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Thema: Kleingewerbe / gewerbe vom 26.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kleingewerbe / gewerbe
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taddel
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2007
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Verfasst Di 26.02.2008 19:23
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Kleingewerbe / gewerbe

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wenn man in Kleingewerbe hat und unter 17500 euro im jahr bleibt, allerdings im laufe des jahres merkt das es doch mehr sein wird, wie muss man dann verfahren?

Muss man die alten rechnungen korrigieren und die mwst nachträglich berechnen?

außerdem interessiert mich wie verfahren wird, wenn man als freiberufler ein zusätzlcihes gewerbe anmeldet.
wird das beides beim finanzamt zusammengerechnet oder sind das zwei verschiedene paar schuhe wo man jeweils die 17500 nicht überschreiten darf.
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
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Alter: -
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Verfasst Di 26.02.2008 19:53
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Ich würde vermuten, dass du nach der nächsten Steuererklärung nen Nachzahlungsbescheid bekommst und danach mehr Vorsteuer zahlen musst. Ruf doch einfach beim deinem FA an, die wissens am besten. Freiberuf und Gewerbe werden zusammen abgerechnet, soweit ich weiß. Aber meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer. Auch hier hilft ein kurzer Anruf beim FA.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mi 27.02.2008 08:40
Titel

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wenn du im ersten jahr über 17.500 euro kommst, wirst du für das folgejahr einfach umsatzsteuerpflichtig. d.h. ab diesem zeitpunkt musst du dann mwst auf deinen rechnungen ausweisen und auch eine entsprechende umsatzsteuererklärung beim finanzamt abgeben (meistens monatlich oder quartalsmäßig). du kannst dann auch nicht mehr zurück ins kleingewerbe - dann bist du für die nächsten 6 jahre umsatzsteuerpflichtig - auch wenn deine einnahmen z.b. im nächsten jahr wieder unter 17.500 € gehen...
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dyingp

Dabei seit: 14.12.2005
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Verfasst Mo 03.03.2008 19:09
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Sollte man als Kleinunternehmer über 17.500 € kommen, so wird man automatisch für das nächste Jahr Umsatzsteuerpflichtig.
Sollte man dann im nächsten Jahr nicht über 50.000 € kommen, so wird die Umsatzsteuer im darauffolgenden Jahr NICHT mehr erhoben.
Also fällt man wieder in die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 (1) UStG.
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taddel
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2007
Ort: -
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Verfasst Mo 03.03.2008 22:21
Titel

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danke für die antworten, aber was ist denn nun richtig.
kann ich nach einem jahr wieder zur kleinunternehmerregelung zurück oder nicht? die letzten beiden atworten sind da ja etwas verschieden ...

ich war übrigens letzte woche beim finanzamt. die haben ebenfalls gesagt, das man wenn man drüber kommt für das folgende jahr als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werde. allerdings muss man für das vergangene jahr (also 2008) trotzdem keine umsatzsteuer nachzahlen, da man ja nicht wissen kann wie sich der umsatz im laufe des jahres entwickelt.
das hat mich ja nun echt gewundert. ich bin davon ausgegangen, das man wenigstens alles was über 17500 euro ist nachzahlen muss bzw. das man von dem betrag die umsatzsteuer bezahlen muss (auch wenn ich sie nicht berechnet habe).


ach so und falls das andere auch noch interessiert - wenn man als freiberufler ein zusätzliches gewerbe anmeldet, so sind das umsatzsteuerlich nicht zwei sondern nur ein unternehmen. die umsatze werden also zusammengefasst.

Wenn man als freiberufler mit der kleinunternehmerregelung gemeldet ist und dann zusätzlich noch ein gewerbe anmeldet (wo man aber mwst ausweisen möchte), so muss das für beide "unternehmen" gelten. Wenn ich also für den 1.4.08 ein gewerbe anmelde, müßte ich alle rechnungen die ich bisher aus freiberuflicher tätigkeit geschrieben habe korrigieren und hier die umsatzsteuer ausweisen und nachkassieren.


Zuletzt bearbeitet von taddel am Mo 03.03.2008 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mo 03.03.2008 22:33
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dyingp hat recht... da war nch was mit 50.000 im folgejahr...

und das finanzamt hat natürlich recht - nachzahlen musst du die umsatzsteuer natürlich nicht - du hast sie ja schließlich auch nicht auf deinen rechnungen aufgeführt, weil du zu dem damaligen zeitpunkt nicht umsatzsteuerpflichtig warst.
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dyingp

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
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Verfasst Mo 03.03.2008 23:08
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Hier sind ein paar Fakten rund um das Thema zusammengefasst.

Und Hier is ein Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz, damit niemand hier behaupten kann ich hätte gelogen *pah* Grins


Zuletzt bearbeitet von dyingp am Mo 03.03.2008 23:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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