mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 22:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urheberrecht vom 16.07.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.07.2008 04:15
Titel

Urheberrecht

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Halli Hallo!

Mein "Problem":

Ich habe in Auftrag eines Kundes, Ehrenamtlich mehrere Videos produziert und dafür die Reisekosten erstattet bekommen.. Hat mir auch sehr viel Spass gemacht das ganze, und war auch kein Problem das das ganze Ehrenamtlich war- wollte etwas Erfahrung sammeln. Vor paar Wochen, kam dann nochmal ein Event und diesmal habe ich halt nachgefragt ob er mir was dafür zahlen würde, er kam auf mich zu und meinte.. Hey wie siehts aus mit 150,00 Euro? War natürlich total froh und machte dies. Alles geschah am Telefon = Mündlicher Vertrag ?!

Das Event vorbei und geschnitten, kam ich bis heute nicht dazu eine Rechnung zu schreiben.. Viel um die Ohren und so. Vor paar Tagen sah ich einen Bericht im Internet, wo es um die gleiche Thematik ging, mit einigen meiner Videosequenzen. In dem Beitrag, geht es um meinen Kunden.

Nun habe ich also bei dem Herrausgeber des Videos angerufen mit welcher Berechtigung sie meine Sequenzen nutzen.. Sie sagten, das sie die Videos von Herrn Mustermann (Mein Kunde) hätten und er das erlaubt hätte.. Darauf fragten sie halt, was können wir ihnen Anbieten um die Sequenzen nutzen zu dürfen.. Habe denen zu Anfang des Telefonats gesagt, das ich meinen Rechtlichen Beistand nutzen werde, wenn sie das versuchen auf Eis zu legen oder zu verschieben, höffe jedoch wir einigen uns so. (War der Meinung ich bin im Recht ?!) Haben uns dann auch Freundlich auf etwas geeinigt..

Jetzt ruft mein Kunde an, macht mich zur Sau, weil ich dort Angerufen habe, und jetzt er im Schlechten Licht stände. Er behauptet ihm gehören die Videos, da er einen Mündlichen Vertrag hätte, und ja dafür bezahlen würde (Wenn ich ihm mal die Rechnung schreiben würde).. Hätte das jetzt quasi Doppeltverkauft.. Und da wo ich nichts für bekommen habe, sagt er, habe er die Reisenkosten bezahlt.

Habe mich mit meinem Kunden jetzt darauf geeinigt, das ich bei dem Herrausgeber anrufe, und die Forderungen zurück ziehe& das als Missverständnis abzeichne. Er weisst jetzt das Geld (150,00 E) an mich an.


- Wem gehören jetzt eigentlich die Videos? Mir, oder meinem Kunden?
- Kann mir jetzt im Nachhinein nochwas passieren? (Mein Kunde war noch etwas verärgert, und der Herrausgeber war wohl erleichtert..)

LG, Heinzelfrau
  View user's profile Private Nachricht senden
Perti

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Wetter
Alter: 70
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 06:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja, soweit ich weiss, ist das ähnlich wie mit normalen Fotografien. Das Recht am eigenen Bild bleibt unbestritten.

Wenn Du für Deinen Kunden das Video erstellt hast, dann hat er das Recht, dieses Video in seinem Bereich zu nutzen, aber er darf es nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergeben.

Normalerweise schreibt man das auch in einen Vertrag hinein, dass man selber die Rechte weiterhin behält, und dass es der Kunde nur für ganz bestimmte (auch im Vertrag festgelegte) Zwecke benutzen darf.
Das könnt ihr auch im nachhinein noch festlegen, dass das Video nicht noch weiter von anderen benutzt wird.

Es macht auch Sinn, solche copyrights in das Video aufzunehmen.

Gruß
Perti


Zuletzt bearbeitet von Perti am Mi 16.07.2008 06:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 07:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.07.2008 15:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich kenne mich mit dem fachchiesisch nicht aus =(
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 16:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Im Normalfall gibst du dem Kunden nur Nutzungsrechte an deinen Bildern/Videos. Das beinhaltet meist keine Weitergabe/Veröffentlichung von Dritten (die vom Intrview oder was auch immer).
Das Problem ist wahrsch. nur, dass du die Nutzungsrechte eben nicht geklärt hast. Damit wirst du wahrscheinlich ein Problem bekommen.
Ich würde mich gütlich einigen, dir die 150€ zahlen lassen, das ganze als "Lehrgeld" verbuchen und es das nächste mal besser machen. Im übrigen empfiehlt es sich immer, Verträge und Nutzungsbedigungen schriftlich zu machen, dann kann nichts schief gehen (sonst ists nämlich "Aussage gegen Aussage" und du hast kaum Chancen).
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 16:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Generell ist es ja in unserer Branche normal, dass wir unsere Werke mehrmals verkaufen. Eine DVD darfst Du auch nicht einfach einem Fernsehsender zum Senden geben, nur weil Du das Video gekauft hast. Außerdem hätte es ja sein können, dass Du zusätzliches Bildmaterial für die Dokumentation mitbenutzt, was im Normalfall dann auch nicht einfach weitergegeben werden darf.

Ich würde die Sache beim jetzigen Stand belassen, mich aber von Deinem Rechtsbeistand (wenn es Ihn gibt) beraten lassen und (dann) Deinen Kunden aufklären. In Zukunft solltest Du, wie schon gesagt, nur noch mit Vertrag arbeiten und Deine Arbeiten lediglich zur minimalen Nutzung herausgeben.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.07.2008 04:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gibt es, dafür irgendwelche Mustervorlagen für Veträge ?
  View user's profile Private Nachricht senden
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.07.2008 09:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Perti hat geschrieben:
Naja, soweit ich weiss, ist das ähnlich wie mit normalen Fotografien. Das Recht am eigenen Bild bleibt unbestritten.


Das "Recht am eigenen Bild" ist aber was ganz anderes und hat mit der Thematik nix zu tun.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Urheberrecht
urheberrecht
Urheberrecht
urheberrecht
Urheberrecht
Frage zum Urheberrecht.
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.