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Thema: Komischer Auftrag / Urheberrecht? vom 02.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Komischer Auftrag / Urheberrecht?
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mondlicht
Threadersteller

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Verfasst Mo 02.01.2012 14:43
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Komischer Auftrag / Urheberrecht?

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Hallo,
ich habe hier einen komischen Auftrag vorliegen, vielleicht könntet Ihr mir helfen, wie es denn nun um das Urheberrecht bestellt ist und ob ich in Zukunft Anspruch auf Namensnennung in den Credits habe und eventuell andere Rechte.
Kunde lässt von einem Designer Grafiken erstellen, worauf er das ausschließliche Nutzungsrecht ausübt, diese Grafiken soll ich verwenden, um daraus low poly Modelle für ein Spiel zu erstellen. Im Grunde muss ich die Grafiken ja nachzeichnen und kann/soll, nach Absprache mit dem Kunden, diese auch etwas je nach dem Verändern, falls es der Ästhetik dienlich ist. Das Endprodukt soll mit den Projektdateien ausgehändigt werden.
Wer hat eigentlich welches Recht? Kurzfassung:
Kunde: Ideengeber/ Skizzenersteller
Grafiker: Zeichnet die Idee nach eigenem Ermessen
Ich: Modelliere und verändere die Grafik erneut nach eigenem Ermessen.

Die Skizzen durfte ich natürlich auch bewundern, die mehr nach Strichmännchen aussahen.

Ich danke im Voraus und bin wirklich gespannt Lächel
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst Mo 02.01.2012 15:08
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1. Einen Anspruch auf eine Nennung hast du nicht – kannst du aber sicherlich mit dem Kunden drüber sprechen (aber Vorsicht, das könnte er verwenden um dich im Preis zu drücken wenn du da jetzt erst mit ankommst)

2. Du hast keine großartigen Rechte an irgendwas so wie ich das überblicken kann. Lass dich gut bezahlen und sieh es ggf als abgeschlossenen Auftrag an.

3. Lass dir schriftlich geben das du deine Mitarbeit als Referenz auf deiner Seite/Portfolio verwenden darfst, auch mit Name und Grafiken, etc.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Mo 02.01.2012 15:28
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Interressante Frage. Ianal, aber:
Zitat:
worauf er das ausschließliche Nutzungsrecht ausübt
Welche Rechte das umfasst wäre schon einmal eine erste Frage. Hat er überhaupt die Rechte, das Resultat zu ändern? Und das Recht, das Nutzungsrecht (zur Bearbeitung) weiterzugeben?

@Zim; Ich glaube, ums Portfolio gings hier nicht.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Mo 02.01.2012 19:19
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Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier um in Auftrag gegebene Grafiken, welche als Vorlage für Figuren in einem Computerspiel dienen sollen. (Und vielleicht auch noch das Handbuch zieren sollen oder auch direkt Ingame verwurstet werden.) Da sollte man davon ausgehen, dass auch Rechte zur Änderung vorhanden sind.

In der Spielebranche sollte es eigentlich immer noch üblich sein, dass alle Beteiligten entsprechend ihrer Funktion in den Credits genannt werden. (Ähnlich wie bei Kinofilmen bei denen auch jeder Kameraassistent genannt wird.)
Frag doch einfach nach dem Ansprechpartenr welcher sich um die Erstellung der Credits kümmert, damit dein Name dort nicht falsch geschrieben oder vergessen wird. *zwinker*

Wenn dein Auftraggeber geschickt ist, wird er dir vertraglich keine weiteren Nutzungsrechte an deiner Arbeit zugestehen.
Vor ein paar Jahren hatte ich mal einen Arbeitgeber bei dem im Arbeitsvertrag nicht nur alle weiteren Nutzungsrechte an den erstellten Grafiken bis ins kleinste Detail übertragen wurden, sondern auch die Nutzung bereits bestehender Figuren nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt wurden. (Ich glaube der Arbeitsvertrag war 12 Seiten lang... Meine Güte! )
Stell dir vor die einzelnen Grafiker würden nach Veröffentlichung des Spiels die selbst erstellten Charaktere auf eigene Rechnung in anderen Bereichen wie Filmen, Werbung oder Merchandising-Figuren verwursten.

Worauf ich geachtet habe, ist die Erlaubnis zu haben, um die eigenen Arbeiten für Eigenwerbung zu nutzen. (Und nicht nur mündlich, sondern wie Zim bereits schrieb: schriftlich! )

Ich denke schon, dass du ein Miturheber nach § 8 UrhG und dadurch entsprechende Rechte hast. Allerdings würde ich gar nicht erst anfangen irgendwelche weiteren Ansprüche zu stellen oder zeitliche/räumliche Einschränkungen zu fordern. Lass dir den Job gut bezahlen und vergraul dir deinen Auftraggeber nicht mit irgendwelchen Sonderwünschen. Präsentier dich besser als zuverlässiger Dienstleister und nicht als extravaganter Stardesigner.
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mondlicht
Threadersteller

Dabei seit: 02.01.2012
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Verfasst Mo 02.01.2012 20:50
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Ich komme nicht umhin diese Community zu loben, mithin vielen Dank für die Antworten und besonderen Dank an Top. Ich werde es einfach auf mich zukommen lassen, allerdings werde ich die Thematik rund um das Miturheberschaft mit meinem Anwalt erörtern müssen, da das ganze Projekt immense Arbeit bedeutet, folglich muss ich mögliche andere Aufträge ablehnen. Da darf man wohl verlangen, dass man Zumindest nachweisen kann, während der verstrichenen Zeit für diesen Auftraggeber gearbeitet und jenes Produkt mitgestaltet hat.
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