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Thema: Rechtsschutz - bitte um Hilfe vom 20.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsschutz - bitte um Hilfe
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LordJuly
Threadersteller

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Verfasst Do 20.04.2006 07:40
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Rechtsschutz - bitte um Hilfe

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Hallo an alle,

bei mir knistert es auf der Arbeit und mein chef gibt mir das Gefühl nicht mehr gebraucht zu werden. Sinnloses anschreien, mobbing erster klasse. Ich das Gefühl, dass ich meinen Teil für Ihn hier erfüllt habe und er mich jetzt loswerden will, egal wie.
Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet aber so wie ich das hier mitbekommen habe, stört ihm das nicht.

Ich habe jetzt vor eine Arbeitsrechtsschutz Versicherung abzuschließen, weiss aber nicht genau ab wann die dann in Kraft tritt. Hat da jemand Erfahrung mit?

Ach ja und wer die Hölle sucht, ich bin bin mitten drin!

Vielen dank schon einmal für eure Hilfe!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
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Verfasst Do 20.04.2006 07:45
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Re: Rechtsschutz - bitte um Hilfe

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LordJuly hat geschrieben:
......habe jetzt vor eine Arbeitsrechtsschutz Versicherung abzuschließen, weiss aber nicht genau ab wann die dann in Kraft tritt.....


Versicherungsfritzen fragen. aber je früher abgeschlossen, desto besser.
Aber: derzeit sind Arbeitsgerichte immer eher pro Angestelltem.
Wenn du in der Ausbildung bist, dann zur IHK.
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LordJuly
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
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Verfasst Do 20.04.2006 07:48
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Re: Rechtsschutz - bitte um Hilfe

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MacCon hat geschrieben:
LordJuly hat geschrieben:
......habe jetzt vor eine Arbeitsrechtsschutz Versicherung abzuschließen, weiss aber nicht genau ab wann die dann in Kraft tritt.....


Versicherungsfritzen fragen. aber je früher abgeschlossen, desto besser.
Aber: derzeit sind Arbeitsgerichte immer eher pro Angestelltem.
Wenn du in der Ausbildung bist, dann zur IHK.


Nein, bin nicht in der Ausbildung sondern Angestelter, die Versicherung werde ich auch noch fragen, hatte aber gedacht jemand hatt schon einmal sowas erlebt.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 07:58
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ok, mit 28 war das zu erwarten ..

Bei Versicherungen gilt immer, dass natürlich vor dem Eintreten des Gewährleistungsfalles abgeschlosssen worden sind.
Da du noch keine Klage am Hals hast, wäre das demnach ok. M.W gibt es aber auch Karenzzeiten (Abstand zwischen Ursache und Abschlusss), aber das dürfte je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein.
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LordJuly
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 08:15
Titel

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Ich habe nur das ungute Gefühl, wenn ich ich die Versicherung anrufe (das mache ich auf jedenfall), dass die dann schon etwas wittern. Aus finazieller Sicht kann ich mir auf keinen Fall einen Anwalt leisten. Meine Frau hat zwar einen sehr guten Job und kann nicht gekündigt werden, aber von einem Gehalt ein Haus abbezahlen und dann noch eventuell Anwaltskosten, geht nicht!

Scheiß Lage
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Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
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Verfasst Do 20.04.2006 08:34
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Es gibt beim Rechtsschutz gerade bei solchen Arbeits- und Wohnungsangelegenheiten eine "Wartezeit" von 3 Monaten oder mehr.
Das heißt, es wird kein Konflikt versichert, der in den ersten 3 Monaten deiner Versicherung auftritt und erstrecht keiner der schon davor bestand.
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LordJuly
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 08:40
Titel

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Superman hat geschrieben:
Es gibt beim Rechtsschutz gerade bei solchen Arbeits- und Wohnungsangelegenheiten eine "Wartezeit" von 3 Monaten oder mehr.
Das heißt, es wird kein Konflikt versichert, der in den ersten 3 Monaten deiner Versicherung auftritt und erstrecht keiner der schon davor bestand.


Na dann Gute Nacht!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 20.04.2006 08:52
Titel

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LordJuly hat geschrieben:


Na dann Gute Nacht!


Nicht unbedingt. Du kannst zwar Kündigungsschutzklage im Zweifelsfall auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen, aber ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt ist immer besser.

Die Frage ist immer, was Du erreichen willst. Du klagst zwar auf Wiedereinstellung, aber wer will das schon, wenn das Arbeitsklima ohnehin versaut ist? Also läuft es auf eine Abfindung heraus. Ich hab' das 'Spiel' auch einmal durchgespielt, und beim zweiten Gütetermin hat der Arbeitgeber eine Abfindung angeboten. Davon habe ich dann meinen Anwalt bezahlt und hatte noch genug übrig, mir in Ruhe einen neuen Job zu suchen.

Die Kosten vor dem Arbeitsgericht sind übrigens überschaubar, Gerichtskosten fallen nur an, wenn das ArG durch Urteil entscheiden muss, einigen sich die Parteien vorher, kostet das nichts. Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst, d.h. Du trägst nur die Kosten für Deinen Anwalt, nicht für den der Gegenseite.

c_writer
 
 
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