Dabei seit: 25.11.2003 Ort: Hedwig Holzbein Alter: 52 Geschlecht:
Verfasst Mi 24.02.2010 17:56 Titel
Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass diesen Eintrittskarte die nötige Schöpfungshöhe fehlt um durch das Urheberrecht geschützt zu werden. (Siehe Signatur)
Und dass der Veranstalter dafür Geld ausgibt um jede seiner Eintrittskartendesigns als Marke/Geschmacksmuster einzutragen, erachte ich auch als sehr unwahrscheinlich.
Solange du also keine Logos oder Texte von der Vorlage übernimmst, sehe ich keinen Grund warum du die Gestaltungsvorlage nicht auch für Einladungskarten verwenden darfst.
Dabei seit: 19.11.2003 Ort: Bochum Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 24.02.2010 18:24 Titel
top hat geschrieben:
Und dass der Veranstalter dafür Geld ausgibt um jede seiner Eintrittskartendesigns als Marke/Geschmacksmuster einzutragen, erachte ich auch als sehr unwahrscheinlich.
Solange du also keine Logos oder Texte von der Vorlage übernimmst, sehe ich keinen Grund warum du die Gestaltungsvorlage nicht auch für Einladungskarten verwenden darfst.
Naja wundern wuerde es mich nicht wenn es da ein Grundlayout gibt dass man sich hat schuetzen lassen.
CTS/Eventim sind ja nun nicht irgendwer auf dem deutschen Markt und bei den Karten steckt ja auch noch sowas wie Sicherheitsmerkmale etc. dahinter. Sprich die haben einen gewissen Ruf und den laesst sich eine Firma fuer gewoehnlich ungern nehmen.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 24.02.2010 18:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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