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Thema: Haftung/Schadensersatz Freelancer gegenüber Agentur vom 20.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung/Schadensersatz Freelancer gegenüber Agentur
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thatssoveryme
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2008
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Verfasst Mi 20.02.2008 14:45
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Haftung/Schadensersatz Freelancer gegenüber Agentur

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Welche Regelungen gibt es zur Haftung/Schadensersatz von Freelancern gegenüber Agenturen?

Zuletzt bearbeitet von thatssoveryme am Sa 29.03.2008 12:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 21.02.2008 22:56
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hol dir hier keine tipps, sondern nimm dir einen anwalt.

ich kann dir nur meine meinung und meine einschätzung geben, mehr nicht, und das reicht dir nicht.



viel glück
 
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
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Verfasst Do 21.02.2008 23:05
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Und frag mal bei der Druckerei nach ob die nicht zufällig nochmal eine Freigabe von der Agentur eingeholt haben, kommt oft vor, dass sich Druckereien nochmal die gerippten Daten freigeben lassen.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 22.02.2008 15:02
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Die Agentur darf wegen Fehler sauer auf Dich sein, aber mehr nicht.
Die Agentur ist Geschäftspartner des Kunden bzw. der ausführenden Druckerei. Du bist Geschäftspartner der Agentur.
Die Agentur ist verantwortlich und ggf. haftbar für Produktionsfehler. Du aber nicht. Weder als Angestellter, als FestFreier oder als Freier.

Ich hatte auch mal was Ähnliches. Ich bin als Urlaubsvertretung in eine kleinere Designagentur und habe da auf 7 angefangenen Jobs gearbeitet.
Einer davon war für ein Baufirma einen Plot eines Logos vorzubereiten. Das Logo (Kasten mit Schriftzug) lag als Vektorendatei vor. Ich setz das Ding masstabsgerecht auf den Bauplans (Seitenansicht eines Hochhauses), speichere das als PDF ab, lass es mir vom Kunden freigegeben und schick das PDF mit genauen Grössenangaben und die Vektordatei zum Plotdienstleister.
Später erfahre ich, dass irgendwas mit dem Plot schiefgegangen (falsche Proportionen) war und dann extra ein Agenturmitarbeiter nach München fliegen musste um den neuen Plot zu überwachen. Angeblich liess sich das eps nur bis ?1000% skalieren. Danach nicht mehr. Der Agenturbesitzer war stinksauer und warf mir vor, das eps nicht geprüft zu haben. Wie bitte prüft man die Skalierbarkeit eines Vektoren-Logos, das später auf 13m Länge ausgeplottet werden soll? Auf 13m Läge ziehen und am 19"-Monitor schauen, ob die Proportionen stimmen?
Ich war immer davon ausgegangen, dass sich Vektordateien endlos skaliern lassen. Inch habe bis heute auch keine Aufklärung über den genauen Sachverhalt bekommen. Jedenfall hat mich der Agenturbesitzer nie wieder gebucht, wusste aber auch das er mich für die entstandenden "Fehler" nicht haftbar machen konnte, da nunmal die Agentur in der Verantwortung stand.
Und exakt so sehe ich Deinen Fall auch.
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thatssoveryme
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2008
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Verfasst Fr 22.02.2008 15:35
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Weißt du zufällig, wo das mit der Haftung (oder eben Nicht-Haftung) zwischen Freelancern und Agenturen festgehalten ist?

Zuletzt bearbeitet von thatssoveryme am Sa 29.03.2008 12:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 22.02.2008 15:41
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thatssoveryme hat geschrieben:
@ SL-Design: Weißt du zufällig, wo das mit der Haftung (oder eben Nicht-Haftung) zwischen Freelancern und Agenturen festgehalten ist?


Nein.
Aber für mich ist das einfach logisch. Du persönlich bist nicht der Auftraggeber der Druckerei. Die Agentur ist es und haftet somit gegenüber seinem Kunden für eventuelle Fehler.
Aber wenn du es ganz genau wissen willst, solltest Du einen Anwalt fragen.
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labrar

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Verfasst Fr 22.02.2008 17:49
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thatssoveryme hat geschrieben:
Und mit dieser Frage direkt zum Anwalt zu gehen, würde ich gern vermeiden - sonst sagt der mir doch nur, dass ich haften muß, ich habe noch immer die Forderung der Agentur und dazu das Anwaltshonorar...


Nun daß wird wohl kein Anwalt von vornherein machen da er dir ja dann lediglich ein Beratungsgespräch denotieren kann.
Das Anwaltshonorar trägst du so oder so. Sogar im besten Fall wenn du dich durch deinen Anwalt auf eine Nichtzahlung einigen kannst. Deine Anwaltskosten bekommst du nur wenn die ganze Sache eskaliert, vor Gericht geht und du da dann gewinnst.
Soweit wird es aber dein Anwalt und vermutlich auch nicht der der Gegenseite kommen lassen da , abhängig von der Streitfallhöhe, die Gefahr besteht daß der Richter eleventiv entscheidet. Sprich je nach Gemüt hat dann eben der eine oder andere Recht hauptsache der Fall ist schnell abgegessen (5 Min wenn überhaupt). Also wird dir dein Anwalt vermutlich im schlechtesten Fall einen Vergleich anbieten.

Ich würde dir zu folgendem raten:

Rechne mal mit € 650- 850 Anwaltskosten zzgl. 30% der Streitsumme und rechne für dich aus ob die Sache in einem Verhältnis zueinander steht. Wenn ja nimm einen Anwalt.

Andernfalls bzw. vor allem versuch dich erstmal anderst mit den Leuten zu einigen. Die wissen auch daß das nicht so einfach ist. Denn so wie ichs jetzt verstanden habe, stehen deine Karten nicht so schlecht. Vieleicht versuchen sie es nur, vieleicht erhoffen die sich auch einfach nur genügend Druck auf dich auszuüben daß du die Rechnung begleichst.

Wenn du zu überhaupt keiner Zahlung bereit bist (wofür ich absolutes Verständniss hätte) sag denen daß auch und erkläre deine Position. Wenn du sagts "komm einen kleinen Obulus ist es mir wert um die Sache vom Tisch zu kriegen" dann biete auch das denen an. Vieleicht lässt sich ja in Form einer grafischen Dienstleistung für deren Haus etwas regeln.

Alles in allem ist sowas immer schlecht und sollte nie angenommen werden.
Auch ein mündlicher Vertrag ist vor Gericht rechtskräftig. Abgesehen davon hast du den Vertrag schon damit unterzeichnet, als du mit den Arbeiten begonnen hast.

Ich hoffe das ganze hat dich jetzt nicht entmutigt. Grins
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