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Thema: Einzelunternehmen und Mehrwertsteuer vom 17.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einzelunternehmen und Mehrwertsteuer
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c_writer
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Verfasst Mi 18.04.2007 18:05
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Apfelkanone hat geschrieben:
Danke für die Infos. Wie sieht es mit der Anschaffung eines Notebooks zu Arbeitszwecken (für das Kleinunternehmen) aus? Kann ich da die Mwst. absetzen?


Nein, auch da nicht. Wenn Du Kleinunternehmer bist, kannst Du die _nie_ absetzen. Wovon denn auch? Du nimmst keine Umsatzsteuer ein, führst keine ab - von was solltest Du das was absetzen?

Du kannst das Notebook aber insgesamt abschreiben, über drei Jahre und monatsgenau. Allerdings musst Du dann die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern ... und das Finanzamt wird Dir garantiert die teil-private Nutzung unterstellen.

Zitat:
Hab da mal was gelesen, bin mir aber nicht sicher.


Du bewegst Dich steuerrechtlich völlig im Nebel, kann das sein? Hoffentlich nur da ... Schon mal daran gedacht, ein Gründerseminar zu besuchen? Das wüde ich Dir dringend empfehlen.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mi 18.04.2007 18:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
dsdommi

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Verfasst Mo 27.08.2007 10:04
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Hallo und guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und habe vor ebenfalls ein Kleingewerbe anzumelden. Der thread ist zear schon ein paar Tage alst, passt aber genau zu meiner Frage.
Ich gerne wissen ob ich da was falsch verstanden habe, oder ob es hier im Forum für mich vielleicht etwas mißverständlich rüber gekommen ist.
Frage :
Wenn ich für mein Kleingewerbe für 1000 Euro incl. MwSt Material kaufe, dieses im Gesamtwert von 2000 Euro incl. MwSt verkaufe, dann kann ich doch am Ende des Jahres bei der Einkommensteuererklärung die 1000 Euro voll als Betriebsausgaben geltend machen (und somit die MwSt absetzen) oder muss ich 190 Euro von den 1000 Euro abziehen und kann nur 810 Euro geltend machen ?
Gleichzeitig muss ich dann aber die vollen 2000 Euro als Einnahmen verbuchen. Ist das so richtig ?
Vieln Dank
Gruß Domenico
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 27.08.2007 10:06
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ja du kannst deine rechnungen als betriebsausgabe geltend machen. die rechnungen werden hierbei brutto berechnet.
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c_writer
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Verfasst Mo 27.08.2007 10:27
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dsdommi hat geschrieben:

Wenn ich für mein Kleingewerbe für 1000 Euro incl. MwSt Material kaufe, dieses im Gesamtwert von 2000 Euro incl. MwSt verkaufe, dann kann ich doch am Ende des Jahres bei der Einkommensteuererklärung die 1000 Euro voll als Betriebsausgaben geltend machen


edit: Quatsch - audiofreak hat Recht! Lächel

Zitat:
(und somit die MwSt absetzen)


Die MwSt kann man nur als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen und das eben nur dann, wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist (als Kleinunternehmer ist man das meist nicht) und sie hat auch nichts mit der Einkommensteuerklärung zu tun. Einkommensteuer bezahlst Du auf Dein Einkommen - das ist das, was 'unterm Strich' als Gewinn aus Deiner selbstständigen Tätigkeit und ggf. anderen Einkunftsarten übrig bleibt.

Du hast da grundsätzlich ein paar Dinge noch nicht verstanden, mir ist zum Beispiel auch nicht klar, warum Du Kleinunternehmer werden und dennoch die Umsatzsteuer ausweisen willst? Was versprichst Du Dir denn vom "Kleinunternehmen"?

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mo 27.08.2007 10:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
dsdommi

Dabei seit: 27.08.2007
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Verfasst Mo 27.08.2007 11:48
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Hallo c_writer,
ich möchte keine Umsatzsteuer ausweisen, da hast du was vermutlich was falsch verstanden.
Ausserdem bin ich immer davon ausgegangen dass die MwSt = der Umsatzsteuer ist, Umsatzsteuer nur ein anderer Name für die MwSt sei. Ist dem nicht so ?? Vom Kleinuntenehmen verspreche ich mir lediglich
einen stark verminderten Aufwand bezüglich Steuerabgabe und Rechnungsstellug, bzw. Kalkulation.

