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Thema: Einzelunternehmen und Mehrwertsteuer vom 17.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einzelunternehmen und Mehrwertsteuer
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Apfelkanone
Threadersteller

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Verfasst Di 17.04.2007 12:19
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Einzelunternehmen und Mehrwertsteuer

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Tach zusammen. Ich habe seit 2006 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) und habe bei der Anmeldung vom Finanzamt angegeben, dass ich die Mehrwertsteuer nicht oder nicht gesondert ausweise. Wie ist das jetzt, wenn ich für einen Kunden ein Notebook kaufen möchte, um es dann an ihn weiter zu verkaufen? Kann ich mit meinem Gewerbeschein ohne Mehrwertsteuer bestellen, oder fällt die für mich trotzdem an?

Danke für eine Antwort!
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zokside

Dabei seit: 06.10.2005
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Verfasst Di 17.04.2007 12:34
Titel

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Jeder muss die MwSt. bezahlen.
du bekommt nur Nettopreise weil du Unternehmer bist und die MwSt. für dich ein aufender Posten ist.
unter Geschäftsleuten spricht man nur mit Nettopreisen.

z.b. kaufst du das notebook für 1000€ + 19% MwSt. also = 1190€
jetzt verkaufst du es dem Kunden für 1500€ + 19% MwSt. also = 1785€
du hast jetzt 500€ + 19% MwSt. also + 285€ Gewinngemacht und das Finanzamt bekommt von dir die Mwst.(285€)
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Apfelkanone
Threadersteller

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Verfasst Di 17.04.2007 14:24
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Ich weiss, dass ich die MwSt. bezahlen muss. Die Frage ist, ob ich das Teil bei Händler zum Netto-Preis bekomme und die MwSt. dann mit dem Kunden abrechne.
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zokside

Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.04.2007 14:42
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nein das geht nicht wenn du Ihm eine rechnung schreibst... die Mwst. steigt doch

Zuletzt bearbeitet von zokside am Di 17.04.2007 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


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Verfasst Di 17.04.2007 14:46
Titel

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Apfelkanone hat geschrieben:
Ich weiss, dass ich die MwSt. bezahlen muss. Die Frage ist, ob ich das Teil bei Händler zum Netto-Preis bekomme


Nein, weil Du die MwSt. bezahlen musst. Lächel Wenn Du ein Notebook kaufst zahlst Du den Bruttopreis. Und da Du wohl die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gewählt hast, kannst Du die gezahlte Steuer auch nicht mit der von Dir abzuführenden verrechnen.

Zitat:
die MwSt. dann mit dem Kunden abrechne.


Wie - abrechnen?

c_writer
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 17.04.2007 14:53
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wenn du die mwst nicht ausweist, weil du z.b. kleinunternehmer bist, dann kannst du sie weder absetzen noch auf rechnungen angeben.

sprich du kaufst das notebook für einen bruttopreis von 1700 € und verkaufst es dem kunden für 2000 € weiter. auf der rechnung die du dem kunden schreibst darf keine mwst stehen (somit kann der kunde auch keine absetzen, sofern er gewerbetreibender ist).

einkaufen tust du im grunde wie jeder private endkunde auch - also auch zu den preisen inkl. mwst.

um die mwst absetzen zu können und um dem kunden eine rechnung mit ausgewiesener mwst schreiben zu können, müsstes du beim finanzamt zur umsatzsteuerabgabe optieren und dann (anfangs monatlich später quartalsmäßig oder jährlich) umsatzsteuererklärungen abgeben und entsprechend die mwst abführen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 17.04.2007 14:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Apfelkanone
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2007
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Mi 18.04.2007 16:41
Titel

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Danke für die Infos. Wie sieht es mit der Anschaffung eines Notebooks zu Arbeitszwecken (für das Kleinunternehmen) aus? Kann ich da die Mwst. absetzen? Hab da mal was gelesen, bin mir aber nicht sicher.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 17:02
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Apfelkanone hat geschrieben:
Danke für die Infos. Wie sieht es mit der Anschaffung eines Notebooks zu Arbeitszwecken (für das Kleinunternehmen) aus? Kann ich da die Mwst. absetzen? Hab da mal was gelesen, bin mir aber nicht sicher.


nochmal zum mitschreiben: mwst absetzen kann nur der, der auch mwst auf rechnungen ausweist und ans finanzamt abführt. alle anderen dürfen das nicht. du kannst die rechnung aber bei der jahressteuererklärung zur gewinnminderung einsetzen. bei rechnungen über 400 € allerdings nicht komplett auf einmal. hier muss dann abgeschrieben werden (bei rechnern sind das meines wissens 3 jahre abschreibungszeitraum).

ich hätte steuerberater werden sollen Grins


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 18.04.2007 17:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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