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Designbooter
Threadersteller
Dabei seit: 11.09.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 20:04
Titel Website... zu welchem Mehrwertsteuersatz? |
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Da mehrheitlich im Bereich Print tätig, kam es jetzt nach vielen Jahren Selbständigkeit vor, den Auftrag für einen Internetauftritt erhalten zu haben.
Der ist fertig und auch gelungen. Design, Konzeption, Motivrecherche, Abwicklung etc wurden von mir geleistet, für die Programmierung holte ich jemanden mit ins Boot. Die Sache verlief bestens, das Ergebnis kommt gut an.
FRAGE: Zu welchem MwSt-Satz rechne ich das ganze nun ab - 7 oder 19%? Dazu sollte man wissen, dass der Auftraggeber eine Non-prof-Initiative ist, und mir von vornherein nur ein fixer Betrag zur Verfügung stand (von dem ich also die MwSt abführen muss, um auf meinen Nettoverdienst zu kommen). In aller Regel habe ich für meine Designarbeiten (Neuschöpfungen) stets die 7% abgerechnet, und nur eindeutige Zusatzdienste zum erhöhten Satz abgerechnet, wie das m.E. richtig ist.
Wie ist das jetzt bei der kompletten Rechnungstellung eines solchen Projekts? Kann ich meinen Teil (s.o.) als Neuschöpfung mit dem 7%-Satz veranschlagen, und die reine Programmierung (für die ich ja eine Rechnug vom Kollegen erhalte), zu 16%?
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 21:50
Titel
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Ähm vielleicht verstehe ich da was nicht, aber 7 Prozent sind doch nur Lebensmittel?
Sind Webseiten neuerdings essbar?
Mehrwertsteuer-> http://www.vzbv.de/mediapics/flyer_mwst_2006.pdf
Oder hat das was mit dieser "Neuschöpfung" zu tun?
Würd mich auch ma Interessieren
Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Di 16.01.2007 21:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:07
Titel
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hast du ein gewerbe oder bist du freischaffend tätig? wenn letzteres, dann darfst du ja eh nur die gestaltung abrechnen und die darf (vorsicht halbwissen!) dann 7% sein. zur sicherheit würde ich aber nen steuerberater oder direkt das finanzamt konsultieren. wenn du das finanzamt fragst, lass es dir am besten schriftlich bestätigen!
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:12
Titel
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Wie kommt ihr bitte auf 7% MWSt.?
Habe ich das was verpasst?
Gruß Diesel
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:13
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Wie kommt ihr bitte auf 7% MWSt.?
Habe ich das was verpasst?
Gruß Diesel |
genau klärt mal die Dummen auf!!! Oder gehts hier um Gemüse?
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:15
Titel
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Google:
http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=43fa1fb6088fe&id=40e05b28eca9a
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?si=43fa1fb6088fe&id=40eaa39242ef9&ref=h_40e05b28eca9a
Link 2 sagt:
Das heißt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7% Mehrwertsteuer zu nehmen. Was für Werke das genau sind, ist egal – Hauptsache, sie sind urheberrechtlich geschützt: Romane, Zeitungsartikel, Werbetexte, Pressemitteilungen, Übersetzungen, Fotos, gestaltete Websites, Firmenlogos, Computerprogramme, Filme, Opern, Jingles für den Rundfunk – alles 7%. Das Gerücht, dass in der Werbung oder für manche Fotos 19% genommen werden müssen, hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.
Ich kannte es bisher aber auch nur so, das alles was man futtern kann mit 7% ist und alles andere mit 19%. Solche Nutzungsrechtehinundher ist wie das alte dosenpfandsystem... Keiner blickt durch, alles nur Flaschen!
Peaze!
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:17
Titel
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§ 12 Absatz 2 UStG sagt alles.
// Das Komplizierte dabei ist jedoch das Urheberrecht. Wissen schon, Webseiten, Schöpfungshöhe und so.
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 16.01.2007 22:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.01.2007 22:21
Titel
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Zitat aus dem Link:
Falsch ausgewiesene Mehrwertsteuer
Und bevor jetzt jemand zu rechnen anfängt: Für eine Selbstständige macht es unter dem Strich überhaupt keinen Unterschied, ob sie 7 oder 19% erhebt. Sie darf immer nur ihre Vorsteuer behalten – der Rest geht an das Finanzamt. Bei 19% eben mehr.
Nur wenn sie falsch entscheidet, wird es ärgerlich: Hat eine Korrektorin nur 7% MwSt. in Rechnung gestellt, so kann das Finanzamt die Differenz von ihr nachfordern. D.h. sie müsste ihrem Kunden entweder eine korrigierte Rechnung schicken – oder die fehlenden 9 Prozent aus ihrem (Netto-)Honorar bezahlen. Das sollte sie also tunlichst vermeiden.
Aber auch der Tipp "Ich nehme einfach immer 19%, dann kann nichts schief gehen", den viele Fotografen und Werbetexter beherzigen, bietet keine Sicherheit: Bei mediafon landete der Fall einer Cutterin, die ihrem Kunden 19% in Rechnung gestellt hatte. Das Finanzamt aber kam bei einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber zu der Auffassung, dass 7% auch gereicht hätten – und untersagte ihm, die "unberechtigten" 9% als Vorsteuer abzuziehen. Woraufhin der Auftraggeber diesen Betrag von der Kollegin zurückverlangte, die daraufhin die Rechnung und die entsprechende Umsatzsteuererklärung korrigierte. Am Ende hatte weder das Finanzamt noch der Kunde noch die Cutterin einen einzigen Cent mehr, aber jede Menge Ärger und Arbeit gehabt. (Und um die Pointe nicht zu verschweigen: Die Cutterin hatte natürlich Recht. Der korrekte Steuersatz waren 19%, da es sich nicht um eine urheberrechtlich geschützte Leistung handelte.)
Also setzt die Mehrwertsteuer gleich richtig an – so schwer ist es nicht!
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