hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis bei der XXX fristgerecht zum XX.XX.XXXX.
Zusätzlich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Ich möchte mich bei Ihnen für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Erhalt bestätigen
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XXX
Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007 Ort: Eifel Alter: 29 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 13:51 Titel
du solltest den erhalt nicht in dem brief einfordern, sondern die kündigung per einschreiben versenden. bei entgegenahme ist eine unterschrift fällig und du hast einen nachweis.
sonst ist das schreiben ok.
killokane Threadersteller
Dabei seit: 29.03.2006 Ort: Kleve Alter: 28 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 13:54 Titel
Das Anschreiben kann ich mir dann aber auch sparen, wenn ich die Kündigung persönlich abgebe oder nicht?
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
Verfasst Di 12.02.2008 13:57 Titel
killokane hat geschrieben:
Das Anschreiben kann ich mir dann aber auch sparen, wenn ich die Kündigung persönlich abgebe oder nicht?
Klar. Lass' Dir den Empfang aber quittieren - bereite einfach ein entsprechendes Blatt vor, auf dem der Empfänger Dir per Unterschrift den Empfang bestätigt.
c_writer
killokane Threadersteller
Dabei seit: 29.03.2006 Ort: Kleve Alter: 28 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 13:58 Titel
Deswegen werde ich ganz unten auf der Kündigung mit dem Empfang quittieren lassen.
Mjara
Dabei seit: 31.01.2005 Ort: Kreis KIB/KL Alter: 25 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 13:58 Titel
Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.
GreenMan
Dabei seit: 06.09.2003 Ort: Bremen Alter: - Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 13:59 Titel
Es reicht, wenn du einfach eine Kopie von deinem Schreiben machst und darauf dann die Bestätigung für den Empfang mit Datum(sstempel) und Unterschrift.
Ebenso beim Umgang mit Behörden etc.
Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007 Ort: Eifel Alter: 29 Geschlecht:
Verfasst Di 12.02.2008 14:02 Titel
Mjara hat geschrieben:
Das Anschreiben? Meinst du die Anrede? Die kann nicht weggelassen werden. Muss ja klar sein für wen es gedacht ist. Wenn du die Kündigung persönlich abgibst ist die Frage nach dem Erhalt sowieso überflüssig.
nein ist es nicht! wenn du es dir nicht quittieren oder bestätigen lässt, kann er behaupten er habe es nie erhalten. genau dann wenn kein anderer arbeitskollege direkt daneben steht. außerdem meinte er wohl das einschreiben, nicht das anschreiben.
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