Dabei seit: 05.09.2007 Ort: Kreis Schwäbisch Hall Alter: 34 Geschlecht:
Verfasst Sa 17.09.2011 18:32 Titel
Software, Bilderkauf etc als Selbstständiger absetzen
Ich habe eine Frage an die Selbstständigen hier in der Runde.
Bei vielen Firmen wie z.B. den Bilddatenbanken shutterstock oder auch kleineren Softwareshops
wie den von BoxShot bekommt man ja keine ordentliche Rechnung, sondern oft nur die Möglichkeit,
einen Screenshot auszudrucken bzw eine textbasierte Mail als Rechnung.
Da es ja immer heißt, selbst PDF-Rechnungen werden nicht akzeptiert, wie setzt Ihr das ab?
Schreibt Ihr jedesmal an die Firma, dass Ihr eine „ordentliche“ Rechnung braucht?
Oder sehen die Finanzämter das alles doch nciht so eng?
Dabei seit: 05.09.2007 Ort: Kreis Schwäbisch Hall Alter: 34 Geschlecht:
Verfasst So 18.09.2011 13:08 Titel
instinkt hat geschrieben:
Im Grunde bekommt das Finanzamt Rechnungen erst bei einer Betriebsprüfung zu Gesicht, von daher
ist das doch recht unproblematisch.
Das ist mir zwar klar, ich habe aber auch keine Lust, etwaige Umsatzsteuern oder Aufwände, die dann nicht anerkannt werden, nachzuzahlen.
@Mac: Kreditkarte teilweise, meist aber Sofortüberweisungen, dann sollten da dann aber auch die Kontoauszüge reichen, so wie ich das verstehe.
Wobei ich dann den Ärger um die PDF-Rechnungen, die nicht zertifiziert sind oder Rechnungen, wo z.B. kein Leistungsdatum angegeben wurde,
nicht verstehe. Nach dieser Logik müssten dann ja auch die Kontoauszüge als Nachweis reichen... Naja, man muss nicht alles verstehen.
Dabei seit: 20.09.2011 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 20.09.2011 10:08 Titel
Sherithra hat geschrieben:
Wobei ich dann den Ärger um die PDF-Rechnungen, die nicht zertifiziert sind oder Rechnungen, wo z.B. kein Leistungsdatum angegeben wurde,
nicht verstehe. Nach dieser Logik müssten dann ja auch die Kontoauszüge als Nachweis reichen... Naja, man muss nicht alles verstehen.
Ich habe mich vor Kurzem mal damit auseinandergesetzt und bin zu diesem Schluss gekommen:
Bei der Aufregung um die nicht zertifizierten "Email-Rechnungen" geht es darum, dass wenn du soetwas bekommst, ohne den Zertifizierungsschlüssel, du nicht feststellen kannst, ob derjenige, der dir die Rechnung schickt auch derjenige ist, der dazu berechtigt ist die Zahlung zu empfangen. Sprich, ob es überhaupt derjenige ist der dir die in Rechnung gestellte Leistung erbracht hat. Ist das unklar, musst du nicht zahlen.
Deine Unsicherheit zwecks Beleg für das Finanzamt kommt somit aus einer ganz anderen Ecke.
Dem Finanzamt ist es lediglich wichtige, DASS du überhaupt einen Beleg hast.
Wenn du solcherlei Fragen hast, wende dich am Besten an einen fachkundigen, wie (d)einen Steuerberater. Der kann dir, wenn du willst, bis ins Detail sagen wie man mit dem Finanzamt umgeht
Grüße, Jan
Zuletzt bearbeitet von janfolio am Di 20.09.2011 10:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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