sunshine-live
Threadersteller
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Verfasst Fr 20.04.2007 09:23
Titel Händler + Mehrwertsteuer |
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Guten Tag,
ich bin momentan Student und spiele mit dem Gedanken ein Gewerbe anzumelden.
Dies soll nicht unter ein Kleingewerbe fallen.
Als Händler kann ich Produkte ohne Mwst bestellen, belaste diese an meinen Kunden weiter und führe diese dem Finanzamt ab.
Wenn ich jetzt für mein Gewerbe einen neuen PC zum nettopreis bestelle (eigennutzung), wie verhält es sich dann mit der mwst? mir ist bekannt das ich das gerät dann über mehrere jahre abschreiben kann.
vielen dank für die auskunft.
mfg carsten
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c_writer
Account gelöscht
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Verfasst Fr 20.04.2007 10:53
Titel Re: Händler + Mehrwertsteuer |
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sunshine-live hat geschrieben: | Guten Tag,
ich bin momentan Student und spiele mit dem Gedanken ein Gewerbe anzumelden. |
Überleg' Dir das nochmal gut, besuche ein Gründerseminar, z.B. bei der IHK. Bekommst Du Bafög oder Kindergeld? Und was für ein Gewerbe überhaupt? Computerhandel? Irgendwie habe ich den Eindruck, Du glaubst, ein Gewerbe sei so etwas wie eine vollautomatische Geldmaschine. Täusche ich mich da?
Zitat: | Dies soll nicht unter ein Kleingewerbe fallen.
Als Händler kann ich Produkte ohne Mwst bestellen, |
Nö, kannst Du nicht. Du bekommst zwar unter Gewerbetreibenden den Nettopreis genannt, weil die Mehrwert- oder Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, aber natürlich bezahlst Du Deinem Lieferanten den Nettopreis + 19%.
Zitat: | belaste diese an meinen Kunden weiter und führe diese dem Finanzamt ab. |
Diese _was_? Häh? Du berechnest Deinen Kunden einen Bruttopreis, ziehst die von Dir bezahlte Umsatzsteuer von der von Dir eingenommenen ab und überweist den Rest, nach zunächst monatlicher Voranmeldung, dem Finanzamt.
Zitat: | Wenn ich jetzt für mein Gewerbe einen neuen PC zum nettopreis bestelle (eigennutzung), wie verhält es sich dann mit der mwst? |
Die bezahlst Du Deinem Lieferanten, also den Nettopreis + 19%.
Zitat: | mir ist bekannt das ich das gerät dann über mehrere jahre abschreiben kann. |
Und die Frage lautet wie? Du kannst den PC abschreiben, musst aber den privaten Anteil der Nutzung versteuern. edit: Die von Dir gezahlte Umsatzssteuer verringert die von Dir abzuführende.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Fr 20.04.2007 11:02, insgesamt 3-mal bearbeitet
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