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Thema: Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Flyern vom 27.02.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Flyern
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snorema
Threadersteller

Dabei seit: 27.02.2019
Ort: Berlin - Kreuzberg
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Verfasst Mi 27.02.2019 17:52
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Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Flyern

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Kurze rechtliche Frage:

Person X erstellt ohne Vertrag einen Flyer für eine Veranstaltung der Gruppe Y, wird dafür entlohnt (ohne Rechnung glaube ich).

Nun möchte Gruppe Y den Flyer weiter verwenden für Collagen und ähnliches. Person X möchte aber mit Gruppe Y nicht weiter zusammenarebeiten und möchte auch nicht, dass seine Bilder weiterverwendet werden.

Was nun?

Liebe Grüße, Person Z
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.02.2019 21:42
Titel

Re: Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Flyern

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snorema hat geschrieben:
Nun möchte Gruppe Y den Flyer weiter verwenden für Collagen und ähnliches. Person X möchte aber mit Gruppe Y nicht weiter zusammenarebeiten und möchte auch nicht, dass seine Bilder weiterverwendet werden.

Was nun?


Für Gruppe Y ist ende Gelände. Sofern Person X nicht möchte, ist da nichts zu machen.
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2019 10:55
Titel

Re: Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Flyern

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Odin_333 hat geschrieben:
Für Gruppe Y ist ende Gelände. Sofern Person X nicht möchte, ist da nichts zu machen.

Theoretisch.
Ausser Person X hat Gruppe Y die uneingeschränkten Nutzungsrechte eingeräumt - was bei Gestaltungsjobs durchaus vorkommen soll.
Da es aber noch nicht mal eine Rechnung gibt, gehe ich davon eher nicht aus. *zwinker*
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 28.02.2019 12:21
Titel

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Das ist sogar relativ einfach. Da (oder wenn) keine Nutzungsrechte explizit abgesprochen wurden, gelten auch nur die kleinst nötigen Nutzungsrechte, die für die Erfüllung des Vertrages zweckdienlich sind. Also die übliche Verwendung des Flyers aber eben nicht darüber hinaus. Keine weitere Nutzung der Bilder. UrhG §31 Abs. 5! *zwinker*

https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

Ob es eine Rechnung gibt, ist für Nutzungsrechte nicht so wichtig.
 
 
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