben nur preisrechtliche Bedeutung.

Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI sind nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig (zur Unterschreitung vgl. z.B. [1] oder [2]).

Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Der Architekt wird jedoch regelmäßig nach Treu und Glauben an einer Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze festgehalten, wenn der Bauherr von deren Gültigkeit ausgegangen ist. Die HOAI ist auch für Personen bindend, die entsprechende Leistungen erbringen, jedoch keine Architekten oder Ingenieure sind. Die Fälligkeit der Honorarforderung und der Anspruch auf Abschlagszahlungen wird etwas abweichend vom Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Voraussetzung für die Fälligkeit ist, dass eine prüffähige Honorarschlussrechnung erteilt ist. Allerdings muss der Bauherr Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Abrechnung binnen zwei Monaten nach Rechnungserhalt rügen. Später kann er sich nicht mehr auf die fehlende Prüffähigkeit berufen.

Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen. Die Leistungen werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert.


Zuletzt bearbeitet von Butterfliege am Do 21.06.2007 22:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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oliver_mahlke
Gesperrt

Dabei seit: 25.12.2006
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Verfasst Do 21.06.2007 22:42
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Butterfliege hat geschrieben:
Wenn sie dasselbe planen, schon! Aber egal, wir werden wohl auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Und bevor das hier ausartet: * Ich bin ja schon still... *


Ok, dann bringen wir das mal in einen Kontext der deiner Vorbildung angepasst ist.

Du siehst ein Haus, und irgendjemand sagt dir »das hat 3,5Mio € gekostet, ich find das zu viel«. Er kann dir nicht dazusagen ob da das Grundstück mit drin war, ob die 3,5Mio € reine Baukosten, reines Architektenhonorar oder was weiß ich sind. Er sagt einfach das hat 3,5Mio gekostet und das er das zu teuer findet.

Was machst du? Nimmst du so jemanden ernst? Sicher nicht.
Noch viel weniger nimmst du diese Person als Profi in diesem Fachbereich für voll, denn sie hat ja klar gezeigt das sie keine Ahnung hat. Das ist der Punkt 1 um den es in diesem Thread geht.

Punkt 2 war etwas das ich im Bezug auf deine Anmerkungen zum Thema Accessibility etc. gepostet hatte. Accessibility, Usability etc. sind zwar schön und gut. Aber so wie für die Architektur von Parkhäusern andere Maßstäbe und Grundprinzipien gelten als für repräsentative Regierungsbauten (auch wenn die sich zum Teil sehr ähneln...), so gelten für Websites abhängig von Zielgruppe, MainIdea und Zielsetzung unterschiedliche Maßstäbe.


Zuletzt bearbeitet von oliver_mahlke am Do 21.06.2007 22:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Do 21.06.2007 23:24
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Butterfliege hat geschrieben:
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen...


Ich denke mal, zwischen Mindest- und Höchsätze der Architekten liegt ein nicht unbeachtliche Spanne.

Preisabsprachen sind verboten (Kartellgesetz)
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 21.06.2007 23:32
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nanu hat geschrieben:
Butterfliege hat geschrieben:
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen...


Ich denke mal, zwischen Mindest- und Höchsätze der Architekten liegt ein nicht unbeachtliche Spanne.

...


richten sich aber nicht nach potentieller qualifikation oder "künstlerischem ansehen" des architekten, sondern nach art und umfang des zu planenden vorhabens.

welcher hoai-satz also vereinbart werden kann ist abhängig von der planungsaufgabe und nicht vom architekten.

und wer glaubt, dass architekten heutzutage noch nach hoai bezahlt werden, der unterliegt leider einem irrtum.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.06.2007 08:51
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cRime hat geschrieben:

aber wenn man manchmal durch das forum stöbert, kommt man trotzdem auf die vorhin besagten beiträge à la "wieviel darf ich hierfür verlangen" etc.
jemand der das hauptberuflich macht -von dem man ausgehen darf dass diese person es gelernt hat- sollte solche fragen nicht stellen!


ich wechsel zur zeit job, auto und wohnsitz.
Du glaubst gar nicht was für einen Blödsinn Autoverkäufer, Banker, Immobilienfritzen und Steuerberater von sich geben.

Niemand kann alles wissen, viele hier sind gute Handwerker aber haben eben keine Ahnung vom kaufmännischen.
Ich hab keine Ahnung vom Plotten, bin ich deswegen ein schlechter Mediengestalter?

Also vergess diese Denke:
cRime hat geschrieben:

jemand der das hauptberuflich macht -von dem man ausgehen darf dass diese person es gelernt hat- sollte solche fragen nicht stellen!

irgendwann musste auch ich mal akzeptieren dass Menschen einfach mal dumm sind.
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