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Thema: Muss der Name der Agentur auf den Flyer, Plakat, Broschüre? vom 27.05.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss der Name der Agentur auf den Flyer, Plakat, Broschüre?
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Captain Code
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2013
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.05.2013 14:18
Titel

Muss der Name der Agentur auf den Flyer, Plakat, Broschüre?

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Hallo an alle,

Ich hab das jetzt schon öfter gesehen, dass auf vielen Plakaten, Anzeigen, Flyer usw. ganz klein meist hochkant der Name der Angetur platziert ist.
Weiß jemand ob das eventuell sogar Pflicht ist oder nur unterschwellige Eigenwerbung?
Im Netz und auch von Kollegen konnte ich keine brauchbare Info erhalten deswegen versuch ich es mal hier.


Danke im Vorraus

Gruß
Captain Code
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Zoro

Dabei seit: 06.05.2008
Ort: Helvetia
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.05.2013 14:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wir machen das hier oft bei Drucksachen, die zum Freundschaftspreis von uns erstellt werden, weil es sich zum Beispiel um gemeinnützige Projekte handelt, bei denen nicht viel Geld vorhanden ist.
Als Danke für den guten Preis dürfen wir dann ganz klein irgendwo unsere Web-Adresse platzieren.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 27.05.2013 14:42
Titel

Re: Muss der Name der Agentur auf den Flyer, Plakat, Broschü

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Captain Code hat geschrieben:

Weiß jemand ob das eventuell sogar Pflicht ist oder nur unterschwellige Eigenwerbung?


Letzeres. Weswegen viele werbetreibende Firmen, also Auftraggeber, das auch verweigern.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.05.2013 15:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es hält auch ein Wenig irgendwelche Idioten davon ab, zu behaupten sie hätten diese Werbung/Webseite/usw. gemacht. Macht sich nicht so gut, wenn so ein dummschwätzender Möchtegerngestalter damit in Verbindung gebracht wird.
(Ich habe übrigens auch FaceBook erfunden. Schon 1978! *Whaazzzz uppp?* )

Sollte das Werk die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, (warum auch nicht, schließlich wollte der Kunde doch ein "wahres Kunstwerk", *zwinker* ) könnte man sich sogar auf § 13 UrhG berufen:
UrhG hat geschrieben:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Wobei ich deswegen aber keinen Streit mit dem Kunden riskieren würde.
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