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Thema: Website... zu welchem Mehrwertsteuersatz? vom 16.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Website... zu welchem Mehrwertsteuersatz?
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.01.2007 22:24
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JanG hat geschrieben:

Das heißt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7% Mehrwertsteuer zu nehmen. Was für Werke das genau sind, ist egal – Hauptsache, sie sind urheberrechtlich geschützt:


Nun wird es aber interessant. Gilt das denn grundsätzlich für Designer, Mediengestalter und Webprogrammierer?
Schaffen die denn alle - urheberrechtlich gesehen - geschützte Werke?

Gruß Diesel
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.01.2007 22:30
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Genau das meinte ich mit dem alten Pfandsystem... *ha ha*

Peaze!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.01.2007 22:57
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ich seh das ähnlich wie silvergecko. ich würde 19 % abrechnen.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 10:35
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Ich rechne auch immer 19% ab - bei allem. Nur sollte man beim Angebot immer dazuschreiben, dass die Mwst. noch oben drauf kommt.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 14:04
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7% gelten für Produkte des täglichen Bedarfs. Hauptsächlich Lebensmittel, Bustickets, etc. Bücher und Zeitschriften werden auch mit 7% belegt, da der Staat den "Konsum" dieser fördert (deshalb ist auch bei der Post der Versand einer "Büchersendung" günstiger). Bei einer Webseite für einen Kunden ist das sicherlich nicht der Fall. Würd mich sogar nicht wundern, wenn man ein einzelnes produziertes Buch (für einen Kunden) nicht zu 7% abrechnen dürfte, weils nicht für die Allgemeinheit ist

Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Mi 17.01.2007 14:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Designbooter
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 14:13
Titel

Von wegen nur Lebensmittel :-)))

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Oh, ja, da kam ja einiges an Aufklärung zusammen. Danke an alle!!!

@ Verbalinjurie und ähnlich Argumentierende

Damit liegt Ihr schlichtwegfalsch - s. die Vorredner in Sachen Urheberwerke. Wer tatsächlich glaubt, es sei immer und nur der erhöhte Satz abzurechnen, soll sich mal bei einem der grossen Berufsverbände wie AGB und BDG schlau machen, die werden Euch eines besseren belehren...

Ansonsten: Die Gesetzeswelt ist komplex, und ich habe wieder dazugelernt...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 14:23
Titel

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Verbalinjurie hat geschrieben:
7% gelten für Produkte des täglichen Bedarfs. Hauptsächlich Lebensmittel, Bustickets, etc. Bücher und Zeitschriften werden auch mit 7% belegt, da der Staat den "Konsum" dieser fördert (deshalb ist auch bei der Post der Versand einer "Büchersendung" günstiger). Bei einer Webseite für einen Kunden ist das sicherlich nicht der Fall. Würd mich sogar nicht wundern, wenn man ein einzelnes produziertes Buch (für einen Kunden) nicht zu 7% abrechnen dürfte, weils nicht für die Allgemeinheit ist


JEIN das ist so nicht ganz richtig. es gibt durchaus leistungen in unserem bereich die mit 7% gerechnet werden. hier zu zählt aber z.b. nur die gestaltung, soweit ich informiert bin. freiberufler dürfen dann z.b. mit 7% abrechnen. aber sobald das umgesetzt wird, sind dann für die umsetzung 19 % fällig. das is ein sehr defiziles thema. ich würd mich da mal wirklich mit nem steuerberater oder direkt dem finanzamt unterhalten um wirkliche sicherheit zu bekommen. vor allem in steuersachen sollte man sich nicht unbedingt auf die meinungen in einem onlineforum verlassen, weil es da ja mitunter um sehr viel geld gehen kann.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.01.2007 14:34
Titel

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Ich würde das mit 19% abrechnen.

Und für den Rest: betrachtet die MWSt als durchlaufenden Posten.
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