Ich versuche mal mein Verständnis zu konkretisieren. Ich kaufe Material um etwas herzustellen.In meinem Fall hochwertige Chinchkabel für die Audioanlage. Diese werden dann vorwiegend an Privatpersonen verkauft. Da sich in meinem Fall die Verkaufsmenge in engen Grenzen bewegt und auch die Gewinnspanne pro Kabel gering ist (ich mag Hersteller nicht die wegen guten Klang gleich tausende von Euro aufrufen ) denke ich, ist es erst einmal einfacher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Den Vorteil in dem Vorsteuerabzug sehe ich in der Tatsache, dass man die MwSt (= Umsatzsteuer) nicht ein Jahr lang vorlegen muss, sondern diese direkt beim Finanzamt geltend machen kann, und ich für die MwSt keine Steuern zahlen muss.

Vereinfachte Darstellung :

Der Kleinunternehmer zahlt im nächsten Jahre bei der Einkommensteuererklärung auf die eingenommene MwSt Steuern. Also sagen wir Steuersatz des Kleinunternehmers 25%, dann zahlt er auf die eingenommene MwSt (bei 1000 Euro Verkauf 190 Euro) 25% Steuern. Also 47,50 Ero !
Gesamt : 250 Euro Steuern. Der Vorsteuerabzugsberechtigte zahlt bei gleichem Steuersatz nur : 202,50.
Dafür kann der Kleinunternehmer im Einkauf sagen wir 800 Euro geltend machen,bekommt also bei 800 Euro Verlust 200 Euro zurück.Der Vorsteuerabzugsberechtigte kann nur 800- 19% = 648 Euro als Verlust geltend machen, bekommt also bei Verlust nur 162 Euro zurück.

Wer nun wie in Einbeziehung des Aufwandes besser fährt ist imho immer abhängig davon : Wie hoch ist die Gewinnspanne beim Wiederverkauf, wie hoch ist der pers. Steuersatz, muss ein Steuerberater bezahlt werden Lächel))))

Das Ganze gilt natürlich nur wenn :

Ich als Kleinunternehmer die kompletten oben genannten 1000 Euro als Betriebsausgaben geltend machen kann. !!! Das ist es was ich vorher eben wissen wollte.

So zumindest habe ich das Ganze bisher verstanden.Für Korrekturen und weiterführende Infos wäre ich dankbar !

Danke
Gruß Domenico


Zuletzt bearbeitet von dsdommi am Mo 27.08.2007 11:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 27.08.2007 11:55
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wohoo... ma ganz schnell zurückrudern!

als kleinunternehmer hast du mit der umsatz- oder mwst (oder wie auch immer du sie nennen willst) gar nix zu tun! du darfst auf rechnungen die du schreibst keine ausweisen! da stehen nur nettobeträge und sonst nix!!!!

im gegenzug dazu kannst du beim finanzamt auch keine umsatzsteuer aus anschaffungen geltend machen. die rechnungen kannst du zwar zur gewinnminderung am jahresende bei der gewinn & verlustrechnung ansetzen, aber das war's dann auch schon. hat also auch nix mit der umsatzsteuer zu tun.

und deine beispiele mit der steuererstattung stimmen auch hinten und vorne nicht! verluste kriegst du vom finanzamt nich zurückerstattet. das wäre schön... nene - du zahst bei verlusten schlicht einfach keine einkommenssteuer. das war's!

am besten du machst mal nen termin bei deinem steuerberater und lässt dich da mal genau aufklären. denn sonst kommst du mit deinem halbwissen ganz schnell in teufels küche. das finanzamt spaßt nicht lange rum, wenn du irgendwelche steuern erhebst, diese aber nicht abführst. das ist vom gesetz her steuerhinterziehung und kann hart bestraft werden. dabei isses unergeblich ob du darüber bescheid wusstest oder nich!

also * Such, Fiffi, such! *


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 27.08.2007 11:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Mo 27.08.2007 12:15
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dsdommi hat geschrieben:
Hallo c_writer,
ich möchte keine Umsatzsteuer ausweisen, da hast du was vermutlich was falsch verstanden.


Dann kannst Du sie auch nicht 'absetzen'.

Zitat:
Ausserdem bin ich immer davon ausgegangen dass die MwSt = der Umsatzsteuer ist, Umsatzsteuer nur ein anderer Name für die MwSt sei. Ist dem nicht so ??


Doch, warum?

