mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 23:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Werbespruch rechtlich gesichert? vom 10.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Werbespruch rechtlich gesichert?
Autor Nachricht
kadi
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.10.2006 12:42
Titel

Werbespruch rechtlich gesichert?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo

ich möchte für einen bekannten einen spruch in seinen werbeauftritt miteinbeziehen. wo bzw. wie bekomme ich raus, ob so ein spruch schon rechtlich gesichert ist oder nicht? habe schon gegoogelt, aber nichts hilfreiches gefunden *Schnief*
  View user's profile Private Nachricht senden
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.10.2006 12:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hast du mal bei www.slogans.de nachgeguckt?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
kadi
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.10.2006 13:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

vielen dank!

da muss ich wohl sagen - nicht richtig gegoogelt Ooops

und du meinst, wenn ich da nix über diesen spruch finde, dann kann ich den einfach so verwenden?
  View user's profile Private Nachricht senden
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.10.2006 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kadi hat geschrieben:
und du meinst, wenn ich da nix über diesen spruch finde, dann kann ich den einfach so verwenden?

Nein, wenn du rechtlich ganz sicher gehen willst, solltest du eine Anwaltskanzlei oder einen ähnlichen Dienstleister beauftragen, diesbezüglich eine Recherche durchzuführen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.10.2006 13:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kadi hat geschrieben:
und du meinst, wenn ich da nix über diesen spruch finde, dann kann ich den einfach so verwenden?


Koenntest noch eine Google Abfrage im Stile von dieser hier machen und vielleicht im Bekanntenkreis fragen

Aber es wird Dir wohl niemand hier garantieren koennen, dass Du Ihn einfach so nutzen kannst.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 10.10.2006 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.10.2006 13:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kadi hat geschrieben:


und du meinst, wenn ich da nix über diesen spruch finde, dann kann ich den einfach so verwenden?


Nein. Lies Dir doch mal bitte durch, was unter dem Menüpunkt 'Medienrecht' zum Schutz von Slogans steht. Der Slogan, den Du benutzen willst, kann geschützt sein und dann kannst Du in Teufels Küche kommen. Recherchiere doch mal beim DPMA.

c_writer
 
 
Ähnliche Themen Rechtlich absichern!
Konzertkarten nachbau rechtlich ok?
Einnahme-Ausgabe -Rechtlich?
Sportpiktogramme - Wie sieht es rechtlich aus?
Telefonakquise rechtlich erlaubt ?
Muss man rechtlich beraten?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.