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Thema: tritt Rechtsschutz sofort in Kraft? vom 06.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> tritt Rechtsschutz sofort in Kraft?
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hilson
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.03.2006 11:26
Titel

tritt Rechtsschutz sofort in Kraft?

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Habe gerade eine hässliche Sache mit einem Kunden laufen, der mich möglicherweise vor Gericht zerren will.

Leider habe ich (noch) keine Rechtsschutzversicherung. Gibt es irgendwie Klauseln, die regeln, ab wann der Schutz nach Abschluss eines Vertrages eintritt? Ansonsten könnte ja jeder wie in meinem Fall "mal eben kurz" einen Vertrag abschliessen, wenn er ahnt, daß ihm was ins Haus steht.

So wie ich Versicherungen kennengelernt hab, sichern die sich doch gegen alle Eventualitäten ab.

@Anti78 :

Kacke - hab ich also richtig vermutet Menno! Werd's wohl trotzdem machen, nach dem aktuellen Stress sind mir da echt die Augen aufgegangen, wie leicht so was losgehn kann.


Zuletzt bearbeitet von hilson am Mo 06.03.2006 11:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.03.2006 11:29
Titel

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Ich glaube, du kannst den Schutz erst nach 3 Monaten in Anspruch nehmen.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.03.2006 11:35
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Alternativ mal den Versicherungsberater Deiner Wahl fragen. Ich würde fast meinen, dass das manche Versicherungen etwas anders handhaben.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.03.2006 11:59
Titel

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Anti78 hat geschrieben:
Ich glaube, du kannst den Schutz erst nach 3 Monaten in Anspruch nehmen.

So kenne ich das auch... * Keine Ahnung... *


sieht also eher schlecht aus.
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.03.2006 12:04
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leider bieten viele Rechtsschutzversicherungen noch zu viele Schlupflöcher.
Eine gute Alternative ist einem Verband beizutreten, z. B. dem AGD
Da hast du auch häufig Rechtsschutz mit dabei.
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Deria

Dabei seit: 25.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.03.2006 12:11
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Hi,

also bei mir hieß es, dass du die Versicherung VOR dem eintretenden Problem abgeschlossen haben musst.
Sprich, wenn du ärger mit diesem Kunden hast, kümmert sich dein Rechtschutz nur darum wenn du ihn abgeschlossen hast befor dieses Problem aufgetreten ist, ansonsten fällt es nicht unter den Rechtsschutz...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.03.2006 12:13
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koi-sh hat geschrieben:
leider bieten viele Rechtsschutzversicherungen noch zu viele Schlupflöcher.
Eine gute Alternative ist einem Verband beizutreten, z. B. dem AGD
Da hast du auch häufig Rechtsschutz mit dabei.

Ich musste das bei der AGD noch nicht in Anspruch nehmen,
aber imho ist da eine Rechtsberatung dabei, kein Rechtsschutz.
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.03.2006 12:20
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
koi-sh hat geschrieben:
leider bieten viele Rechtsschutzversicherungen noch zu viele Schlupflöcher.
Eine gute Alternative ist einem Verband beizutreten, z. B. dem AGD
Da hast du auch häufig Rechtsschutz mit dabei.

Ich musste das bei der AGD noch nicht in Anspruch nehmen,
aber imho ist da eine Rechtsberatung dabei, kein Rechtsschutz.


jep, das ist gut möglich ... war auch noch nicht in der Situation. Meisst sollte eine gute Rechtsberatung aber auch schon reichen... wenn nicht, ist sicher auch die Möglichkeit einer Mandatschaft der Berater nicht ausgeschlossen.
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