Zitat:
Ich versuche mal mein Verständnis zu konkretisieren. Ich kaufe Material um etwas herzustellen.In meinem Fall hochwertige Chinchkabel für die Audioanlage. Diese werden dann vorwiegend an Privatpersonen verkauft. Da sich in meinem Fall die Verkaufsmenge in engen Grenzen bewegt und auch die Gewinnspanne pro Kabel gering ist (ich mag Hersteller nicht die wegen guten Klang gleich tausende von Euro aufrufen ) denke ich, ist es erst einmal einfacher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Den Vorteil in dem Vorsteuerabzug sehe ich in der Tatsache, dass man die MwSt (= Umsatzsteuer) nicht ein Jahr lang vorlegen muss,


Äh, wie? Du willst doch den Vorsteuerabzug gar nicht, sondern als Kleinunternehmer tätig werden und auf die Ausweisung, Einnahme, Abführung der Umsatzsteuer und damit auch auf den Vorsteuerabzug verzichten?

(Und wenn Du ihn wolltest, müsstest keine Umsatzsteuer "vorlegen", erst Recht kein Jahr. Du nimmst die Umsatzsteuer bei der Ist-Versteuerung ein und führst sie nach Voranmeldung und ggf. Vorsteuerabzug ans FA ab. Fertig.)

Zitat:
sondern diese direkt beim Finanzamt geltend machen kann,


Du kannst keine Mehrwertsteuer geltend machen, weil Du keine einnimmst.

Zitat:
und ich für die MwSt keine Steuern zahlen muss.


Niemand zahlt darauf Steuern. Irgendwas ist da völlig verquer ...

Zitat:
Vereinfachte Darstellung :

Der Kleinunternehmer zahlt im nächsten Jahre bei der Einkommensteuererklärung auf die eingenommene MwSt Steuern.


Nein. Umsatz-/Mehrwertsteuer und Einkommensteuer haben nichts miteinander zu tun.

Zitat:
Also sagen wir Steuersatz des Kleinunternehmers 25%, dann zahlt er auf die eingenommene MwSt (bei 1000 Euro Verkauf 190 Euro) 25% Steuern. Also 47,50 Ero !


Nein, zahlt er nicht, weil er

a) als Kleinunternehmer gar keine Mehrwertsteuer einnimmt und
b) selbst wenn er welche einnähme, auf die Mehrwertsteuer keine Einkommenssteuer anfallen würde.

Deine komplizierten Gedankenspielereien beruhen auf falschen Grundannahmen. Entweder noch viiiiel lesen oder Steuerberater konsultieren. Das ist echt besser. Lächel

c_writer
 
dsdommi

Dabei seit: 27.08.2007
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Geschlecht: -
Verfasst Mo 27.08.2007 12:51
Titel

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Hi, danke für Eure Beiträge,
Ok Ok, ich sehe schon, Steuerberater von NÖTEN * Ich geb auf... * !!
Aber nur dass ich bei dem nicht ganz so dumm dastehe.
Gehen wir mal vom Kleinunternehmen aus :
Ich muss doch in meiner Einkommensteuererklärung meine Einnahmen,in unserem Fall 1000 Euro (ohne MwSt) angeben. Dem gegenüber stehen Ausgaben von 800 Euro. Ich habe auf diese 800 Euro beim Händler MwSt bezahlt.

Kann ich denn jetzt die kompletten 800 Euro als Ausgaben deklarieren oder nur 800 Euro - 19% MwSt = 648 Euro ?

Ich gehe jetzt mal von 800 Euro aus.
Als Gewinn bleiben doch jetzt 200 Euro die auf mein zu versteuerndes Einkommen hinzugerechnet werden. Wenn ich z.B. 60000 Euro vor Gewerbeeinnahmen hätte, hätte ich jetzt 60200 Euro. Richtig ?
Bei einem Abgabensatz von sagen wir 21 % incl. Soli etc. müsste ich doch ohne Gewerbe 12600 Euro zahlen, mit Gewerbe 12642 Euro. Also 42 Euro = 200 Euro x 21% mehr als ohne Gewerbe.
Das wollte ich eigentlich mit dem Ganzen klickeriedöns von oben darstellen * grmbl *

Wenn dem so stimmt, dann habe ich doch die 19% MwSt die ich beim Einkauf gezahlt habe, von meinem zu versteuerndem Einkommen ebenfalls abgezogen, damit in meinem Wortgebrauch abgesetzt, oder ist das jatzt völliger Schwachsinn ?

Tausend Dak für Eure Gedult *zwinker*
Gruß Domenico
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