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Thema: Gründerzuschuss für Freiberufler (vom Arbeitsamt) vom 19.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gründerzuschuss für Freiberufler (vom Arbeitsamt)
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lue2
Threadersteller

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Verfasst Mo 19.09.2011 20:37
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Gründerzuschuss für Freiberufler (vom Arbeitsamt)

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Hey Leute, ich habe 2 aufträge angeboten bekommen und würde diese sehr gerne annehmen, aber ich habe mich noch nicht als freiberufler anmeldet. Dabei sezte ich mich ja dem großen Risiko aus, plötzlich doch kein Geld mehr zu haben!

Also meine Frage:
Wie schwer ist es an den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt zu kommen?
Ich habe gelsen, das die Handelskammer die tragwürdigkeit der Geschäftsidee prüft und einen Businessplan sehen will. Habe dies recherchiert für Gewschätsgründungen (also nicht für freiberufler). Und das alles hört sich eher danach an, als ob man eine Geschäftsidee brauch?!?

Aber als freiberufler nen Businessplan??? Habe mir die obige Frage leider nichts für freelancer gefunden!
Hat einer erfahrung damit oder kennt sich aus?

Ich hoffe mir kann jemand helfen Menno!

Viele Grüße
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designzicke

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Verfasst Mo 19.09.2011 21:33
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Re: Gründerzuschuss für Freiberufler (vom Arbeitsamt)

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lue2 hat geschrieben:
Hey Leute, ich habe 2 aufträge angeboten bekommen und würde diese sehr gerne annehmen, aber ich habe mich noch nicht als freiberufler anmeldet. Dabei sezte ich mich ja dem großen Risiko aus, plötzlich doch kein Geld mehr zu haben!


Du willst dich wegen 2 Aufträgen gleich selbständig machen? Hmm...?!

Bist du derzeit arbeitsuchend oder in einer Festanstellung? * Such, Fiffi, such! *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 19.09.2011 21:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lue2
Threadersteller

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Verfasst Mo 19.09.2011 21:47
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ich bin grad nicht in einer anstellung. mit so einer frage hab ich gerechnet, aber das beantwortet ja leider nicht meine frage Au weia!

hast du denn erfahrung damit?
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designzicke

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Verfasst Mo 19.09.2011 23:58
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lue2 hat geschrieben:
aber das beantwortet ja leider nicht meine frage Au weia!

Aber um deine Frage möglichst genau zu beantworten sind halt gewisse Infos notwendig... *zwinker*
Also müsste man wissen wie dein momentaner "Status" ist... Aha!

lue2 hat geschrieben:
hast du denn erfahrung damit?

Ja, habe mich damals mit dem Gründungszuschuss selbständig gemacht. * Ja, ja, ja... *


Wenn du also ein paar ausführlichere Informationen über dich (ob du derzeit arbeitsuchend gemeldet bist ALG I oder II) hast, kann ich dir gerne was dazu sagen. Schließlich sind diese Infos nicht ganz unwichtig um zu wissen ob und wie du den Gründungszuschuss beantragen kannst Lächel


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 20.09.2011 00:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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janfolio

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Verfasst Di 20.09.2011 09:49
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Also bei 1 - 2 Aufträgen würde ich mich definitiv nicht hauptberuflich selbstständig machen.

Bedenke:

Für den Gründerzuschuss muss man meines Erachtens, zwangsläufig einen Businessplan beim Amt vorlegen.
Die IHK prüft nur, ob du die geeigneten Kenntnisse für die Aufnahme dieser selbstständigen Tätigkeit besitzt.
Bei ausbleibenden Folgeaufträgen bist du gewissermaßen finanziell aufgeschmissen.
An den Gründerzuschuss sind einige Bedingungen geknüpft, meines Erachtens auch die Tatsache, dass man die selbstständige Tätigkeit mindesten 1/2 oder 1 Jahr (bin mir nicht ganz sicher) durchziehen musst, ansonsten musst den Zuschuss teilweise oder gar komplett zurückzahlen.

Bedenke auch:

Den Aufwand (wenn auch teilweise nur zeitlicher Art) bezüglich anderen Behörden wie Gewerbeamt/Finanzamt/IHK und und und...

Ich würde erstmal nebenberuflich anfangen und schauen wie es läuft. Das ist bei der Zahl an Auträgen auf jeden Fall erstmal risikofreier. Später kannst du dich dann immernoch in die hauptberufliche Selbstständigkeit begeben (auch mit diversen Fördermöglichkeiten).

