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Thema: Wer darf ausbilden? vom 18.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Wer darf ausbilden?
Autor Nachricht
georg
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2008 12:11
Titel

Wer darf ausbilden?

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Hallo zusammen,

ich soll nächstes Jahr ein kleines Agenturteam aufbauen. Dafür würde ich unter anderem gerne einen talentierten Bekannten einstellen der aber aktuell noch in seinem Ausbildungsbetrieb ist, welcher ihn schlecht bezahlt und keine vernünftigen Sachen machen lässt obwohl ers kann. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um ihn seine Ausbildung bei mir fortführen lassen zu können?

Ich habe ihm Forum zwar von IHK Weiterbildungen gelesen, aber auch einen Beitrag gefunden der behauptet man bräuchte dafür keinen Schein mehr? Was stimmt nun, hat jemand damit Erfahrungen? Wie zeitaufwändig ist ein Ausbilderschein, wie schwer, und mit welchen Kosten verbunden?

Ich freue mich auf Antworten.

mfg
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.11.2008 12:17
Titel

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Hallo,

da müsste es in den ähnlichen Themen schon was zu geben, da gibt es eigentlich immer Vorgaben deiner IHK zu.

Diese Regelung, dass man keinen Ausbilderschein braucht, sollte wohl nur vorübergehend sein, gilt aber eigentlich immer noch. Die Anforderungen, als ich mich das letzte Mal vor gut einem Jahr informiert habe, waren: abgeschlossene Ausbildung in dem jeweiligen oder einem vergleichbaren Beruf und dass man ihn mindestens seit zwei oder drei Jahren ausübt. Und ich glaube, man musste ein Mindestalter haben, aber das lag bei 24 oder so und war nicht sonderlich hoch.

Ist aber natürlich alles nicht verbindlich. Lächel
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warlex

Dabei seit: 19.05.2003
Ort: Koblenz
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 11:57
Titel

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Servus, was McMaren sagt stimmt so nicht ganz.

habe vor kurzem erst die Ausbildereignungsprüfung IHK abgelegt.

Um ausbilden zu können müssen folgende vorraussetzungen gegeben sein:

- Betrieb muss für die Ausbildung geeignet sein
(Material vorhanden? Ist das benötigte Wissen vermittelbar?- Anhalt über das zu vermittelnde Wissen gibt die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes, für MG bei ZFA-Medien einzusehen)

- Persönliche und Fachliche eignung des Ausbilders
Die Persönliche eignung kann unter anderem durch Rechtskräftige verurteilungen des Ausbilders nicht gegeben sein.
Beispiele: Missbrauch von Schutzbefohlenen, Misshandlung etc..

Die Fachliche eignung erlangt der Ausbilder dadurch das er den Ausbildungsberuf erlernt hat und über "angemessene Berufserfahrung" verfügt. Eine definition was "angemessen" ist gibt es nicht, als Faustwert gilt hier leider bereits schon die Berufsausbildung ansich.

Weiterhin benötigt der Ausbilder den "Ausbildereignungsnachweis" (Lehrgang+Prüfung IHK), diese Regelung ist jedoch seit einiger Zeit ausgesetzt und die Ausnahmegenehmigung läuft noch bis 2009... ob diese verlängert wird steht noch nicht fest (ich für meinen teil hoffe das nicht)


Aktuell kann also jeder Ausbilden der den Beruf erlernt hat, Persönlich geeignet ist und dessen Betrieb auch die Fachlichen vorraussetzungen erfüllt.


Wichtig: Es gibt KEINE Altersbeschränkung für den Ausbilder!



ich hoffe ich konnte etwas helfen Lächel


Zuletzt bearbeitet von warlex am Mi 26.11.2008 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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