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Thema: Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld? vom 30.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld?
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Benutzer 77936
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Ort: -

Verfasst So 30.11.2008 16:08
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Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld?

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Hi leute...
ich hab letztens um die 40 Bilder für einen Fotografen bearbeitet, davor auch schon 10-20. Er schuldet mir also noch ne Stange Geld. Aber i-wie redet er sich immer drumherum, antwortet nicht auf die mails mit Zahlungstermin (also mit Frist) und tut so als wüsste er davon nichts.

Kann mir jmd sagen wie ih mich verhalten soll? Hab alles Bilder hier auf meinem PC und könnte auch nachweisen das er mir den Auftrag gegebn hat die Bilder zu bearbeiten. Auf der einen Seite will ich natürlich mein Geld, aber ihn als Partner zu verlieren wäre kacka Menno!

Sehe ich das aber richtig, das ich mir hoher Wahrscheinlichkeit rechtbekommen würde?

Gruß
FlOH


Zuletzt bearbeitet von am So 30.11.2008 16:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 16:13
Titel

Re: Bilder bearbeitet, aber man bekommt kein Geld?

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FD-Pictures hat geschrieben:
... aber ihn als Partner zu verlieren wäre kacka ...



spitzen Partner *ha ha*


schau in den Vertrag - und mahne die vereinbarte Gage an. Ein "Kunde" der nicht zahlt ist kein Kunde.
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 30.11.2008 16:31
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muss ein Vertrag aufgesetztz wordens ein, oder reicht eine Auftragsbestätigung per mail?
 
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 16:55
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FD-Pictures hat geschrieben:
muss ein Vertrag aufgesetztz wordens ein, oder reicht eine Auftragsbestätigung per mail?


Reicht nicht. E-Mail ist kein gültiges Dokument solange sie nicht elektronisch verifiziert ist (ist zu 99.99999% nicht der Fall da sehr teuer).

Du brauchst eine schriftl. Auftragsbestätigung von ihm. Und die Rechnung muss auch schriftl. ausgestellt sein.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 17:16
Titel

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Smooth-Graphics hat geschrieben:
FD-Pictures hat geschrieben:
muss ein Vertrag aufgesetztz wordens ein, oder reicht eine Auftragsbestätigung per mail?


Reicht nicht. E-Mail ist kein gültiges Dokument solange sie nicht elektronisch verifiziert ist (ist zu 99.99999% nicht der Fall da sehr teuer).

Du brauchst eine schriftl. Auftragsbestätigung von ihm. Und die Rechnung muss auch schriftl. ausgestellt sein.


sicher?
aus welchem grund, muss man denn dann seit einigen jahren geschäfts-emails für
mehrere jahre sichern, archivieren, etc. pp. (wozu man sogar verpflichtet ist?!).
ich mein, da muss es doch dann um "beweismöglichkeit" gehen... darum etwas nach-
weisen zu können?
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 17:39
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Auf jeden Fall kann wohl jeder auf solch einen "Kunden" verzichten. Wenn er nicht zahlt oder Prestige bringt, ist er auch nichts wert.
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Benutzer 77936
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 30.11.2008 18:07
Titel

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ja das stimmt auch wieder, wäre aber zu kompliziert zu erklären was er alles für mich gemacht hat...

d.h. ich muss ihm ein Breif senden -.-
Rechnung war als pdf in der mail
 
snyda

Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 30.11.2008 18:19
Titel

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Vor nem Richter geht es darum, glaubwürdig zu vermitteln, dass er Dir den Auftrag erteilt hat.

Das kann unter glücklichen Umständen sehr wohl mit Emails gehen (wenn der Beklagte zum Beispiel direkt darauf reagiert, wenn man ihn damit konfrontiert). Ebenfalls müsste der Beklagte erklären, wie Du ansonsten in den Besitz der Bilder gekommen bist, usw. Da kann man also grundsätzlich schon was machen – in Deutschland herrscht generell erstmal Formfreiheit.

Ohne einen Anwalt solltest Du allerdings keine rechtliche Schritte einleiten und Dich erst recht nicht auf unser Geschwafel hier verlassen.
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