Was du beim selbstständigen Nebenerwerb bzw. überhaupt beim Nebenerwerb bei bestehender Arbeitslosigkeit beachten musst sind die Zuverdienstgrenzen im Fall eines Leistungsbezuges wie ALG1 oder ALG2.

Soviel von mir dazu evtl. hilft es dir weiter Lächel
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lue2
Threadersteller

Dabei seit: 13.02.2007
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Verfasst Di 20.09.2011 10:14
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lue2 hat geschrieben:
ich bin grad nicht in einer anstellung


Heißt, ich habe zur zweit keinen Job! da gibts auch nicht die möglichkeit über haupt und nebentätigkeit nachzudenken Meine Güte! .
Arbeitslosengeld bekomme ich genausoviel wie gründerzuschuss. Also kann ich den doch auch beantragen, die aufträge annehemen und noch dazu verdienen und gleichzeitig akquirieren.

Bleiben die aufträge aus, bin ich ja nicht aufgeschmissen, sondern habe den gründerzuschuss! Der ist ja für solche fälle da, auch wenn ich nicht glaube, dass die aufträge ausbleiben. muss man sich halt reinhängen Lächel

@designzicke was musstest du denn machen um den gründerzuschuss zu erhalten und wann hattest du den beantragt? Wie läufts jetzt mit den aufträgen bei dir?
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bk1

Dabei seit: 14.04.2004
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Verfasst Di 20.09.2011 10:36
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Kann es sein, dass du auch leichte Wissenslücken hast, was den Status des Freiberuflers angeht?
Schau mal bei Wikipedia rein.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
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Verfasst Di 20.09.2011 10:39
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lue2 hat geschrieben:
Bleiben die aufträge aus, bin ich ja nicht aufgeschmissen, sondern habe den gründerzuschuss! Der ist ja für solche fälle da, auch wenn ich nicht glaube, dass die aufträge ausbleiben. muss man sich halt reinhängen Lächel

stell dir das mal nicht so einfach vor mit der auftragsakquise... *zwinker* und bedenke, dass du auf dauer davon leben können musst.

lue2 hat geschrieben:
@designzicke was musstest du denn machen um den gründerzuschuss zu erhalten und wann hattest du den beantragt?

ich war damals arbeitsuchend gemeldet. voraussetzung ist, dass du zum zeitpunkt der beantragung noch mindestens 90 Tage anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Ich musste damals einen Businessplan inkl. Finanzteil erstellen. Damit bin ich dann zur Gründungsberatung (die haben mit der AA zusammengearbeitet) Die hat dann meinen Businessplan auf Tragfähigkeit geprüft und habe eine entsprechende Bescheinigung (positiv) bekommen. Ich habe mir wirklich Zeit dafür genommen. Habe nach dem ersten Beratungsgespräch gleich eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung bekommen und musste nur noch einige Sachen im Businessplan für Einreichung bei der AA optimieren.

Die Bescheinigung, inkl. Businessplan und weiteren geforderten Unterlagen habe ich dann bei der AA eingereicht und einige Wochen später habe ich das ganze bewilligt bekommen.

Ich habe dann 9 Monate lang den Gründungszuschuss in Höhe meines ALGI-Geldes erhalten + 300,- Euro zusätzlich für die soziale Absicherung (sprich Krankenkasse). Nach Ablauf der 9 Monate kann man dann eine weitere Förderung für die nächsten 6 Monate beantragen, in der du belegen musst, dass dein Unternehmen auch weiterhin tragfähig ist (z.B. anhand von Kundenverträgen, Rechnungen etc.).

Du kannst auch nebenbei noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, für denn Fall das alles nicht so läuft wie du dir das vorstellst... Dann bist du nicht ganz aufgeschmissen falls es nicht läuft...

lue2 hat geschrieben:
Wie läufts jetzt mit den aufträgen bei dir?

ich habe mich 2008 selbständig gemacht. Ich habe bis heute durchgehalten. Es kann schon mal 2-3 Jahre dauern bis so eine Selbständigkeit richtig anfängt zu fruchten, weshalb ein zusätzliches finanzielles Polster nicht schaden kann.

Also überlege es dir gut. * Ja, ja, ja... *

EDITH:

Ach ja... Bevor ich das ganze bei der AA eingereicht habe, musste ich noch zum Finanzamt, mich dort mit nem bestimmten Wisch angemelden, den die AA auch benötigt... D.h. du musst dich quasi selbständig machen ohne die Sicherheit zu haben, dass die AA dir den Gründungszuschuss dann überhaupt bewilligt... Das muss dir klar sein... Jo!

Und gaaaanz wichtig, alle Fristen einhalten! Aha!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 20.09.2011 10:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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