mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 16:09 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen? vom 16.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
beeswax
Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
Ort: ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.09.2010 17:01
Titel

druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ahoi,

in der regel lasse ich meine kunden die rechnungen der druckereien selbst bezahlen.
bei einer älteren dame habe ich eine ausnahme gemacht und die druckkosten übernommen. nun frag ich mich, wie ich es auf meiner rechnung aufführe. bin freiberufler und schlage auf die druckkosten nix drauf.

wäre es beispielsweise so okay:
layout, bildbearbeitung, reinzeichnung etc. -> 200 euro (netto)
verauslagte kosten laut beleg -> 50 euro (nettobetrag von druckerei-rechnung, die ich als kopie dranhefte)
+ 19%
= 297,50 euro

und ich kann dann die vorsteuer der druckerei (als bertiebsausgabe) geltend machen?
oder würde es sinn machen eine kostenerstattungsrechnung zusätzlich aufzusetzten und der kundin so die druckkosten 1:1 zu berechnen?

ist ja eigentlich ne pimpfige frage, hab aber trotzdem im großen netz keine echte antwort gefunden.
danke im voraus für hilfe!
  View user's profile Private Nachricht senden
Flex

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.09.2010 17:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich schlage immer 30% drauf schließlich hast du ja auch Arbeit damit.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
schattenjaeger

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: Kiel
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.09.2010 18:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Warum willst du denn die Rechnung dran heften?

Deine Firma kauft es ein und verkauft es dem Kunden. Du brauchst den Beleg ja für deine Firmenbuchhaltung. Wenn du nur den Einkaufspreis weitergeben willst, dann ist das deine Sache.

Aber genau so machen wir das auch – auch wenn wir noch Geld draufschlagen Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.09.2010 18:13
Titel

Re: druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

beeswax hat geschrieben:

und ich kann dann die vorsteuer der druckerei (als bertiebsausgabe) geltend machen?


Nein, natürlich nicht. Sind ja nicht deine Kosten.

Zitat:
oder würde es sinn machen eine kostenerstattungsrechnung zusätzlich aufzusetzten und der kundin so die druckkosten 1:1 zu berechnen?


Ich weiss nicht, was du mit kostenerstattungsrechnung" meinst, aber ja: 1:1 weiter berechnen.

flex hat geschrieben:

Also ich schlage immer 30% drauf schließlich hast du ja auch Arbeit damit


beeswax ist aber Freiberufler - Druckabwicklung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Kommt ihm bei einer Steuerprüfung jemand drauf, dass er gewerbliche Leistungen anbietet, hat er ein Problem. Bzw. mehrere.

schattenjaeger hat geschrieben:
Warum willst du denn die Rechnung dran heften?

Deine Firma kauft es ein und verkauft es dem Kunden.


Nein! Genau der Eindruck darf auf keinen Fall entstehen! Siehe voriger Absatz.

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Do 16.09.2010 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.09.2010 18:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Entschuldige mal, aber du darfst als Freiberufler gar keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Der Handel mit Waren (Druckerzeugnis) ist damit untersagt. Wie es bei einer Durchreichung der Kosten ist, ist nicht ganz schlüssig für mich, denn dann würdest du ja daran nichts verdienen, genaugenommen wäre es dann meiner Meinung nach nicht gewerblich.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.09.2010 18:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Smooth-Graphics hat geschrieben:
Entschuldige mal, aber du darfst als Freiberufler gar keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Der Handel mit Waren (Druckerzeugnis) ist damit untersagt. Wie es bei einer Durchreichung der Kosten ist, ist nicht ganz schlüssig für mich, denn dann würdest du ja daran nichts verdienen, genaugenommen wäre es dann meiner Meinung nach nicht gewerblich.


Richtig. Aber beeswax will ja auch nichts berechnen. Er will nur die verauslagten Kosten erstattet haben. Lächel

blindtext
  View user's profile Private Nachricht senden
beeswax
Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
Ort: ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.09.2010 18:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

blindtext hat geschrieben:


Richtig. Aber beeswax will ja auch nichts berechnen. Er will nur die verauslagten Kosten erstattet haben. Lächel

blindtext


genau das will 'sie' Lächel

normalerweise habe ich auf meiner rechnung den posten "druckabwicklung". aber nachdem ich hier die foren durchforstet habe, scheint dass auch schon grenzwertig - hinsichtlich gewerblicher tätigkeit - zu sein. war mir vorher gar nicht bewusst.. wobei ich eben nicht prozentual was draufrechne (wie gesagt, eigentlich zahlen die kunden ihre druck-rechnungen selbst), sondern eben nur die paar minuten, die ich brauche um die datei in druck zu geben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.09.2010 18:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde da wirklich aufpassen. Du darfst eigentlich absolut keinen Cent darauf berechnen, wenn du einen Posten durchreichst. Also alles extern.
Die Rechnung würde ich ebenfalls gesondert so stellen (1:1).

Im Idealfall kennt man die Druckerei, die dann die Rechnung auf den Kunden stellt und du bestellst das ganze nur.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Agentur-Aufschlag
Druckkosten per Vorkasse
Rechnungen aber wo die Druckkosten?
Druckkosten netto oder brutto?
Bezahlt die Arbeitsagentur Druckkosten für Arbeitsproben?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.