du solltest den erhalt nicht in dem brief einfordern, sondern die kündigung per einschreiben versenden. bei entgegenahme ist eine unterschrift fällig und du hast einen nachweis.
Das Anschreiben kann ich mir dann aber auch sparen, wenn ich die Kündigung persönlich abgebe oder nicht?
Klar. Lass' Dir den Empfang aber quittieren - bereite einfach ein entsprechendes Blatt vor, auf dem der Empfänger Dir per Unterschrift den Empfang bestätigt.
Dabei seit: 31.01.2005 Ort: Kreis KIB/KL Alter: 40 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 14:58 Titel
Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.
Dabei seit: 07.09.2003 Ort: Bremen Alter: 58 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 14:59 Titel
Es reicht, wenn du einfach eine Kopie von deinem Schreiben machst und darauf dann die Bestätigung für den Empfang mit Datum(sstempel) und Unterschrift.
Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.
nein ist es nicht! wenn du es dir nicht quittieren oder bestätigen lässt, kann er behaupten er habe es nie erhalten. genau dann wenn kein anderer arbeitskollege direkt daneben steht. außerdem meinte er wohl das einschreiben, nicht das anschreiben.
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