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Thema: Telefonakquise rechtlich erlaubt ? vom 29.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Telefonakquise rechtlich erlaubt ?
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.11.2013 09:15
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Telefonakquise rechtlich erlaubt ?

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Hallo Zusammen,

gleich vorweg ich habe die Suche bemüht aber ich habe eigentlich nur ältere Einträge gefunden.

Daher mal meine Frage, ob eine telefonische Akquise rechtlich erlaubt ist. Google hat mir da unterschiedlichste Ergebnisse geliefert. Und leider zum Teil auch ohne Datum, so das ich nicht genau weiß wie aktuell da die Rechtslage ist.

Das es bei Privatpersonen nicht ohne Erlaubnis funktioniert hatte ich gelesen. Privatpersonen betrifft es auch nicht. Wie ist es aber mit Gewerbetreibenden ?

Hier habe ich unter anderem folgendes gelesen:

Zitat:
Gesetzlich ist die Telefonakquise im Wesentlichen in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (unzumutbare Belästigung) geregelt. Es gibt hier ein abgestuftes System von Einwilligungen: Gegenüber Gewerbetreibenden muss eine „mutmaßliche Einwilligung“ vorliegen. Letztendlich entscheidet hier der Richter, ob der Anrufer eine Einwilligung des Gewerbetreibenden vermuten konnte, etwa weil es sich um ein besonders attraktives Angebot handelt, das zum Geschäftsbereich des Gewerbetreibenden passt.


Demnach, kann ein Anruf erlaubt sein, wenn ein mutmaßliches Interesse vorliegt. Das ist natürlich ein dehnbarer Begriff.

Hat da jemand von Euch Erfahrung ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.11.2013 10:37
Titel

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Hallo easy-way-design,

also grundsätzlich sieht es so aus, dass auch im B2B-Bereich (Business to Business) sogenannte Cold-Calls verboten sind. Aber das sogenannte "mutmaßliche Einwilligung" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Grade im Anzeigenverkauf ist es Gang und Gäbe, Neukunden über das Telefonmarketing zu aquirieren. Die Begründung: "Ich habe mich auf Ihrer Internet-Seite umgesehen und denke, dass Ihre Produkte gut zu der Zielgruppe unserer Zeitschrift passen."

Da es sich dabei aber immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, solltest du wirklich darauf achten, ob deine Produkte (Anzeigenverkauf, Angebot einer Dienstleistung etc.) das Interesse des Angerufenen wecken könnte. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch gerne mit deiner zustänigen IHK in Verbindung setzen. Dort arbeiten Fachleute auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Hier ist noch ein interessanter Link für dich:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/belaestigendewerbung/unerlaubte_telefonwerbung/

Und noch ein abschließender Tipp:
Auf die Ansprache des Kunden kommt es an. Wenn ich merke, dass ich schon der zehntausendste mögliche Kunde bin, schalte ich gleich auf Desinteresse. Dahinter steckt bestimmt ein CallCenter und das nervt.
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.11.2013 13:26
Titel

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Hey, vielen lieben Dank für die Anwort.

Das hilft mir doch schon mal gut weiter.
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