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Thema: Lieferverzug Schadensersatz Druckerei vom 10.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lieferverzug Schadensersatz Druckerei
Autor Nachricht
francis22
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.08.2009 12:57
Titel

Lieferverzug Schadensersatz Druckerei

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Hallo!

Ich habe vergangene Woche bei einer Online-Druckerei sehr eilige Flyer bestellt. Express-Lieferung 2 Tage. Als die Flyer am 2. Tag noch nicht geliefert wurden, habe ich telefonisch nachgefragt und mir wurde die Lieferung für den nächsten Tag zugesagt. Am nächsten Tag ruft mich die Druckerei an, dass mein Auftrag leider an jemand anderen verschickt wurde und sie die Flyer nicht mehr rechtzeitig liefern können. Musste die Flyer deshalb noch am gleichen Tag bei einer anderen Druckerei produzieren lassen, was natürlich das Doppelte gekostet hat.

Kann ich von der Online-Druckerei nun Schadensersatz verlangen und den Differenzbetrag bzw. die Mehrkosten einfordern?

Danke für Eure Hilfe!
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.08.2009 13:00
Titel

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Was steht in den AGB?
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 14:13
Titel

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keks0ne hat geschrieben:
Was steht in den AGB?


Ohne Rechtsberatung: Imho irrelevant, da ein Verschulden vorliegt, welches man meines Wissens nach nicht ausschließen kann. Ab zum Rechtsanwalt deines Vertrauens, möglichst mit entsprechendem Fachgebiet (gewerbl Rechtsschutz).
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STREAMSURFER

Dabei seit: 30.11.2005
Ort: NUE
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 18:01
Titel

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Also ich versuch das mal kurz und prägnant darzulegen:

Durch den abgeschlossenen Vertrag mit der Druckerei, ist diese gem. §§311 und 241 BGB Pflichten aus einem daraus resultierenden Schuldverhältnis eingegangen. Da die Druckerei nicht rechtzeitig geliefert hat, hat sie nach §§241 u. 280 BGB ihre Pflicht verletzt. Somit hast du lt. §§281 (1)+(2), 282 und 286 (2) BGB Anspruch auf Schadensersatz für den keine Abmahnung erforderlich ist. Stattdessen steht es dir aber auch nach §284 BGB zu, anstelle von Schadensersatz, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen.

Ich hoffe mal, dass ich alles richtig resümiert habe und das es noch einigermasen verständlich ist.
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