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Thema: Konzertkarten nachbau rechtlich ok? vom 23.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Konzertkarten nachbau rechtlich ok?
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4712
Threadersteller

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Verfasst Di 23.02.2010 10:55
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Konzertkarten nachbau rechtlich ok?

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Moin Moin,

ich habe da mal ne Frage.

Es geht um diese Karten: http://laubhaufen.com/Laubhaufen/Bilder/MetallicaKonzertkarte.JPG

Ich habe für nen Bekannten eine Konzertkarte als Geburtstagseinladung nachgemacht. Natürlich nicht mit Hologramm und auch nicht mit MTV und 1Live Logos und so. Das EVENTIM ist dann der Name des Geburtstagskindes (bspw. 7412EVENTS).

Da steht dann ja auch nicht Mettalica drin sondern 7412 WIRD 30 JAHRE ALT o.ä. Die Rückseite wäre dann ne Wegbeschreibung zur Geburtstagsparty.

Jetzt kommen immer mehr Leute auf mich zu, die diese Karte auch haben wollen. Ich würde mir das "Geschäft" natürlich nicht gerne entgehen lassen Lächel

Ist das wohl ok, oder gibt es da rechtliche Probleme?

An sich würde ich sagen, ist dieses Thermotransferticket ja nicht wirklich ein geistiges Eigentum und irgendwie kannich mir auch nicht vorstellen, das es ein Plagiat wäre, wenn ich es nachmache.
Könnte es denn eine Art Urkundenfälschung sein?

VLG
7412
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McMaren

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Verfasst Di 23.02.2010 11:35
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Naja, an wen gehen die Einladungen denn? Da die ja wahrscheinlich im privaten Kreis verteilt werden, sehe ich da kein Problem. Dass es sich um eine „Fälschung" bzw. „Interpretation" handelt, scheint ja recht offensichtlich.

Es sei denn, du würdest die Gestaltung dieser Einladung als Dienstleistung verkaufen, denn dann wäre das ja schon eine kommerzielle Nutzung.
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4712
Threadersteller

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Verfasst Di 23.02.2010 11:44
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Also es wäre Verkauf an Privat die die Karten dann wiederum an ihre Freund und Bekannten verteilen. Ne Geburtstagseinladung eben.

Wenn ich dann die Erstellung dieser Karte verkaufe ist es verboten?

Natürlich soll es ja offensichtlich sein und der Bezug zu der echten Karte soll ja eben auch vorhanden sein. Es aoll aber auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als wäre es eine Eintrittskarte für eine kommerzielle Veranstaltung. Sprich, ich will ja keine Metallica Karten fälschen um dann umsonst ins Konzert zu kommen.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
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Verfasst Di 23.02.2010 11:52
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Hab ich jetzt nur geraten, da man das dann im Zweifelsfall als eine kommerzielle Verwendung auslegen könnte und man dann weniger ein Auge zudrückt.

Zuletzt bearbeitet von McMaren am Di 23.02.2010 11:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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4712
Threadersteller

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Verfasst Di 23.02.2010 11:58
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hm, und das heißt jetzt? Was genaues weiß man nicht!?

Oder muß ich die Firma eventim anschreiben und fragen?

Also mal Fakten: Da mich viele Leute darauf ansprechen möchte ich es gewerblich anbieten. An Privatkunden für Privatveranstaltungen (Geburtagsparty)
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.dash

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Verfasst Di 23.02.2010 14:31
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zeig halt mal die Einladungskarte...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Di 23.02.2010 14:46
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für so einen blödsinn willst du aber nicht extra ein gewerbe anmelden, oder? * Keine Ahnung... *

wenn du du alle logos und das hologramm weg nimmst, dann sieht es doch auch nicht mehr wie ne eventimkarte aus.
ich würde da keine großen probleme sehen. du kannst da auch noch die perforation ändern und schon hast du deine eigene eintrittskarte als basis.

zusätzlich kannst du ja noch einen kleinen satz am rand der karte einbauen, der genau beschreibt, dass es keine offizielle karte ist usw... dann sollte es doch machbar sein.

denk nur dran kommerziell ist immer dann wenn kohle fließt, auch wenn es deine freunde und bekannte sind...
 
4712
Threadersteller

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Verfasst Mi 24.02.2010 15:49
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nett, das Du es als Blödsinn bezeichnest.
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