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Thema: Richtig kündigen? vom 12.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Richtig kündigen?
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killokane
Threadersteller

Dabei seit: 29.03.2006
Ort: Kleve
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 14:47
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Richtig kündigen?

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Hi Zusammen,

anbei meine selbstverfasste Kündigung. Gibt es noch etwas das ich berücksichtigen muss?

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten *zwinker* !

Gruß
killokane

___________________________________________________________________


Kündigung zum XX.XX.XXXX


Sehr geehrter Herr XXX,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis bei der XXX fristgerecht zum XX.XX.XXXX.

Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich möchte mich bei Ihnen für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.


Mit freundlichen Grüßen

XXX



Erhalt bestätigen

_____________________________
XXX
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.02.2008 14:51
Titel

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du solltest den erhalt nicht in dem brief einfordern, sondern die kündigung per einschreiben versenden. bei entgegenahme ist eine unterschrift fällig und du hast einen nachweis.

sonst ist das schreiben ok.
 
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killokane
Threadersteller

Dabei seit: 29.03.2006
Ort: Kleve
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 14:54
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Das Anschreiben kann ich mir dann aber auch sparen, wenn ich die Kündigung persönlich abgebe oder nicht?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.02.2008 14:57
Titel

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killokane hat geschrieben:
Das Anschreiben kann ich mir dann aber auch sparen, wenn ich die Kündigung persönlich abgebe oder nicht?


Klar. Lass' Dir den Empfang aber quittieren - bereite einfach ein entsprechendes Blatt vor, auf dem der Empfänger Dir per Unterschrift den Empfang bestätigt.

c_writer
 
killokane
Threadersteller

Dabei seit: 29.03.2006
Ort: Kleve
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 14:58
Titel

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Deswegen werde ich ganz unten auf der Kündigung mit dem Empfang quittieren lassen.
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Mjara

Dabei seit: 31.01.2005
Ort: Kreis KIB/KL
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.02.2008 14:58
Titel

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Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 14:59
Titel

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Es reicht, wenn du einfach eine Kopie von deinem Schreiben machst und darauf dann die Bestätigung für den Empfang mit Datum(sstempel) und Unterschrift.

Ebenso beim Umgang mit Behörden etc.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.02.2008 15:02
Titel

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Mjara hat geschrieben:
Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.


nein ist es nicht! wenn du es dir nicht quittieren oder bestätigen lässt, kann er behaupten er habe es nie erhalten. genau dann wenn kein anderer arbeitskollege direkt daneben steht. außerdem meinte er wohl das einschreiben, nicht das anschreiben.
 
 
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