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Thema: Darf man Belegexemplare für Bewerbungzwecke nutzen? vom 08.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Darf man Belegexemplare für Bewerbungzwecke nutzen?
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Mi 08.09.2010 12:57
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Re: Darf man Belegexemplare für Bewerbungzwecke nutzen?

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MGFirewater hat geschrieben:
ich bin bisher davon ausgegangen, dass man Belegexemplare/Arbeitsproben für Bewerbungszwecke nutzen kann, solange diese nicht kommerziell weiterverwendet werden und oder der Öffentlichkeit frei zugänglich sind (deswegen der Passwortschutz).

Da hast du wohl etwas falsch vermutet. Und ins Netz gestellt gilt als öffentlich gemacht, egal ob mit oder ohne Passwort.

MGFirewater hat geschrieben:
Wie soll ich auf das Schreiben reagieren?

Natürlich sofort die Sachen von deiner Website runter nehmen, sonst: sehr teuer.

MGFirewater hat geschrieben:
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gesammelt?

Wenn du entsprechend suchst, wirst du genügend ähnliche Anfragen (gibt es so ca. einmal alle 2 Wochen) hier im Forum finden.
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snuwie

Dabei seit: 06.07.2010
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Verfasst Mi 08.09.2010 16:29
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fiktive arbeiten für fiktive firmen beilegen z.b.. ich weis nicht, wie das ist, wenn du die arbeitsproben "etwas änderst" (farben, fiktive firma, aufbau, ...)
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snuwie

Dabei seit: 06.07.2010
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Verfasst Mi 08.09.2010 16:41
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naja besorgst dir die programme (gibt ja auch 30 tage test versionen) und legst los Lächel oder gehst du eher in die programmier richtung?
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mi 08.09.2010 17:01
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MGFirewater hat geschrieben:
meist bin ich nur im besitz gedruckter exemplare, vereinzelt habe ich noch dummies mit blindtext.


Dann leg' die in die Mappe, die du zum Bewerbungsgespräch mitbringst, wie Tausende andere das auch machen. Aber stell' das Zeug doch nicht ins Internet. Macht's euch selbst doch nicht immer so schwer ...

MGFirewater hat geschrieben:


ich bin bisher davon ausgegangen, dass man Belegexemplare/Arbeitsproben für Bewerbungszwecke nutzen kann, solange diese nicht kommerziell weiterverwendet werden


Die Nutzung als Referenz ist aber eine kommerzielle Verwendung, schließlich bewirbst du dich damit darum, Geld zu verdienen. Im Übrigen ist es eine 'urban legend', dass nutzungsrechtlich reglemetierte Dinge für eine nichtkommerzielle Verwendung frei seien...

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 08.09.2010 17:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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