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Thema: Richtige Formulierung: Webseite darf weiter bearbeitet werde vom 14.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Richtige Formulierung: Webseite darf weiter bearbeitet werde
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worshipper
Threadersteller

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Verfasst Fr 14.06.2013 12:32
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Richtige Formulierung: Webseite darf weiter bearbeitet werde

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Hallo,

bin etwas mit dem deutschen gerade im Konflikt.

Zur Situation:
Hab eine Website ausgearbeitet - diese möchte der Kunde nun weiterverarbeiten.
Soweit okay - jedoch wie formuliere ich das richtig mit Rechten abtreten und so.

Das wäre bis jetzt:
"Hiermit gestatte ich XYX oder dritte das Layout der Webseite zu ändern und trete hiermit meine Rechte ab".
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.06.2013 13:30
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Welche Rechte willst du abtreten? Grins

Den Nutzungsumfang solltest du schon genau definieren und nicht mit einem Satz klären. Der AGD hat einige Infos über das Nutzungsrecht die man mit etwas Suche (ohne Broschüre kaufen zu müssen) direkt nutzen kann.
In deinem Fall willst du das Bearbeitungsrecht weiter geben.
 
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worshipper
Threadersteller

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Verfasst Fr 14.06.2013 13:39
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dann eben das Bearbeitungsrecht.

Der Kunde will sozusagen einen Wisch haben, dass ich keine Ansprüche haben, dass er das Layout ändert, verfielfältigt, was auch immer.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 14.06.2013 13:47
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Ok, du sollst also ein Total Buy-Out machen. Also alle Rechte abgeben. Diese Nutzungsrechte solltest du dir auch entsprechend entlohnen lassen. Auch hier hilft der AGD weiter. Dann bist du aber komplett aus der Nummer, das ist dir klar?
 
worshipper
Threadersteller

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Verfasst Fr 14.06.2013 14:19
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yes, und das ist auch okay so.
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worshipper
Threadersteller

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Verfasst Mi 07.08.2013 11:44
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nochmal push:

was schreib ich jetzt in diesem Wisch rein?

Der Kunde will das schriftlich haben... haben es schon am telefon zugesagt...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 07.08.2013 12:27
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Zum Beispiel sowas wie: hiermit räume ich Herrn xy die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrecht an der von mir entwickelten und umgesetzten Webseite www.xyz.de ein. Die Webseite darf durch den Kunden oder Dritte bearbeitet werden. Mit der Zahlung von xxx Euro sind alle Ansprüche abgegolten.

Oder so in der Art.
Das ist allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft.

Schau dir mal das Thema Nutzungsrechte und Vertragsformulierung an.
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 07.08.2013 13:37
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Hast du mal beim AGD nachgeschaut?
 
 
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