Dabei seit: 10.07.2007 Ort: Frankfurt am Main Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Do 16.08.2007 23:04 Titel
Mehrwertsteuer Abrechnung
Frage:
Wenn ich für die Gestaltung einer Internetseite eines Kundens einen Programmierer angagiere, der mir eine Rechnung von zb 100 Euro schreibt, aber keine Mehrwertsteuer abführen muss weil Kleinstunternehmer.
Ich für meine Leistung als Grafiker 100 Euro berechne und 19% Mehrwertsteuer abführen muss.
Wie sieht dann die Rechnung für den Kunden aus?
A) Ich schreibe dem Kunden 200 Euro in Rechnung plus 19% Mehrwertsteuer und Liste beide Posten auf.
B) Ich schreibe dem Kunden eine Rechnung mit 100 Euro ohne Mehrwertsteuer und 100 Euro mit Mehrwertsteuer
C) Ich bezahle den Programmierer selbst und schreibe auf die Rechnung gleich 200 Euro plus Mehrwertsteuer? (also nicht getrennt gelistet Programmierer 100 Euro und Grafik Leistung 100 Euro)
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Fr 17.08.2007 08:04 Titel
wenn du den progger beauftragt hast, zahlst du den auch. außer du hast mit deinem kunden was anderes vereinbart (so mach ich das ab und zu bei dicken druckereirechnungen für kataloge, damit ich dieses geld nich vorschießen muss. sowas kann schnell mal 10.000 euro kosten). sowas solltest du aber im vorfeld klären.
ansonsten wie ffmusic schon sagt. du löhnt 100 eu an den progger und schreibst ne rechnung über 200 eu + mädchensteuer an deinen kunden... und dann die erklärung ans finanzamt nich vergessen
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