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Thema: Rechtsschutz bei Kleingewerbe? vom 03.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsschutz bei Kleingewerbe?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 03.11.2008 14:29
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Lila Laune hat geschrieben:

muss ich, wenn ich das nebenbei mache, auch ksk zahlen? also du meinst da schon künstlersozialkasse, oder?
daran hab ich ehrlich gesagt noch gar nich gedacht, ich muss mich da ma im web informieren.


du musst grundsätzlich erstmal keine ksk-abgaben verrichten, sofern du nicht freie mitarbeiter für dich arbeiten lässt. auf deren rechnungen müsstest du ksk-abgabe zahlen. ansonsten müssen eben deine kunden die abgabe auf deine rechnungen bezahlen. das ist aber alleinige sache deines kunden, damit hast du erstmal selbst nix zu tun.
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Lila Laune
Threadersteller

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.11.2008 14:40
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wie wäre das dann, wenn ich n foto einer bilddatenbank nehm? (also das auch bezahle)
dann müsst ich doch für den fotografen ksk zahlen, oder?

muss ich wenn ich n kleingewerbe anmelde, dann auch meine krankenversicherung (und sonstige versicherungen) extra bezahlen?

ich bin ja als azubi schon gemeldet für dat zeugs.

ohje, ich glaub es is wohl nich so leicht, wie ich mir das vorgestellt habe.
aber schwarz mag ich es auch nich machen... Menno!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.11.2008 14:46
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Lila Laune hat geschrieben:
wie wäre das dann, wenn ich n foto einer bilddatenbank nehm? (also das auch bezahle)
dann müsst ich doch für den fotografen ksk zahlen, oder?

muss ich wenn ich n kleingewerbe anmelde, dann auch meine krankenversicherung (und sonstige versicherungen) extra bezahlen?

ich bin ja als azubi schon gemeldet für dat zeugs.

ohje, ich glaub es is wohl nich so leicht, wie ich mir das vorgestellt habe.
aber schwarz mag ich es auch nich machen... Menno!


ksk musst du nur zahlen, wenn du den fotografen direkt beauftragst. bei bildern von bilddatenbanken nicht.

und wegen versicherung. wenn dein nebengewerbe nicht deine haupteinnahmequelle ist, bist du nach wie vor über deine ausbildung versichert. was du allerdings machen musst, ist deinen chef vorher fragen, ob du nebengewerblich tätig werden darfst. das könnte er dir nämlich theoretisch untersagen.
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Lila Laune
Threadersteller

Dabei seit: 21.03.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.11.2008 16:20
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cheffe hab ich gefragt, darf ich *zwinker*
achso, na dann wird sich das mit der ksk nichmal rendieren bei mir, weil ich sicher keine kunden habe,
für die ich nen fotografen beauftragen müsste. wenn dann nur so kleine sachen und das geht ja dann eh selbst *zwinker*
(erfahrung vorhanden).

und wenn ich wirklich einen mal hätte, der n foto von seinen (nehmen wir an) grabsteinen braucht,
dann kann der kunde doch direkt zum fotografen gehen, die bilder machen lassen und der fotograf kann sie mir dann geben, zwecks flyer / webseiteerstellung, oder?!
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