Habe mich 2010 selbstständig gemacht, als Mediengestalter Bild&Ton. Habe mich Kranken und Pflegeversichert durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Krankenkasse. Rentenversichert habe ich mich bislang noch nicht, weil ich warten wollte wie der "Laden" anläuft, und ich ob überhaupt längere Zeit selbstständig sein werde.
Ich hielt mich bislang guten Gewissens als NICHT Rentenversicherungspflichtig! Denn ich habe zwei Hauptauftraggeber, für die ich Nachrichtenbeiträge drehe und schneide, und die in Etwa 70% meiner Aufträge ausmachen. Darüberhinaus arbeite ich noch ab und zu für das Internetportal (kurze Imagefilme) einer Zeitung, sowie für zwei Produktionsfirmen. Auch da drehe und schneide ich. Von Zeit zu Zeit mache auch Imagefilme in Eigenregie. Es gibt keine Verträge, ich kann Aufträge auch ablehnen, habe meine Gagen ausgehandelt und habe meine Arbeit selbst bei den Firmen angeboten, also beworben. Also alles Kriterien die eigentlich eine Selbstständigen-RV Versicherungspflicht ausschliessen. Nun sagte mir jemand das man mit jeder selbstständigen Tätigigkeit, die mit "Filme machen" im engeren oder weitern Sinne zu tun hat, als "Künstler gilt" und somit RV versicherungspflichtig ist! Stimmt das denn??? Was wäre denn dann, wenn ich als "Künstler" der KSK beitreten würde (was ja dann ginge)? Dazu muss man ja in die gesetzliche RV, was ja im Prinzip kein Problem ist. Kann dann die RV sagen "Aha, sie haben zwei Jahre lang nicht in die RV einbezahlt obwohl sie RV pflichtig waren, bitte nachzahlen!!
Wer kann mir verlässliche Auskunft geben, wer hat damit Erfahrung?
Dabei seit: 15.03.2013 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Fr 15.03.2013 16:22 Titel
Hallo,
Meines Wissens nach müssen selbstständige Mediengestalter die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Das sind die Berufsgruppen die verpflichtet sind diese zu zahlen:
Selbständige Handwerker,
Pflegepersonen,
Hebammen,
Künstler und Publizisten,
Selbständige mit nur einem Auftraggeber,
Existenzgründer, die einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
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